Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist der Abschluss eines Vertrags zwecks Übertragung der Durchführung von Leistungen des qualifizierten Krankentransports auf geeignete gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für einen Zeitraum von 3 Jahren zzgl. zweier Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr, die der Auftraggeber einseitig ausüben kann. Die Auswahl der künftigen Vertragspartner erfolgt in einem transparenten verwaltungsrechtlichen (einstufigen) Auswahlverfahren mit Veröffentlichung der Absicht zum Vertragsschluss. Der Auftraggeber nimmt die Bereichsausnahme gem. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB in Anspruch. Es besteht kein Anspruch auf Einhaltung von Bestimmungen des (EU-) Vergaberechts; diese sind einschl. des GWB und der VgV nicht Grundlage des Verfahrens.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-05-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Einsatz von Krankenwagen
Referenznummer: RV/ZV 23-118
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist der Abschluss eines Vertrags zwecks Übertragung der Durchführung von Leistungen des qualifizierten Krankentransports auf geeignete gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für einen Zeitraum von 3 Jahren zzgl. zweier Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr, die der Auftraggeber einseitig ausüben kann.
Die Auswahl der künftigen Vertragspartner erfolgt in einem transparenten verwaltungsrechtlichen (einstufigen) Auswahlverfahren mit Veröffentlichung der Absicht zum Vertragsschluss. Der Auftraggeber nimmt die Bereichsausnahme gem. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB in Anspruch. Es besteht kein Anspruch auf Einhaltung von Bestimmungen des (EU-) Vergaberechts; diese sind einschl. des GWB und der VgV nicht Grundlage des Verfahrens.
Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist der Abschluss eines Vertrags zwecks Übertragung der Durchführung von Leistungen des qualifizierten Krankentransports auf geeignete gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für einen Zeitraum von 3 Jahren zzgl. zweier Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr, die der Auftraggeber einseitig ausüben kann.
Die Auswahl der künftigen Vertragspartner erfolgt in einem transparenten verwaltungsrechtlichen (einstufigen) Auswahlverfahren mit Veröffentlichung der Absicht zum Vertragsschluss. Der Auftraggeber nimmt die Bereichsausnahme gem. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB in Anspruch. Es besteht kein Anspruch auf Einhaltung von Bestimmungen des (EU-) Vergaberechts; diese sind einschl. des GWB und der VgV nicht Grundlage des Verfahrens.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Einsatz von Krankenwagen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Einsatz von Krankenwagen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Unna
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-05-30 📅
Einreichungsfrist: 2023-06-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-02 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-01-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 105-329154
ABl. S-Ausgabe: 105
Zusätzliche Informationen
Das Öffnungsverfahren findet ohne Beteiligung von Bietenden statt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist der Abschluss eines Vertrags zwecks Übertragung der Durchführung von Leistungen des qualifizierten Krankentransports auf geeignete gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für einen Zeitraum von 3 Jahren zzgl. zweier Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr, die der Auftraggeber einseitig ausüben kann.
Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist der Abschluss eines Vertrags zwecks Übertragung der Durchführung von Leistungen des qualifizierten Krankentransports auf geeignete gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für einen Zeitraum von 3 Jahren zzgl. zweier Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr, die der Auftraggeber einseitig ausüben kann.
Die Auswahl der künftigen Vertragspartner erfolgt in einem transparenten verwaltungsrechtlichen (einstufigen) Auswahlverfahren mit Veröffentlichung der Absicht zum Vertragsschluss. Der Auftraggeber nimmt die Bereichsausnahme gem. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB in Anspruch. Es besteht kein Anspruch auf Einhaltung von Bestimmungen des (EU-) Vergaberechts; diese sind einschl. des GWB und der VgV nicht Grundlage des Verfahrens.
Die Auswahl der künftigen Vertragspartner erfolgt in einem transparenten verwaltungsrechtlichen (einstufigen) Auswahlverfahren mit Veröffentlichung der Absicht zum Vertragsschluss. Der Auftraggeber nimmt die Bereichsausnahme gem. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB in Anspruch. Es besteht kein Anspruch auf Einhaltung von Bestimmungen des (EU-) Vergaberechts; diese sind einschl. des GWB und der VgV nicht Grundlage des Verfahrens.
