Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist der Abschluss eines Vertrags zwecks Übertragung der Durchführung von Leistungen des qualifizierten Krankentransports auf geeignete gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für einen Zeitraum von 3 Jahren zzgl. zweier Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr, die der Auftraggeber einseitig ausüben kann.
Die Auswahl der künftigen Vertragspartner erfolgt in einem transparenten verwaltungsrechtlichen (einstufigen) Auswahlverfahren mit Veröffentlichung der Absicht zum Vertragsschluss. Der Auftraggeber nimmt die Bereichsausnahme gem. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB in Anspruch. Es besteht kein Anspruch auf Einhaltung von Bestimmungen des (EU-) Vergaberechts; diese sind einschl. des GWB und der VgV nicht Grundlage des Verfahrens.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Auswahlverfahren qualifizierter Krankentransport ab 2024
RV/ZV 23-118
Produkte/Dienstleistungen: Einsatz von Krankenwagen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist der Abschluss eines Vertrags zwecks Übertragung der Durchführung von Leistungen des qualifizierten Krankentransports...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist der Abschluss eines Vertrags zwecks Übertragung der Durchführung von Leistungen des qualifizierten Krankentransports auf geeignete gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für einen Zeitraum von 3 Jahren zzgl. zweier Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr, die der Auftraggeber einseitig ausüben kann.
Die Auswahl der künftigen Vertragspartner erfolgt in einem transparenten verwaltungsrechtlichen (einstufigen) Auswahlverfahren mit Veröffentlichung der Absicht zum Vertragsschluss. Der Auftraggeber nimmt die Bereichsausnahme gem. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB in Anspruch. Es besteht kein Anspruch auf Einhaltung von Bestimmungen des (EU-) Vergaberechts; diese sind einschl. des GWB und der VgV nicht Grundlage des Verfahrens.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los Nr. 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Einsatz von Krankenwagen📦
Ort der Leistung: Unna🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreisgebiet Kreis Unna
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistungspflicht umfasst die einsatzbereite Besetzung von Rettungsmitteln (KTW) mit nichtärztlichem Rettungsfachpersonal zu festgelegten Zeiten...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungspflicht umfasst die einsatzbereite Besetzung von Rettungsmitteln (KTW) mit nichtärztlichem Rettungsfachpersonal zu festgelegten Zeiten (Vorhaltezeiten) an dem vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Standort sowie die Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze / Transporte im Grundbedarf. Die Leistungspflicht umfasst darüber hinaus die Vorhaltung von Personal zur Besetzung eines vom Auftragnehmer gestellten zusätzlichen KTW im Sonderbedarf im Umfang von maximal 100 Stunden im Jahr. Die Vorlaufzeit zur Besetzung des zusätzlichen Rettungsmittels beträgt mindestens 48 Stunden.
Der Auftragnehmer stellt den KTW-Standort, sowie die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungsmittel (KTW) inklusive der Reserverettungsmittel und der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte zur Verfügung. Der Auftraggeber plant derzeit die Beschaffung eigener KTW und behält sich vor, dem Auftragnehmer die Rettungsmittel während der Optionszeiträume zur Verfügung zu stellen (s. Anlage Beauftragungsvertrag).
Die zur Einsatzdurchführung erforderlichen Betriebs- und Kraftstoffe sowie die einsatzbezogenen, zur Aufgabendurchführung erforderlichen medizinischen und sonstigen Verbrauchsmaterialien stellt der Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung.
Vorhaltezeit KTW 1: täglich 24 Stunden, 7 Tage die Woche (168 RM-Wochenstunden)
Der Auftraggeber behält sich vor, den Vorhalteumfang im Los 1 um zwei weitere KTW zu erweitern. Vorhaltezeiten der Erweiterungsoption für KTW 3 und KTW 4: jeweils montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (40 RM-Wochenstunden)
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-01-01 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung zweimal um jeweils ein Jahr bis längstens zum 1. Januar 2029, 7:00 Uhr zu verlängern...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung zweimal um jeweils ein Jahr bis längstens zum 1. Januar 2029, 7:00 Uhr zu verlängern (Optionszeitraum 1 und Optionszeitraum 2). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption besteht nicht.
