Auftragsbekanntmachung (2026-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausstattung von Fachräumen am Schulzentrum Schönkirchen
Referenznummer: 73/26-41-2-S
Kurze Beschreibung:
“Lieferung und Montage von Schulmobiliar für das Schulzentrum in Schönkirchen”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Schulmöbel📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 5
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 5
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Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen der Sanierung der Räumlichenkeiten der Schule im Augustental - Grund- und Gemeinschaftsschule Schönkirchen sowie des Förderzentrum sind die...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der Sanierung der Räumlichenkeiten der Schule im Augustental - Grund- und Gemeinschaftsschule Schönkirchen sowie des Förderzentrum sind die Fachräume für Werken/Technik und Musik mit neuen Möbeln aber auch Unterrichtswerkzeugen sowie Maschinen auszustatten.
Im Los 1 geht es um die sonstige Ausstattung der Grund- und Gemeinschaftsschule Schönkirchen.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen der Sanierung der Räumlichenkeiten der Schule im Augustental - Grund- und Gemeinschaftsschule Schönkirchen sowie des Förderzentrum sind die...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der Sanierung der Räumlichenkeiten der Schule im Augustental - Grund- und Gemeinschaftsschule Schönkirchen sowie des Förderzentrum sind die Fachräume für Werken/Technik und Musik mit neuen Möbeln aber auch Unterrichtswerkzeugen sowie Maschinen auszustatten.
Im Los 2 geht es um die Möbel der Grund- und Gemeinschaftsschule Schönkirchen.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
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Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen der Sanierung der Räumlichenkeiten der Schule im Augustental - Grund- und Gemeinschaftsschule Schönkirchen sowie des Förderzentrum sind die...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der Sanierung der Räumlichenkeiten der Schule im Augustental - Grund- und Gemeinschaftsschule Schönkirchen sowie des Förderzentrum sind die Fachräume für Werken/Technik und Musik mit neuen Möbeln aber auch Unterrichtswerkzeugen sowie Maschinen auszustatten.
Im Los 3 geht es um die sonstige Ausstattung des Förderzentrums Schönkirchen.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
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Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen der Sanierung der Räumlichenkeiten der Schule im Augustental - Grund- und Gemeinschaftsschule Schönkirchen sowie des Förderzentrum sind die...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der Sanierung der Räumlichenkeiten der Schule im Augustental - Grund- und Gemeinschaftsschule Schönkirchen sowie des Förderzentrum sind die Fachräume für Werken/Technik und Musik mit neuen Möbeln aber auch Unterrichtswerkzeugen sowie Maschinen auszustatten.
Im Los 4 geht es um die Möbel des Förderzentrums Schönkirchen.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
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Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen der Sanierung der Räumlichenkeiten der Schule im Augustental - Grund- und Gemeinschaftsschule Schönkirchen sowie des Förderzentrum sind die...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der Sanierung der Räumlichenkeiten der Schule im Augustental - Grund- und Gemeinschaftsschule Schönkirchen sowie des Förderzentrum sind die Fachräume für Werken/Technik und Musik mit neuen Möbeln aber auch Unterrichtswerkzeugen sowie Maschinen auszustatten.
Im Los 5 geht es um den Musikraum der Grund- und Gemeinschaftsschule Schönkirchen.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-28 📅
Datum des Endes: 2026-10-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-26 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-26 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Amt Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Angebotsöffnung findet elektronisch statt und die Anwesenheit von Bietern ist dabei nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Vorlage der GS-Prüfkennzeichnung
- Beachtung der technischen Vorbemerkung”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884542📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe des Verfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 070-246944 (2026-04-08)