Bezeichnung des Loses: Los Nr. 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Leistungspflicht umfasst die einsatzbereite Besetzung von Rettungsmitteln (KTW) mit nichtärztlichem Rettungsfachpersonal zu festgelegten Zeiten (Vorhaltezeiten) an dem vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Standort sowie die Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze / Transporte im Grundbedarf. Die Leistungspflicht umfasst darüber hinaus die Vorhaltung von Personal zur Besetzung eines vom Auftragnehmer gestellten zusätzlichen KTW im Sonderbedarf im Umfang von maximal 100 Stunden im Jahr. Die Vorlaufzeit zur Besetzung des zusätzlichen Rettungsmittels beträgt mindestens 48 Stunden.
Die Leistungspflicht umfasst die einsatzbereite Besetzung von Rettungsmitteln (KTW) mit nichtärztlichem Rettungsfachpersonal zu festgelegten Zeiten (Vorhaltezeiten) an dem vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Standort sowie die Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze / Transporte im Grundbedarf. Die Leistungspflicht umfasst darüber hinaus die Vorhaltung von Personal zur Besetzung eines vom Auftragnehmer gestellten zusätzlichen KTW im Sonderbedarf im Umfang von maximal 100 Stunden im Jahr. Die Vorlaufzeit zur Besetzung des zusätzlichen Rettungsmittels beträgt mindestens 48 Stunden.
Der Auftragnehmer stellt den KTW-Standort, sowie die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungsmittel (KTW) inklusive der Reserverettungsmittel und der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte zur Verfügung. Der Auftraggeber plant derzeit die Beschaffung eigener KTW und behält sich vor, dem Auftragnehmer die Rettungsmittel während der Optionszeiträume zur Verfügung zu stellen (s. Anlage Beauftragungsvertrag).
Der Auftragnehmer stellt den KTW-Standort, sowie die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungsmittel (KTW) inklusive der Reserverettungsmittel und der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte zur Verfügung. Der Auftraggeber plant derzeit die Beschaffung eigener KTW und behält sich vor, dem Auftragnehmer die Rettungsmittel während der Optionszeiträume zur Verfügung zu stellen (s. Anlage Beauftragungsvertrag).
Die zur Einsatzdurchführung erforderlichen Betriebs- und Kraftstoffe sowie die einsatzbezogenen, zur Aufgabendurchführung erforderlichen medizinischen und sonstigen Verbrauchsmaterialien stellt der Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung.
Vorhaltezeit KTW 1: täglich 24 Stunden, 7 Tage die Woche (168 RM-Wochenstunden)
Der Auftraggeber behält sich vor, den Vorhalteumfang im Los 1 um zwei weitere KTW zu erweitern. Vorhaltezeiten der Erweiterungsoption für KTW 3 und KTW 4: jeweils montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (40 RM-Wochenstunden)
Der Auftraggeber behält sich vor, den Vorhalteumfang im Los 1 um zwei weitere KTW zu erweitern. Vorhaltezeiten der Erweiterungsoption für KTW 3 und KTW 4: jeweils montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (40 RM-Wochenstunden)
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung zweimal um jeweils ein Jahr bis längstens zum 1. Januar 2029, 7:00 Uhr zu verlängern (Optionszeitraum 1 und Optionszeitraum 2). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption besteht nicht.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung zweimal um jeweils ein Jahr bis längstens zum 1. Januar 2029, 7:00 Uhr zu verlängern (Optionszeitraum 1 und Optionszeitraum 2). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption besteht nicht.
Beschreibung der Optionen:
1. Der Auftraggeber ist bei Bedarfsänderungen etwa wegen Veränderungen des Einsatzaufkommens dazu berechtigt, die Vorhaltezeiten der Rettungsmittel (Dienst- und Betriebszeiten) je Los unter Beibehaltung der vereinbarten Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl bedarfsgerecht neu festzusetzen.
1. Der Auftraggeber ist bei Bedarfsänderungen etwa wegen Veränderungen des Einsatzaufkommens dazu berechtigt, die Vorhaltezeiten der Rettungsmittel (Dienst- und Betriebszeiten) je Los unter Beibehaltung der vereinbarten Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl bedarfsgerecht neu festzusetzen.