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Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“1. Der Auftraggeber ist bei Bedarfsänderungen etwa wegen Veränderungen des Einsatzaufkommens dazu berechtigt, die Vorhaltezeiten der Rettungsmittel (Dienst-...”
Beschreibung der Optionen
1. Der Auftraggeber ist bei Bedarfsänderungen etwa wegen Veränderungen des Einsatzaufkommens dazu berechtigt, die Vorhaltezeiten der Rettungsmittel (Dienst- und Betriebszeiten) je Los unter Beibehaltung der vereinbarten Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl bedarfsgerecht neu festzusetzen.
2. Der Auftraggeber ist zur kurzfristigen Reaktion auf Bedarfsänderungen auch außerhalb von förmlichen Bedarfsplanfortschreibungen zur Änderung der Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl je Los (rettungsmittelübergreifend) bis zu 15 % berechtigt.
3. Der Auftraggeber ist zur kurzfristigen Reaktion zwecks Sicherstellung des Rettungsdienstes außerdem dazu berechtigt, den Auftragnehmer vorübergehend von einem anderen Standort im Kreis Unna aus einzusetzen.
4. Der Auftraggeber ist berechtigt, dem Auftragnehmer die zur Leistungsdurchführung erforderlichen Rettungsmittel während des Optionszeitraums 1 und/oder Optionszeitraums 2 zur Verfügung zu stellen. Ab dem Zeitpunkt, ab dem der Auftraggeber die Rettungsmittel zur Verfügung stellt entfällt die Pflicht des Auftragnehmers zur Gestellung der Rettungsmittel einschließlich Kfz-Haftpflichtversicherung.
5. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vorhalteumfang in Los 1 um zwei weitere KTW und in Los 2 um einen weiteren KTW zu erweitern (Vorhaltezeiten jeweils montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr).
6. Zur Verlängerungsoption wird auf Ziffer II.2.7) dieser Bekanntmachung verwiesen.
Weitere Einzelheiten zu den Optionen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und aus dem Beauftragungsvertrag.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los Nr. 2
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistungspflicht umfasst die einsatzbereite Besetzung von Rettungsmitteln (KTW) mit nichtärztlichem Rettungsfachpersonal zu festgelegten Zeiten...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungspflicht umfasst die einsatzbereite Besetzung von Rettungsmitteln (KTW) mit nichtärztlichem Rettungsfachpersonal zu festgelegten Zeiten (Vorhaltezeiten) an dem vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Standort sowie die Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze / Transporte im Grundbedarf. Die Leistungspflicht umfasst darüber hinaus die Vorhaltung von Personal zur Besetzung eines vom Auftragnehmer gestellten zusätzlichen KTW im Sonderbedarf im Umfang von maximal 100 Stunden im Jahr. Die Vorlaufzeit zur Besetzung des zusätzlichen Rettungsmittels beträgt mindestens 48 Stunden.
Der Auftragnehmer stellt den KTW-Standort, sowie die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungsmittel (KTW) inklusive der Reserverettungsmittel und der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte zur Verfügung. Der Auftraggeber plant derzeit die Beschaffung eigener KTW und behält sich vor, dem Auftragnehmer die Rettungsmittel während der Optionszeiträume zur Verfügung zu stellen (s. Anlage Beauftragungsvertrag).
Die zur Einsatzdurchführung erforderlichen Betriebs- und Kraftstoffe sowie die einsatzbezogenen, zur Aufgabendurchführung erforderlichen medizinischen und sonstigen Verbrauchsmaterialien stellt der Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung.
Vorhaltezeit KTW 2: montags bis Sonntag von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr (112 RM-Wochenstunden).
