Ziel der Flughafen Hamburg GmbH ist es, im Rahmen dieser Ausschreibung die Ausweitung automatisierter Anstellsysteme am gesamten Standort umzusetzen. Hierzu sollen technische Komponenten in die bestehenden Flächen integriert werden, um auf Basis vorgegebener Parameter eine automatisierte Unterstützung der Passagiersteuerung zu ermöglichen. Im Fokus steht der Einsatz eines Systems, das mithilfe motorisierter Schwenktüren den Personenfluss in Warteschlangen automatisch steuert und so eine bedarfsgerechte, effiziente Lenkung der Passagierströme sicherstellt.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Automatisierung Anstellsysteme
Referenznummer: 26031119108
Kurze Beschreibung:
“Ziel der Flughafen Hamburg GmbH ist es, im Rahmen dieser Ausschreibung die Ausweitung automatisierter Anstellsysteme am gesamten Standort umzusetzen. Hierzu...”
Kurze Beschreibung
Ziel der Flughafen Hamburg GmbH ist es, im Rahmen dieser Ausschreibung die Ausweitung automatisierter Anstellsysteme am gesamten Standort umzusetzen. Hierzu sollen technische Komponenten in die bestehenden Flächen integriert werden, um auf Basis vorgegebener Parameter eine automatisierte Unterstützung der Passagiersteuerung zu ermöglichen.
Im Fokus steht der Einsatz eines Systems, das mithilfe motorisierter Schwenktüren den Personenfluss in Warteschlangen automatisch steuert und so eine bedarfsgerechte, effiziente Lenkung der Passagierströme sicherstellt.
Ziel der Flughafen Hamburg GmbH ist es, im Rahmen dieser Ausschreibung die Ausweitung automatisierter Anstellsysteme am gesamten Standort umzusetzen. Hierzu sollen technische Komponenten in die bestehenden Flächen integriert werden, um auf Basis vorgegebener Parameter eine automatisierte Unterstützung der Passagiersteuerung zu ermöglichen.
Im Fokus steht der Einsatz eines Systems, das mithilfe motorisierter Schwenktüren den Personenfluss in Warteschlangen automatisch steuert und so eine bedarfsgerechte, effiziente Lenkung der Passagierströme sicherstellt.
Die Steuerung des Personenflusses erfolgt automatisiert auf Grundlage der Daten des bereits eingesetzten XOVIS-Systems sowie unter Berücksichtigung von Informationen zu geöffneten Prozessstellen.
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Ort der Leistung: Hamburg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-01 📅
Datum des Endes: 2027-09-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Comply or Explain
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-04 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-04 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 5
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19d201d6cbb-4069394999cf044c”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen....”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Nach §128 Abs. 1 GWB”
“Zum Datenaustausch sowie zur Kommunikation mit den Bewerbern/Bietern wird ausschließlich die AI Vergabeplattform in Verbindung mit dem AI Bietercockpit...”
Zum Datenaustausch sowie zur Kommunikation mit den Bewerbern/Bietern wird ausschließlich die AI Vergabeplattform in Verbindung mit dem AI Bietercockpit verwendet. Hierzu ist eine Registrierung erforderlich. Teilnahmeanträge und Angebote sind zwingend digital über das Bietercockpit zu bearbeiten und einzureichen. Es ist nicht erforderlich, Unterlagen händisch zu unterschreiben.
Das Herunterladen, Ausfüllen und Importieren von Dateien, z.B. Ausfüllen eines Preisblatts, kann möglich sein.
a) Der Auftraggeber (AG) ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: Die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Gemeinschaft vorzulegen.
Bieter od. Bietergemeinschaften, welche sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen berufen, müssen die Eignungsunterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorlegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei Bezugnahme auf Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch diese ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so istdurch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Die Angebote sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der AG behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben. Dieses gilt auch für einzelne Lose dieser Vergabe.
e) Die Zeitangaben zur Laufzeit des Vertrages in dieser Bekanntmachung stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
f) Der AG behält sich vor, bei weniger als drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gilt der voranstehende Vorbehalt für jedes Los. Der AG behält sich vor, ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
g) Datenschutz: Der Bieter hat die Bestimmungen der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den AG trägt der Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
h) Objektive Teilnahmeregeln
Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der AG wird anschließend die vollständigen Eignungsunterlagen inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger für die Eignungsunterlagen genannter Mindestanforderungen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der AG inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bieters nach den geforderten Eignungsunterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Der AG behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der Ausschlussgründe in der Bekanntmachung ist daher nicht abschließend. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der AG Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Zusätzlich zu den geforderten Eignungsunterlagen sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der AG behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bieters kann die geforderten Eignungsunterlagen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.
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Name: Finanzbehörde, Interner Service und Steuerung, Vergabekammer (Abt. 14)
Nationale Registrierungsnummer: t:040428231690
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postleitzahl: 20354
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428231690📞
Fax: +49 40427923080 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 084-297233 (2026-04-29)