2. Der Auftraggeber ist zur kurzfristigen Reaktion auf Bedarfsänderungen auch außerhalb von förmlichen Bedarfsplanfortschreibungen zur Änderung der Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl je Los (rettungsmittelübergreifend) bis zu 15 % berechtigt.
3. Der Auftraggeber ist zur kurzfristigen Reaktion zwecks Sicherstellung des Rettungsdienstes außerdem dazu berechtigt, den Auftragnehmer vorübergehend von einem anderen Standort im Kreis Unna aus einzusetzen.
4. Der Auftraggeber ist berechtigt, dem Auftragnehmer die zur Leistungsdurchführung erforderlichen Rettungsmittel während des Optionszeitraums 1 und/oder Optionszeitraums 2 zur Verfügung zu stellen. Ab dem Zeitpunkt, ab dem der Auftraggeber die Rettungsmittel zur Verfügung stellt entfällt die Pflicht des Auftragnehmers zur Gestellung der Rettungsmittel einschließlich Kfz-Haftpflichtversicherung.
4. Der Auftraggeber ist berechtigt, dem Auftragnehmer die zur Leistungsdurchführung erforderlichen Rettungsmittel während des Optionszeitraums 1 und/oder Optionszeitraums 2 zur Verfügung zu stellen. Ab dem Zeitpunkt, ab dem der Auftraggeber die Rettungsmittel zur Verfügung stellt entfällt die Pflicht des Auftragnehmers zur Gestellung der Rettungsmittel einschließlich Kfz-Haftpflichtversicherung.
5. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vorhalteumfang in Los 1 um zwei weitere KTW und in Los 2 um einen weiteren KTW zu erweitern (Vorhaltezeiten jeweils montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr).
6. Zur Verlängerungsoption wird auf Ziffer II.2.7) dieser Bekanntmachung verwiesen.
Weitere Einzelheiten zu den Optionen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und aus dem Beauftragungsvertrag.
Bezeichnung des Loses: Los Nr. 2
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Vorhaltezeit KTW 2: montags bis Sonntag von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr (112 RM-Wochenstunden).
Der Auftraggeber behält sich vor, den Vorhalteumfang im Los 2 um einen weiteren KTW zu erweitern. Vorhaltezeit der Erweiterungsoption KTW 5: montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (40 RM-Wochenstunden).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreisgebiet Kreis Unna
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister* in Kopie (nicht älter als 3 Monate bei Angebotsabgabe)
[* für Deutschland das "Handelsregister", die "Handwerksrolle" und bei Dienstleistungsaufträgen das "Vereinsregister", das "Partnerschaftsregister" und die "Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder", siehe Anhang XI Richtlinie 2014/24/EU]
[* für Deutschland das "Handelsregister", die "Handwerksrolle" und bei Dienstleistungsaufträgen das "Vereinsregister", das "Partnerschaftsregister" und die "Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder", siehe Anhang XI Richtlinie 2014/24/EU]
- Gültiger Freistellungsbescheid gem. §§ 52 ff. AO oder gültiger Feststellungsbescheid gem. § 60a AO. Hinweis: Es dürfen alternative Nachweise vorgelegt werden, sofern daraus insgesamt hervorgeht, dass es sich um eine Organisation oder Vereinigung handelt, deren Ziel in der Erfüllung sozialer Aufgaben besteht, die nicht erwerbswirtschaftlich tätig ist und etwaige Gewinne reinvestiert, um ihr Ziel zu erreichen.
- Gültiger Freistellungsbescheid gem. §§ 52 ff. AO oder gültiger Feststellungsbescheid gem. § 60a AO. Hinweis: Es dürfen alternative Nachweise vorgelegt werden, sofern daraus insgesamt hervorgeht, dass es sich um eine Organisation oder Vereinigung handelt, deren Ziel in der Erfüllung sozialer Aufgaben besteht, die nicht erwerbswirtschaftlich tätig ist und etwaige Gewinne reinvestiert, um ihr Ziel zu erreichen.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Der Auftraggeber wird für die für eine Beauftragung in Betracht kommenden Bieter außerdem einen aktuellen Auszug aus dem Wettbewerbsregister ziehen und diesen in die Prüfung der Eignungsanforderungen einbeziehen.