Der Auftraggeber behält sich vor, den Vorhalteumfang im Los 2 um einen weiteren KTW zu erweitern. Vorhaltezeit der Erweiterungsoption KTW 5: montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (40 RM-Wochenstunden).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister* in Kopie (nicht älter als 3 Monate bei Angebotsabgabe)
[* für Deutschland das "Handelsregister",...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister* in Kopie (nicht älter als 3 Monate bei Angebotsabgabe)
[* für Deutschland das "Handelsregister", die "Handwerksrolle" und bei Dienstleistungsaufträgen das "Vereinsregister", das "Partnerschaftsregister" und die "Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder", siehe Anhang XI Richtlinie 2014/24/EU]
- Gültiger Freistellungsbescheid gem. §§ 52 ff. AO oder gültiger Feststellungsbescheid gem. § 60a AO. Hinweis: Es dürfen alternative Nachweise vorgelegt werden, sofern daraus insgesamt hervorgeht, dass es sich um eine Organisation oder Vereinigung handelt, deren Ziel in der Erfüllung sozialer Aufgaben besteht, die nicht erwerbswirtschaftlich tätig ist und etwaige Gewinne reinvestiert, um ihr Ziel zu erreichen.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Der Auftraggeber wird für die für eine Beauftragung in Betracht kommenden Bieter außerdem einen aktuellen Auszug aus dem Wettbewerbsregister ziehen und diesen in die Prüfung der Eignungsanforderungen einbeziehen.
- Hinweis: Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen Beteiligung oder Eignungsleihe sind Ziff. 7 bis 9 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Vorlage einer Eigenkapitalbescheinigung oder bei bestehender Bilanzierungspflicht eines Jahresabschlusses (Bilanz, Auszug) des letzten abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Vorlage einer Eigenkapitalbescheinigung oder bei bestehender Bilanzierungspflicht eines Jahresabschlusses (Bilanz, Auszug) des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres als PDF-Datei
- Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, diejenigen Bieter, die für einen Zuschlag in Betracht kommen, nach Angebotsabgabe und vor Erteilung des Zuschlags noch dazu aufzufordern, folgende Unterlagen zur Verifizierung der vorgelegten Eigenerklärung einzureichen:
a) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts / Bescheinigung in Steuersachen, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht älter als 6 Monate ist;
b) Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, bei dem die Mehrzahl der Mitarbeiter versichert sind, über das Nichtbestehen von Beitragsrückständen.
- Hinweis: Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen Beteiligung oder Eignungsleihe sind Ziff. 7 bis 9 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe von Referenzen unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Formblatts (Anlage "Referenzliste") mit folgenden Angaben: Leistungszeitraum (von/bis...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angabe von Referenzen unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Formblatts (Anlage "Referenzliste") mit folgenden Angaben: Leistungszeitraum (von/bis Monat/Jahr), Vorhalteumfang (Rettungsmittel / Wochenvorhaltestunden), Auftraggeber (oder der Genehmigungsbehörde), Kontaktdaten des Auftraggebers (oder der Genehmigungsbehörde), Telefonnummer sowie Ansprechpartner(in) beim Auftraggeber (oder der Genehmigungsbehörde).
Es gelten folgende Mindestanforderungen: Angabe von mindestens einer Referenz, die mit dem jeweiligen Auftragsgegenstand vergleichbar ist, das heißt mindestens die Durchführung von Aufgaben des qualifizierten Krankentransports i.S.v. § 2 Abs. 3 RettG NRW betrifft und im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist hinsichtlich der Beendigung der Leistungserbringung / der Beauftragung nicht älter als drei Jahre ist. Es werden demnach keine Referenzen berücksichtigt, die im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist vor mehr als drei Jahren beendet wurden. Über mindestens eine Referenz in der ausgefüllten Anlage hinaus, ist eine Mindestanzahl von Referenzen nicht gefordert. Es steht den Bietern frei, wie viele Referenzen sie angeben.
- Hinweis: Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen Beteiligung oder Eignungsleihe sind Ziff. 7 bis 9 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): s.o.
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Für die Durchführung der rettungsdienstlichen Leistungen gelten insbesondere die Bestimmungen des RettG NRW, für Notfallsanitäter das Not-SanG sowie die...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Für die Durchführung der rettungsdienstlichen Leistungen gelten insbesondere die Bestimmungen des RettG NRW, für Notfallsanitäter das Not-SanG sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV). Außerdem gilt die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettAPO).
