Auftragsbekanntmachung (2026-04-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausstattung Fachklassenräume TL3-II
Referenznummer: LAS-2.3-0212-26_4_TL3-II
Kurze Beschreibung:
“Teillos 3 Lehrmittel und Einräumdienstleistungen für das Markgräfin-Wilhelmine-Gymnasium Bayreuth, Wiederholungsausschreibung für aufgehobene Lose”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Instrumente zum Prüfen von physikalischen Eigenschaften📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 95906.85 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“An der Schule sind bereits Komponenten des Produkts Lego Spike Prime vorhanden. Zur Sicherstellung der Kompabilität und
Weiterverwendbarkeit des bestehendes...”
Beschreibung der Beschaffung
An der Schule sind bereits Komponenten des Produkts Lego Spike Prime vorhanden. Zur Sicherstellung der Kompabilität und
Weiterverwendbarkeit des bestehendes Bestands ist ausschließlich dieses System anzubieten. Angebote mit vergleichbaren oder alternativen Produkten sind daher nicht zulässig und werden im Vergabeverfahren nicht berüksichtigt.
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Hier muss der Lospreis für das "LOS2: Physik: Infento-Bausätze" eingetragen werden.” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-17 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 58
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“siehe 4.1 .1 Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
“#Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeprotal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch...”
#Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeprotal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123GWB, des Ausschlusses nach §21 AEntG, § 19MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigen Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.#
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Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bayerischen Datenschutzgesetzes(BayDSG), des Bundesdatenschutzgesetzes(BDSG), die Vorschriften des Sozialgesetzbuches; Verpflichtungen aus dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), Einhaltung des Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentlicheAufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregistergesetz - WRegG) sowie allgemeingütiger nationaler/ europäischer Rechtsvorschriften. Die Abwicklung des Vertrages erfolgt grundsätzlich auf Basis deutsches Rechts.
Bei Angebotsabgabe müssen diverse Erklärungen, Nachweise usw. mit eingereicht werden. Eine Auflistung enthält das Dokument "LAS_Uebersicht_einzureichende_Unterlagen".
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Hinweis zur Verfahrenswahl: Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um die Wiederholungsausschreibung nach Aufhebung eines Teillos einer Gesamtbeschaffung von Liefer- und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der (ergänzenden) Ausstattung des Erweiterungsbaus für das Markgräfin Wilhelmine Gymnasium Bayreuth. Zur Verfahrenserleichterung und Förderung des Wettbewerbs wurden 4 (themenbasierte) Teillose (ggf. mit dazugehörigen Fach- und Mengenlosen) gebildet, welche im Rahmen der zulässigen Verfahrensvorschriften i.S.d. Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) i.V.m. dem Teil 4 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und ggf. der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) durchgeführt werden.
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Abweichung von der Pflicht zur produktneutrale Ausschreibung:
LOS1: Physik: Lego Spike Prime
An der Schule sind bereits Komponenten des Produkts Lego Spike Prime vorhanden. Zur Sicherstellung der Kompabilität und Weiterverwendbarkeit des bestehendes Bestands ist ausschließlich
dieses System anzubieten. Angebote mit vergleichbaren oder alternativen Produkten sind daher nicht zulässig und werden im Vergabeverfahren nicht berüksichtigt. Mit Angebotsabgabe sind Datenblätter mit einzureichen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge(Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. §160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers Diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl.§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs.2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 083-293734 (2026-04-28)