- Hinweis: Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen Beteiligung oder Eignungsleihe sind Ziff. 7 bis 9 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Vorlage einer Eigenkapitalbescheinigung oder bei bestehender Bilanzierungspflicht eines Jahresabschlusses (Bilanz, Auszug) des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres als PDF-Datei
- Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, diejenigen Bieter, die für einen Zuschlag in Betracht kommen, nach Angebotsabgabe und vor Erteilung des Zuschlags noch dazu aufzufordern, folgende Unterlagen zur Verifizierung der vorgelegten Eigenerklärung einzureichen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, diejenigen Bieter, die für einen Zuschlag in Betracht kommen, nach Angebotsabgabe und vor Erteilung des Zuschlags noch dazu aufzufordern, folgende Unterlagen zur Verifizierung der vorgelegten Eigenerklärung einzureichen:
a) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts / Bescheinigung in Steuersachen, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht älter als 6 Monate ist;
b) Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, bei dem die Mehrzahl der Mitarbeiter versichert sind, über das Nichtbestehen von Beitragsrückständen.
- Hinweis: Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen Beteiligung oder Eignungsleihe sind Ziff. 7 bis 9 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angabe von Referenzen unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Formblatts (Anlage "Referenzliste") mit folgenden Angaben: Leistungszeitraum (von/bis Monat/Jahr), Vorhalteumfang (Rettungsmittel / Wochenvorhaltestunden), Auftraggeber (oder der Genehmigungsbehörde), Kontaktdaten des Auftraggebers (oder der Genehmigungsbehörde), Telefonnummer sowie Ansprechpartner(in) beim Auftraggeber (oder der Genehmigungsbehörde).
Angabe von Referenzen unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Formblatts (Anlage "Referenzliste") mit folgenden Angaben: Leistungszeitraum (von/bis Monat/Jahr), Vorhalteumfang (Rettungsmittel / Wochenvorhaltestunden), Auftraggeber (oder der Genehmigungsbehörde), Kontaktdaten des Auftraggebers (oder der Genehmigungsbehörde), Telefonnummer sowie Ansprechpartner(in) beim Auftraggeber (oder der Genehmigungsbehörde).
Es gelten folgende Mindestanforderungen: Angabe von mindestens einer Referenz, die mit dem jeweiligen Auftragsgegenstand vergleichbar ist, das heißt mindestens die Durchführung von Aufgaben des qualifizierten Krankentransports i.S.v. § 2 Abs. 3 RettG NRW betrifft und im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist hinsichtlich der Beendigung der Leistungserbringung / der Beauftragung nicht älter als drei Jahre ist. Es werden demnach keine Referenzen berücksichtigt, die im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist vor mehr als drei Jahren beendet wurden. Über mindestens eine Referenz in der ausgefüllten Anlage hinaus, ist eine Mindestanzahl von Referenzen nicht gefordert. Es steht den Bietern frei, wie viele Referenzen sie angeben.
Es gelten folgende Mindestanforderungen: Angabe von mindestens einer Referenz, die mit dem jeweiligen Auftragsgegenstand vergleichbar ist, das heißt mindestens die Durchführung von Aufgaben des qualifizierten Krankentransports i.S.v. § 2 Abs. 3 RettG NRW betrifft und im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist hinsichtlich der Beendigung der Leistungserbringung / der Beauftragung nicht älter als drei Jahre ist. Es werden demnach keine Referenzen berücksichtigt, die im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist vor mehr als drei Jahren beendet wurden. Über mindestens eine Referenz in der ausgefüllten Anlage hinaus, ist eine Mindestanzahl von Referenzen nicht gefordert. Es steht den Bietern frei, wie viele Referenzen sie angeben.
- Hinweis: Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen Beteiligung oder Eignungsleihe sind Ziff. 7 bis 9 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Mindeststandards: s.o.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Für die Durchführung der rettungsdienstlichen Leistungen gelten insbesondere die Bestimmungen des RettG NRW, für Notfallsanitäter das Not-SanG sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV). Außerdem gilt die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettAPO).