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1) Der Auftragnehmer muss die in der Anlage Eigenerklärung Sanktionen aufgeführten Anforderungen erfüllen. Andernfalls gilt u.a. ein Zuschlagsverbot.
2) Der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1) Der Auftragnehmer muss die in der Anlage Eigenerklärung Sanktionen aufgeführten Anforderungen erfüllen. Andernfalls gilt u.a. ein Zuschlagsverbot.
2) Der Auftragnehmer ist über die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit verpflichtet, seinen Betrieb über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme i.H.v. 5.000.000,00 pauschal je Versicherungsfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (2-fach Maximierung ausreichend) zu versichern und muss das (Fort-)Bestehen des Versicherungsschutzes der Auftraggeberin auf Verlangen durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung des Versicherers oder Versicherungsmaklers nachweisen.
3) Mitarbeiter mit Eintragungen im Führungszeugnis über strafgerichtliche Verurteilungen oder gerichtliche Feststellungen nach § 17 Abs. 2 BZRG dürfen nicht eingesetzt werden. Eintragungen im polizeilichen Führungszeugnis eines für den Einsatz vorgesehenen Mitarbeiters haben keine Relevanz für die Beurteilung d. Eignung im Vergabeverfahrens.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-06-30
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-08-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-06-30
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): online
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Das Öffnungsverfahren findet ohne Beteiligung von Bietenden statt.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“1. Siehe Ziff. II.1.4) dieser Bekanntmachung. Es handelt sich um ein einstufiges verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren in Anlehnung an eine öffentliche...”
1. Siehe Ziff. II.1.4) dieser Bekanntmachung. Es handelt sich um ein einstufiges verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren in Anlehnung an eine öffentliche Ausschreibung, da vorliegend gemäß § 26 Abs. 1 KomHVO besondere Umstände eine Ausnahme von der Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung oder beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb rechtfertigen. Der Auftraggeber nimmt für das Verfahren die Bereichsausnahme gem. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB in Anspruch.
Der Auftragnehmer muss eine gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen im Sinne der Bereichsausnahme gemäß § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB sein. "Gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen" in diesem Sinne sind Organisationen oder Vereinigungen, deren Ziel in der Erfüllung sozialer Aufgaben besteht, die nicht erwerbswirtschaftlich tätig sind und die etwaige Gewinne reinvestieren, um das Ziel der Organisationen oder Vereinigungen zu erreichen (vgl. EuGH, Urt. v. 21. März 2019, Rs. C-465/17, Tz. 59).
Es handelt sich insoweit um eine zwingende Voraussetzung für die Erbringung der Leistungen des Krankentransports für den Auftraggeber. Der Auftragnehmer muss den Status der Gemeinnützigkeit gemäß §§ 52, 55 AO vor Vertragsschluss nachweisen und über die gesamte Beauftragungsdauer aufrechterhalten (siehe Ziff. 3.2 des Beauftragungsvertrags).
Der Auftraggeber vertritt unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21.03.2019 (C-465/17) und des OVG NRW vom 16.12.2022, (13 B 839/22) die Auffassung, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Bereichsausnahme vorliegen (siehe auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.03.2023, Az.: VII Verg 28/22).
2. Die Bekanntmachung und die Verfahrensunterlagen sind unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen. Unterbleibt ein Hinweis auf Rechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zum Angebotsfristablauf, verzichtet der Bieter auf eine spätere Geltendmachung (siehe Ziff. 3.5 der Bewerbungsbedingungen).
3. Rückfragen zum Ablauf des Verfahrens, zu inhaltlichen Fragen der Leistungsausführung und/oder Vertragsgestaltung sowie zu den vorzulegen Erklärungen und Nachweisen sind über das Vergabeportal (Tool "Bieterkommunikation") zu stellen.
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Werden fremdsprachige Nachweise oder Antragsunterlagen eingereicht, sind beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt ausschließlich der Bieter selbst. Fehler in der Übersetzung muss sich der Bieter zuschreiben lassen.
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter www.vergabe.metropoleruhr.de. Das gilt auch für Bieteranfragen.
Die Kommunikation mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.
Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, ist er aber verpflichtet, sich regelmäßig selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen und deren Beantwortung oder sonstige Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform zu informieren und die Seiten entsprechend zu kontrollieren. Es ist jeweils die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zur Angebotserstellung zu verwenden.
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung (TVgG NRW).
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD5D9LS
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Name: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Postanschrift: Postfach 10 01 55
Postort: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45801
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2091701-0📞
E-Mail: poststelle@vg-gelsenkirchen.nrw.de📧
Fax: +49 2091701-124 📠
URL: https://www.vg-gelsenkirchen.nrw.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Siehe u.a. Ziff. VI.3): Die Bekanntmachung und die Verfahrensunterlagen sind unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Siehe u.a. Ziff. VI.3): Die Bekanntmachung und die Verfahrensunterlagen sind unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen. Unterbleibt ein Hinweis auf Rechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zum Angebotsfristablauf, verzichtet der Bieter auf eine spätere Geltendmachung (siehe Ziff. 3.5 der Bewerbungsbedingungen).
Es wird an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich vorliegend nicht um ein offenes Verfahren nach EU-Vergaberecht, u. a. nach Maßgaben der Bestimmungen der VgV und des GWB handelt. Die Verwendung des vorliegenden Bekanntmachungsformulars erfolgt lediglich zur Gewährleistung einer größtmöglichen Transparenz und mangels Vorhandenseins eines passenderen Formulars/Formates für die Veröffentlichung von Auswahlverfahren außerhalb des Anwendungsbereichs des EU-Vergaberechts.
Ungeachtet der vorstehenden Hinweise wird vorsorglich auf die nach EU-Vergaberecht geltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen verwiesen, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn:
§ 160 GWB (Absatz 3, Auszug)
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 105-329154 (2023-05-30)
Ergänzende Angaben (2023-06-22)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 105-329154
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4
Ort des zu ändernden Textes:
“Ausweitung des Vorhalteumfangs der Erweiterungsoption in Los 2 um einen weiteren 24-Stunden-KTW” Alter Wert
Text:
“Der Auftraggeber behält sich vor, den Vorhalteumfang im Los 2 um einen weiteren KTW zu erweitern. Vorhaltezeit der Erweiterungsoption KTW 5: montags bis...”
Text
Der Auftraggeber behält sich vor, den Vorhalteumfang im Los 2 um einen weiteren KTW zu erweitern. Vorhaltezeit der Erweiterungsoption KTW 5: montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (40 RM-Wochenstunden).
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Der Auftraggeber behält sich vor, den Vorhalteumfang im Los 2 um zwei weitere KTW zu erweitern. Vorhaltezeit der Erweiterungsoption für KTW 5: montags bis...”
Text
Der Auftraggeber behält sich vor, den Vorhalteumfang im Los 2 um zwei weitere KTW zu erweitern. Vorhaltezeit der Erweiterungsoption für KTW 5: montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (40 RM-Wochenstunden), für KTW 6: täglich 24 Stunden, 7 Tage die Woche (168 RM-Wochenstunden).
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.11
Ort des zu ändernden Textes:
“Ausweitung des Vorhalteumfangs der Erweiterungsoption in Los 2 um einen weiteren 24-Stunden-KTW” Alter Wert
Text:
“5. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vorhalteumfang in Los 1 um zwei weitere KTW und in Los 2 um einen weiteren KTW zu erweitern (Vorhaltezeiten jeweils...”
Text
5. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vorhalteumfang in Los 1 um zwei weitere KTW und in Los 2 um einen weiteren KTW zu erweitern (Vorhaltezeiten jeweils montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr).
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“5. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vorhalteumfang in Los 1 um zwei weitere KTW (Vorhaltezeiten jeweils montags bis freitags (außer an Feiertagen) von...”
Text
5. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vorhalteumfang in Los 1 um zwei weitere KTW (Vorhaltezeiten jeweils montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr) und in Los 2 um zwei weitere KTW (Vorhaltezeit KTW 5: montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Vorhaltezeit KTW 6: täglich 24 Stunden, 7 Tage die Woche) zu erweitern.
