Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Berufliche Leistungsfähigkeit:
Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie Unterauftragnehmer, welche ganz oder teilweise die Behandlung des Sperrmülls und/oder Transporte übernehmen sollen.
Sollte ein Bieter keine der unten aufgeführten Qualitätssicherungen und/oder keine Referenzen aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.
BL 1 Qualitätssicherung Behandler/Unterauftragnehmer, welche ganz oder teilweise die Behandlung des Sperrmülls übernehmen sollen:
Es ist ein Efb-Zertifikat für die Tätigkeit "Behandeln" oder "Verwerten" des AVV 20 03 07 als Anlage beizufügen.
oder:
Darlegung einer gleichwertigen Qualitätssicherung, als gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach ISO 9000 ff bzw. 14000 ff
BL 2 Qualitätssicherung Transporteure/Unterauftragnehmer, welche ganz oder teilweise Transporte übernehmen sollen:
Nachweis der Anzeige über die Tätigkeit ihres Betriebes gemäß § 53 (1) KrWG oder die Erlaubnis zur Beförderung gemäß § 54 (1) KrWG bzw. eine Transportgenehmigung nach § 49 (1) des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Gemäß § 54 (3) KrWG sind Entsorgungsfachbetriebe im Sinne von § 56 KrWG, soweit sie für die erlaubnispflichtige Tätigkeit zertifiziert sind, von der Erlaubnispflicht nach § 54 ausgenommen. In diesem Fall ist das entsprechende Zertifikat vorzulegen (Efb-Zertifikat für Tätigkeit "Befördern").
BL 3 Referenzen Behandler (mindestens eine Referenz) für die Behandlung von Siedlungsabfällen mit Angabe von:
- Auftraggeber
- Tätigkeit
- Zeitraum
- Umfang der Tätigkeit
sowie Angabe der Ansprechpartner bei den Referenz-Auftraggebern:
- Name
- E-Mail
- Tel.-Nr.
Technische Leistungsfähigkeit:
Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie Unterauftragnehmer, welche ganz oder teilweise die Behandlung des Sperrmülls übernehmen sollen.
Sollte ein Bieter keine Behandlungsanlage betreiben, so sind die Angaben für den Unterauftrag-nehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 einreichen.
TL 1 Mengenangaben zur/zu den Behandlungsanlage(n):
Für die jeweilie/n Anlage/n Angabe von:
- Name der Behandlungsanlage
- genehmigte Kapazität in t/a
- Jahresdurchsatz 2020
- Jahresdurchsatz 2021
- Jahresdurchsatz 2022