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Für die Durchführung der rettungsdienstlichen Leistungen gelten insbesondere die Bestimmungen des RettG NRW, für Notfallsanitäter das Not-SanG sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV). Außerdem gilt die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettAPO).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1) Der Auftragnehmer muss die in der Anlage Eigenerklärung Sanktionen aufgeführten Anforderungen erfüllen. Andernfalls gilt u.a. ein Zuschlagsverbot.
2) Der Auftragnehmer ist über die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit verpflichtet, seinen Betrieb über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme i.H.v. 5.000.000,00 pauschal je Versicherungsfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (2-fach Maximierung ausreichend) zu versichern und muss das (Fort-)Bestehen des Versicherungsschutzes der Auftraggeberin auf Verlangen durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung des Versicherers oder Versicherungsmaklers nachweisen.
2) Der Auftragnehmer ist über die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit verpflichtet, seinen Betrieb über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme i.H.v. 5.000.000,00 pauschal je Versicherungsfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (2-fach Maximierung ausreichend) zu versichern und muss das (Fort-)Bestehen des Versicherungsschutzes der Auftraggeberin auf Verlangen durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung des Versicherers oder Versicherungsmaklers nachweisen.
3) Mitarbeiter mit Eintragungen im Führungszeugnis über strafgerichtliche Verurteilungen oder gerichtliche Feststellungen nach § 17 Abs. 2 BZRG dürfen nicht eingesetzt werden. Eintragungen im polizeilichen Führungszeugnis eines für den Einsatz vorgesehenen Mitarbeiters haben keine Relevanz für die Beurteilung d. Eignung im Vergabeverfahrens.
3) Mitarbeiter mit Eintragungen im Führungszeugnis über strafgerichtliche Verurteilungen oder gerichtliche Feststellungen nach § 17 Abs. 2 BZRG dürfen nicht eingesetzt werden. Eintragungen im polizeilichen Führungszeugnis eines für den Einsatz vorgesehenen Mitarbeiters haben keine Relevanz für die Beurteilung d. Eignung im Vergabeverfahrens.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-06-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: online
Zusätzliche Informationen: Das Öffnungsverfahren findet ohne Beteiligung von Bietenden statt.
1. Siehe Ziff. II.1.4) dieser Bekanntmachung. Es handelt sich um ein einstufiges verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren in Anlehnung an eine öffentliche Ausschreibung, da vorliegend gemäß § 26 Abs. 1 KomHVO besondere Umstände eine Ausnahme von der Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung oder beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb rechtfertigen. Der Auftraggeber nimmt für das Verfahren die Bereichsausnahme gem. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB in Anspruch.
1. Siehe Ziff. II.1.4) dieser Bekanntmachung. Es handelt sich um ein einstufiges verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren in Anlehnung an eine öffentliche Ausschreibung, da vorliegend gemäß § 26 Abs. 1 KomHVO besondere Umstände eine Ausnahme von der Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung oder beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb rechtfertigen. Der Auftraggeber nimmt für das Verfahren die Bereichsausnahme gem. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB in Anspruch.
Der Auftragnehmer muss eine gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen im Sinne der Bereichsausnahme gemäß § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB sein. "Gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen" in diesem Sinne sind Organisationen oder Vereinigungen, deren Ziel in der Erfüllung sozialer Aufgaben besteht, die nicht erwerbswirtschaftlich tätig sind und die etwaige Gewinne reinvestieren, um das Ziel der Organisationen oder Vereinigungen zu erreichen (vgl. EuGH, Urt. v. 21. März 2019, Rs. C-465/17, Tz. 59).
Der Auftragnehmer muss eine gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen im Sinne der Bereichsausnahme gemäß § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB sein. "Gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen" in diesem Sinne sind Organisationen oder Vereinigungen, deren Ziel in der Erfüllung sozialer Aufgaben besteht, die nicht erwerbswirtschaftlich tätig sind und die etwaige Gewinne reinvestieren, um das Ziel der Organisationen oder Vereinigungen zu erreichen (vgl. EuGH, Urt. v. 21. März 2019, Rs. C-465/17, Tz. 59).