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Quelle: OJS 2023/S 121-382927 (2023-06-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bekanntmachung vergebener Auftrag - Auswahlverfahren qualifizierter Krankentransport ab 2024
RV/ZV 23-118”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“1. Der Auftraggeber ist bei Bedarfsänderungen etwa wegen Veränderungen des Einsatzaufkommens dazu berechtigt, die Vorhaltezeiten der Rettungsmittel (Dienst-...”
Beschreibung der Optionen
1. Der Auftraggeber ist bei Bedarfsänderungen etwa wegen Veränderungen des Einsatzaufkommens dazu berechtigt, die Vorhaltezeiten der Rettungsmittel (Dienst- und Betriebszeiten) je Los unter Beibehaltung der vereinbarten Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl bedarfsgerecht neu festzusetzen.
2. Der Auftraggeber ist zur kurzfristigen Reaktion auf Bedarfsänderungen auch außerhalb von förmlichen Bedarfsplanfortschreibungen zur Änderung der Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl je Los (rettungsmittelübergreifend) bis zu 15 % berechtigt.
3. Der Auftraggeber ist zur kurzfristigen Reaktion zwecks Sicherstellung des Rettungsdienstes außerdem dazu berechtigt, den Auftragnehmer vorübergehend von einem anderen Standort im Kreis Unna aus einzusetzen.
4. Der Auftraggeber ist berechtigt, dem Auftragnehmer die zur Leistungsdurchführung erforderlichen Rettungsmittel während des Optionszeitraums 1 und/oder Optionszeitraums 2 zur Verfügung zu stellen. Ab dem Zeitpunkt, ab dem der Auftraggeber die Rettungsmittel zur Verfügung stellt entfällt die Pflicht des Auftragnehmers zur Gestellung der Rettungsmittel einschließlich Kfz-Haftpflichtversicherung.
5. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vorhalteumfang in Los 1 um zwei weitere KTW (Vorhaltezeiten jeweils montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr) und in Los 2 um zwei weitere KTW (Vorhaltezeit KTW 5: montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Vorhaltezeit KTW 6: täglich 24 Stunden, 7 Tage die Woche) zu erweitern.
6. Zur Verlängerungsoption wird auf Ziffer II.2.7) dieser Bekanntmachung verwiesen.
Weitere Einzelheiten zu den Optionen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und aus dem Beauftragungsvertrag.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Von einer Angabe der Auftragswerte unter Ziffer II.1.7) und V.2.4) dieser Bekanntmachung hat der Auftraggeber unter Berücksichtigung der...”
Zusätzliche Informationen
Von einer Angabe der Auftragswerte unter Ziffer II.1.7) und V.2.4) dieser Bekanntmachung hat der Auftraggeber unter Berücksichtigung der geheimhaltungsbedürftigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Beauftragten und dessen berechtigten geschäftlichen Interessen insbesondere im Hinblick auf künftige wettbewerbliche Verfahren abgesehen.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistungspflicht umfasst die einsatzbereite Besetzung von Rettungsmitteln (KTW) mit nichtärztlichem Rettungsfachpersonal zu festgelegten Zeiten...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungspflicht umfasst die einsatzbereite Besetzung von Rettungsmitteln (KTW) mit nichtärztlichem Rettungsfachpersonal zu festgelegten Zeiten (Vorhaltezeiten) an dem vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Standort sowie die Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze / Transporte im Grundbedarf. Die Leistungspflicht umfasst darüber hinaus die Vorhaltung von Personal zur Besetzung eines vom Auftragnehmer gestellten zusätzlichen KTW im Sonderbedarf im Umfang von maximal 100 Stunden im Jahr. Die Vorlaufzeit zur Besetzung des zusätzlichen Rettungsmittels beträgt mindestens 48 Stunden.
Der Auftragnehmer stellt den KTW-Standort, sowie die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungsmittel (KTW) inklusive der Reserverettungsmittel und der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte zur Verfügung. Der Auftraggeber plant derzeit die Beschaffung eigener KTW und behält sich vor, dem Auftragnehmer die Rettungsmittel während der Optionszeiträume zur Verfügung zu stellen (s. Anlage Beauftragungsvertrag).
