Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Siehe auch Dokument 230907_WGP_Mindestanforderungen_2-611-01 unter Punkt 1-4 in den Vergabeunterlagen:
Die im Folgenden benannten Mindestanforderungen an die Eignung der Bieter sind zu erfüllen. Wird eine oder werden mehrere Mindestanforderungen nicht erfüllt, gelangt das Angebot nicht in die weitere Wertung. Das Angebot wird vom Verfahren ausgeschlossen.
Bestimmte kritische Aufgaben sind direkt vom Bieter auszuführen und können nicht an Nachunternehmen oder per Eignungsleihe übertragen werden (siehe auch § 6d EU Abs. 4 VOB/A). Die Ausstellungsarchitektur ist insgesamt sehr komplex und sämtliche Einbaupositionen, -größen und vorgegebene Maße sind zwingend und äußerst genau einzuhalten, ebenso vorgegebene Qualitäten, einschlägige technische Normen und Vorschriften nach VOB und DIN.
1. Technische Ausstattung des Bieters im eigenen Betrieb
1.1 CAD-gestützte Fertigung
1.2 Digitale Vermessungstechnik
1.3 CNC-Bearbeitungszentrum
2. Nachweis Meisterbetrieb (eigener Betrieb), Fachbereich Tischlerei
3. Nachweis von fest angestelltem Fachpersonal im eigenen Betrieb
3.1 mindestens 5 seit 01.09.2022 fest angestellte Mitarbeiter/innen aus den Bereichen Konstruktion / technische Zeichnung, Produktion, Montage
3.2 mindestens 1 seit 01.09.2020 fest angestellte/r Mitarbeiter/in in der Projektleitung, die/der für die ausgeschriebene Leistung vorgesehen ist
4. Referenzen (siehe auch Referenzliste Ausstellungsbau in den Vergabeunterlagen)
4.1 Mindestens 3 Referenzen
4.2 der letzten 5 Jahre - Fertigstellung ab 31.08.2018
4.3 aus Aufträgen von Museen bzw. vergleichbaren Einrichtungen aus dem Kulturbereich
4.4 wobei der Auftragsgegenstand der Referenzen jeweils eine dem Gegenstand dieser Ausschreibung hinsichtlich Qualität, Umfang und Ausführungsart vergleichbare Ausstellung und die Hauptleistung (Ausstellungsarchitektur inkl. Maler- und Lackierarbeiten, Integration Medienstationen, innenliegende Verkabelung, Vitrinenbeleuchtung) vom Bieter erbracht worden sein muss. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn der vom Bieter zu leistende Auftragsgegenstand:
4.5 mindestens 20 AV-Stationen enthielt, für die Wandausschnitte, Gehäusebau, innenliegende Verkabelung und zumindest Mitwirkung bei der Montage der Frontends vom Bieter geleistet wurden
4.6 mindestens 10 interaktive Elemente (Schubladen, Drehwalzen, Blätterelemente etc.) enthielt, die vom Bieter technisch konzipiert und produziert wurden
4.7 mindestens 250 qm Ausstellungsfläche für ein Referenzprojekt bzw. mindestens 200 qm Ausstellungsfläche für zwei weitere Referenzprojekte beinhaltete, für die der Bieter eine individuelle Ausstellungsarchitektur bestehend aus Ausstellungswänden, freistehenden Installationen und Wänden, Podesten etc. gefertigt hat,
4.8 wobei die beauftragte Nettobausumme für ein Referenzprojekt nicht unter 150.000 Euro für zwei weitere Referenzprojekte nicht unter 120.000 Euro lag.