Es handelt sich insoweit um eine zwingende Voraussetzung für die Erbringung der Leistungen des Krankentransports für den Auftraggeber. Der Auftragnehmer muss den Status der Gemeinnützigkeit gemäß §§ 52, 55 AO vor Vertragsschluss nachweisen und über die gesamte Beauftragungsdauer aufrechterhalten (siehe Ziff. 3.2 des Beauftragungsvertrags).
Es handelt sich insoweit um eine zwingende Voraussetzung für die Erbringung der Leistungen des Krankentransports für den Auftraggeber. Der Auftragnehmer muss den Status der Gemeinnützigkeit gemäß §§ 52, 55 AO vor Vertragsschluss nachweisen und über die gesamte Beauftragungsdauer aufrechterhalten (siehe Ziff. 3.2 des Beauftragungsvertrags).
Der Auftraggeber vertritt unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21.03.2019 (C-465/17) und des OVG NRW vom 16.12.2022, (13 B 839/22) die Auffassung, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Bereichsausnahme vorliegen (siehe auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.03.2023, Az.: VII Verg 28/22).
Der Auftraggeber vertritt unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21.03.2019 (C-465/17) und des OVG NRW vom 16.12.2022, (13 B 839/22) die Auffassung, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Bereichsausnahme vorliegen (siehe auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.03.2023, Az.: VII Verg 28/22).
2. Die Bekanntmachung und die Verfahrensunterlagen sind unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen. Unterbleibt ein Hinweis auf Rechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zum Angebotsfristablauf, verzichtet der Bieter auf eine spätere Geltendmachung (siehe Ziff. 3.5 der Bewerbungsbedingungen).
2. Die Bekanntmachung und die Verfahrensunterlagen sind unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen. Unterbleibt ein Hinweis auf Rechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zum Angebotsfristablauf, verzichtet der Bieter auf eine spätere Geltendmachung (siehe Ziff. 3.5 der Bewerbungsbedingungen).
3. Rückfragen zum Ablauf des Verfahrens, zu inhaltlichen Fragen der Leistungsausführung und/oder Vertragsgestaltung sowie zu den vorzulegen Erklärungen und Nachweisen sind über das Vergabeportal (Tool "Bieterkommunikation") zu stellen.
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Werden fremdsprachige Nachweise oder Antragsunterlagen eingereicht, sind beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt ausschließlich der Bieter selbst. Fehler in der Übersetzung muss sich der Bieter zuschreiben lassen.
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Werden fremdsprachige Nachweise oder Antragsunterlagen eingereicht, sind beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt ausschließlich der Bieter selbst. Fehler in der Übersetzung muss sich der Bieter zuschreiben lassen.
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter www.vergabe.metropoleruhr.de. Das gilt auch für Bieteranfragen.
Die Kommunikation mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.
Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, ist er aber verpflichtet, sich regelmäßig selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen und deren Beantwortung oder sonstige Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform zu informieren und die Seiten entsprechend zu kontrollieren. Es ist jeweils die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zur Angebotserstellung zu verwenden.
Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, ist er aber verpflichtet, sich regelmäßig selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen und deren Beantwortung oder sonstige Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform zu informieren und die Seiten entsprechend zu kontrollieren. Es ist jeweils die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zur Angebotserstellung zu verwenden.
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung (TVgG NRW).
Siehe u.a. Ziff. VI.3): Die Bekanntmachung und die Verfahrensunterlagen sind unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen. Unterbleibt ein Hinweis auf Rechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zum Angebotsfristablauf, verzichtet der Bieter auf eine spätere Geltendmachung (siehe Ziff. 3.5 der Bewerbungsbedingungen).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Siehe u.a. Ziff. VI.3): Die Bekanntmachung und die Verfahrensunterlagen sind unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen. Unterbleibt ein Hinweis auf Rechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zum Angebotsfristablauf, verzichtet der Bieter auf eine spätere Geltendmachung (siehe Ziff. 3.5 der Bewerbungsbedingungen).