Die zur Einsatzdurchführung erforderlichen Betriebs- und Kraftstoffe sowie die einsatzbezogenen, zur Aufgabendurchführung erforderlichen medizinischen und sonstigen Verbrauchsmaterialien stellt der Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung.
Vorhaltezeit KTW 2: montags bis Sonntag von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr (112 RM-Wochenstunden).
Der Auftraggeber behält sich vor, den Vorhalteumfang im Los 2 um zwei weitere KTW zu erweitern. Vorhaltezeit der Erweiterungsoption für KTW 5: montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (40 RM-Wochenstunden), für KTW 6: täglich 24 Stunden, 7 Tage die Woche (168 RM-Wochenstunden).
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 105-329154
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: KTW 1 und optional KTW 3 und KTW 4
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Reinoldus Rettungsdienst gGmbH
Postanschrift: Minister-Stein-Allee 3
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44339
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: KTW 2 und optional KTW 5 und KTW 6
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“1. Siehe Ziff. II.1.4) dieser Bekanntmachung. Es handelt sich um ein einstufiges verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren in Anlehnung an eine öffentliche...”
1. Siehe Ziff. II.1.4) dieser Bekanntmachung. Es handelt sich um ein einstufiges verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren in Anlehnung an eine öffentliche Ausschreibung, da vorliegend gemäß § 26 Abs. 1 KomHVO besondere Umstände eine Ausnahme von der Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung oder beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb rechtfertigen. Der Auftraggeber nimmt für das Verfahren die Bereichsausnahme gem. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB in Anspruch.
Der Auftragnehmer muss eine gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen im Sinne der Bereichsausnahme gemäß § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB sein. "Gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen" in diesem Sinne sind Organisationen oder Vereinigungen, deren Ziel in der Erfüllung sozialer Aufgaben besteht, die nicht erwerbswirtschaftlich tätig sind und die etwaige Gewinne reinvestieren, um das Ziel der Organisationen oder Vereinigungen zu erreichen (vgl. EuGH, Urt. v. 21. März 2019, Rs. C-465/17, Tz. 59).
Es handelt sich insoweit um eine zwingende Voraussetzung für die Erbringung der Leistungen des Krankentransports für den Auftraggeber. Der Auftragnehmer muss den Status der Gemeinnützigkeit gemäß §§ 52, 55 AO vor Vertragsschluss nachweisen und über die gesamte Beauftragungsdauer aufrechterhalten (siehe Ziff. 3.2 des Beauftragungsvertrags).
Der Auftraggeber vertritt unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21.03.2019 (C-465/17) und des OVG NRW vom 16.12.2022, (13 B 839/22) die Auffassung, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Bereichsausnahme vorliegen (siehe auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.03.2023, Az.: VII Verg 28/22).
2. Die Bekanntmachung und die Verfahrensunterlagen sind unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen. Unterbleibt ein Hinweis auf Rechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zum Angebotsfristablauf, verzichtet der Bieter auf eine spätere Geltendmachung (siehe Ziff. 3.5 der Bewerbungsbedingungen).
3. Rückfragen zum Ablauf des Verfahrens, zu inhaltlichen Fragen der Leistungsausführung und/oder Vertragsgestaltung sowie zu den vorzulegen Erklärungen und Nachweisen sind über das Vergabeportal (Tool "Bieterkommunikation") zu stellen.
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Werden fremdsprachige Nachweise oder Antragsunterlagen eingereicht, sind beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt ausschließlich der Bieter selbst. Fehler in der Übersetzung muss sich der Bieter zuschreiben lassen.
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter www.vergabe.metropoleruhr.de. Das gilt auch für Bieteranfragen.
Die Kommunikation mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.
Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, ist er aber verpflichtet, sich regelmäßig selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen und deren Beantwortung oder sonstige Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform zu informieren und die Seiten entsprechend zu kontrollieren. Es ist jeweils die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zur Angebotserstellung zu verwenden.
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung (TVgG NRW).
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD5DL80
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Quelle: OJS 2023/S 171-536229 (2023-09-01)