Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Beschäftigtenzahl: Eigenerklärung des Bieters, aus der die Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) des Bieters im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (2022) ersichtlich ist.
Der Bieter/ die Bietergemeinschaft hat dabei jeweils gesondert anzugeben, welchen Anteil an der durchschnittlichen Zahl die Zahl der Personen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung nach Leistungsbeschreibung (Anlagenkonvolut 1 für Los A und Anlagenkonvolut 2 für Los B) eingesetzt werden sollen, hat.
2. Berufserfahrung: Eigenerklärung des Bieters über die Namen und Dauer der Berufserfahrung des/der Projektleiters/in und des/der stellvertretenden Projektleiters/in im Bereich der Ausstellungsproduktion mit den Leistungsschwerpunkten wie in der Leistungsbeschreibung (Anlagenkonvolut 1) beschrieben (Los A) bzw. über die Dauer der Berufserfahrung des/der Projektleiters/in und des/der stellvertretenden Projektleiters/in im Bereich der Medienproduktion, Screendesign und Programmierung mit den Leistungsschwerpunkten wie in der Leistungsbeschreibung (Anlagenkonvolut 2) beschrieben (Los B).
Der/die vom Bieter/ der Bietergemeinschaft benannte Projektleiter/in und der/die vom Bieter/ der Bietergemeinschaft benannte stellvertretende Projektleiter/in kommen im Fall der Zuschlagserteilung für die Auftragsausführung zum Einsatz.
3. Referenzen:
Los A
Eigenerklärung des Bieters über drei (3) geeignete Referenzen (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über ausgeführte Leistungen der Ausstellungsproduktion mit den Leistungsschwerpunkten wie in der Leistungsbeschreibung (Anlagenkonvolut 1 der Vergabeunterlagen) beschrieben im Bereich von Ausstellungen (Wanderausstellungen und/oder Sonderausstellungen) jeweils mit Angabe
- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung inkl. Beschreibung der erbrachten Leistungen,
- des Auftragswerts,
- des Erbringungszeitpunkts (Zeitraum der Leistungserbringung),
- des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/ Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse), und Übermittlung von
- drei (3) Fotokopien des abgeschlossenen Projekts.
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
a) Es handelt sich um eine Referenz über dem Bieter beauftragte und von ihm erbrachte Leistungen der Ausstellungsproduktion mit den Leistungsschwerpunkten wie in der Leistungsbeschreibung (Anlagenkonvolut 1 der Vergabeunterlagen) beschrieben im Bereich von Wander- und/oder Sonderausstellungen.
b) Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren: Bereits abgeschlossen, d. h. Endabnahme der Referenzleistungen durch den Auftraggeber (das Referenzprojekt darf vor dem Jahr 2018 begonnen haben).
Los B
Eigenerklärung des Bieters über zwei (2) geeignete Referenzen (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über ausgeführte Leistungen der Medienproduktion, Screendesign und Programmierung mit den Leistungsschwerpunkten wie in der Leistungsbeschreibung (Anlagenkonvolut 2 der Vergabeunterlagen) beschrieben im Bereich von Ausstellungen (Wander-, Sonder- und/oder Dauerausstellungen) jeweils mit Angabe
- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung inkl. Beschreibung der erbrachten Leistungen,
- des Auftragswerts,
- des Erbringungszeitpunkts (Zeitraum der Leistungserbringung),
- des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/ Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse), und Übermittlung
- eines (1) vom Bieter/ der Bietergemeinschaft produzierten Films (Animation oder Filmdreh) als Bereitstellung per Link und fünf (5) Screenzuständen der vom Bieter entwickelten digitalen und interaktiven Anwendung.
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
a) Es handelt sich um eine Referenz über dem Bieter beauftragte und von ihm erbrachte Leistungen der Medienproduktion, Screendesign und Programmierung mit den Leistungsschwerpunkten wie in der Leistungsbeschreibung (Anlagenkonvolut 2) beschrieben im Bereich von Wander-, Sonder- und/oder Dauerausstellungen mit Angabe.
b) Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren: Bereits abgeschlossen, d. h. Endabnahme der Referenzleistungen durch den Auftraggeber (das Referenzprojekt darf vor dem Jahr 2018 begonnen haben).