Es wird an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich vorliegend nicht um ein offenes Verfahren nach EU-Vergaberecht, u. a. nach Maßgaben der Bestimmungen der VgV und des GWB handelt. Die Verwendung des vorliegenden Bekanntmachungsformulars erfolgt lediglich zur Gewährleistung einer größtmöglichen Transparenz und mangels Vorhandenseins eines passenderen Formulars/Formates für die Veröffentlichung von Auswahlverfahren außerhalb des Anwendungsbereichs des EU-Vergaberechts.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich vorliegend nicht um ein offenes Verfahren nach EU-Vergaberecht, u. a. nach Maßgaben der Bestimmungen der VgV und des GWB handelt. Die Verwendung des vorliegenden Bekanntmachungsformulars erfolgt lediglich zur Gewährleistung einer größtmöglichen Transparenz und mangels Vorhandenseins eines passenderen Formulars/Formates für die Veröffentlichung von Auswahlverfahren außerhalb des Anwendungsbereichs des EU-Vergaberechts.
Ungeachtet der vorstehenden Hinweise wird vorsorglich auf die nach EU-Vergaberecht geltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen verwiesen, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn:
§ 160 GWB (Absatz 3, Auszug)
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2023/S 105-329154 (2023-05-30)
Ergänzende Angaben (2023-06-22) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Von einer Angabe der Auftragswerte unter Ziffer II.1.7) und V.2.4) dieser Bekanntmachung hat der Auftraggeber unter Berücksichtigung der geheimhaltungsbedürftigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Beauftragten und dessen berechtigten geschäftlichen Interessen insbesondere im Hinblick auf künftige wettbewerbliche Verfahren abgesehen.
Von einer Angabe der Auftragswerte unter Ziffer II.1.7) und V.2.4) dieser Bekanntmachung hat der Auftraggeber unter Berücksichtigung der geheimhaltungsbedürftigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Beauftragten und dessen berechtigten geschäftlichen Interessen insbesondere im Hinblick auf künftige wettbewerbliche Verfahren abgesehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
5. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vorhalteumfang in Los 1 um zwei weitere KTW (Vorhaltezeiten jeweils montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr) und in Los 2 um zwei weitere KTW (Vorhaltezeit KTW 5: montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Vorhaltezeit KTW 6: täglich 24 Stunden, 7 Tage die Woche) zu erweitern.
5. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vorhalteumfang in Los 1 um zwei weitere KTW (Vorhaltezeiten jeweils montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr) und in Los 2 um zwei weitere KTW (Vorhaltezeit KTW 5: montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Vorhaltezeit KTW 6: täglich 24 Stunden, 7 Tage die Woche) zu erweitern.
Zusätzliche Informationen:
Von einer Angabe der Auftragswerte unter Ziffer II.1.7) und V.2.4) dieser Bekanntmachung hat der Auftraggeber unter Berücksichtigung der geheimhaltungsbedürftigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Beauftragten und dessen berechtigten geschäftlichen Interessen insbesondere im Hinblick auf künftige wettbewerbliche Verfahren abgesehen.
Von einer Angabe der Auftragswerte unter Ziffer II.1.7) und V.2.4) dieser Bekanntmachung hat der Auftraggeber unter Berücksichtigung der geheimhaltungsbedürftigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Beauftragten und dessen berechtigten geschäftlichen Interessen insbesondere im Hinblick auf künftige wettbewerbliche Verfahren abgesehen.
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber behält sich vor, den Vorhalteumfang im Los 2 um zwei weitere KTW zu erweitern. Vorhaltezeit der Erweiterungsoption für KTW 5: montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (40 RM-Wochenstunden), für KTW 6: täglich 24 Stunden, 7 Tage die Woche (168 RM-Wochenstunden).
Der Auftraggeber behält sich vor, den Vorhalteumfang im Los 2 um zwei weitere KTW zu erweitern. Vorhaltezeit der Erweiterungsoption für KTW 5: montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (40 RM-Wochenstunden), für KTW 6: täglich 24 Stunden, 7 Tage die Woche (168 RM-Wochenstunden).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-25 📅
Name: Reinoldus Rettungsdienst gGmbH
Postanschrift: Minister-Stein-Allee 3
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44339
Land: Deutschland 🇩🇪 Dortmund, Kreisfreie Stadt
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
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