Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es werden maximal fünf Bewerber zum Verhandlungsverfahren zugelassen. Bei den Auswahlkriterien können maximal 700 Punkte erzielt werden. Es werden die 5 Bewerber zugelassen, die die höchste Punktzahl erzielen. Bei Punktegleichstand zwischen dem auf dem 5. Rang liegenden Bewerber/Bewerbergemeinschaft und den auf den Rängen 6 und nachfolgenden Rängen liegenden Bewerbern/Bewerbergemeinschaften werden zusätzlich zu den auf den Rängen 1 bis 4 liegenden Bewerbern/Bewerbergemeinschaften alle Bewerber/Bewerbergemeinschaften zugelassen, die dieselbe Punktzahl haben wie der auf dem 5. Rang liegende Bewerber/Bewerbergemeinschaft.
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Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Formelle Prüfung:
- fristgerechter Eingang der Unterlagen;
- formgerechter Eingang der Unterlagen;
- Vollständigkeit der Unterlagen;
- Prüfung von Mindestanforderungen und Ausschlusskriterien.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung zum Umsatz der letzten 3 Jahre. Es wird der durchschnittliche Umsatz (netto) der letzten 3 Jahre (2020-2022) bewertet:
- ab 750.000 €: 15 Punkte;
- ab 900.000 €: 30 Punkte.
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Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Es werden max. 3 Referenzen gewertet. Werden mehr als 3 Referenzen abgegeben, werden nur die drei Referenzen mit der höchsten Punktzahl in der Gesamtbewertung berücksichtigt. Bei den zu bewertenden Referenzen muss es sich um unterschiedliche unternehmensbezogene Referenzprojekte handeln. Gewertet werden nur Referenzen, die folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Erbrachte Leistung der letzten 7 Jahre (Abschluss der Leistung ab 01.01.2016) im Bereich der Objektplanung nach § 34 Teil 3 Abschnitt 1 HOAI;
- Referenz 1: Modernisierung und Erweiterung eines Gebäudes mind. HZ III mit einer Investitionssumme KG 300 + 400 ab 4.000.000 € brutto
- Referenz 2: Modernisierung eines Gebäudes mind. HZ III
- Referenz 3: Neubau eines Gebäudes mind. HZ III
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Die Referenzen werden wie folgt bewertet:
Referenz 1: Modernisierung und Erweiterung eines Gebäudes mind. HZ III mit einer Investitionssumme KG 300 + 400 ab 4.000.000 € brutto:
- Gebäudeparameter:
Gebäude öffentlicher Nutzung: 20 Punkte.
- Brutto-Grundfläche BGF (Gesamtprojekt Modernisierung und Erweiterung)
ab 1.000 m²: 20 Punkte;
ab 2.000 m²: 50 Punkte.
- Bauwerkskosten Kostengruppe 300 + 400 (in € brutto):
ab 3,5 Mio. €: 20 Punkte;
ab 5,0 Mio. €: 50 Punkte.
- Honorarzone:
Projekt mit Schwierigkeitsgrad der Honorazone IV: 20 Punkte.
- Abschluss LPH 8:
ab 01.01.2018: 20 Punkte;
ab 01.01.2020: 50 Punkte.
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Referenz 2: Modernisierung eines Gebäudes mind. HZ III:
- Gebäudeparameter:
Gebäude öffentlicher Nutzung: 20 Punkte.
- Brutto-Grundfläche BGF
ab 1.000 m²: 20 Punkte;
ab 1.500 m²: 50 Punkte.
- Bauwerkskosten Kostengruppe 300 + 400 (in € brutto):
ab 2,5 Mio. €: 20 Punkte;
ab 4,0 Mio. €: 50 Punkte.
- Honorarzone:
Projekt mit Schwierigkeitsgrad der Honorazone IV: 20 Punkte.
- Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen nach HOAI durch den Bewerber:
Leistungsphase 2: + 4 Punkte;
Leistungsphase 3: + 8 Punkte;
Leistungsphase 4: + 2 Punkte;
Leistungsphase 5: + 13 Punkte;
Leistungsphase 6: + 5 Punkte;
Leistungsphase 7: + 2 Punkte;
Leistungsphase 8: + 16 Punkte; (Summe max. 50 Punkte).
- Abschluss LPH 8:
ab 01.01.2018: 20 Punkte;
ab 01.01.2020: 50 Punkte.
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Referenz 3: Neubau eines Gebäudes mind. HZ III:
- Gebäudeparameter:
Gebäude öffentlicher Nutzung: 20 Punkte.
- Brutto-Grundfläche BGF
ab 1.500 m²: 20 Punkte;
ab 2.000 m²: 50 Punkte.
- Bauwerkskosten Kostengruppe 300 + 400 (in € brutto):
ab 3,0 Mio. €: 20 Punkte;
ab 5,0 Mio. €: 50 Punkte.
- Honorarzone:
Projekt mit Schwierigkeitsgrad der Honorazone IV: 20 Punkte.
- Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen nach HOAI durch den Bewerber:
Leistungsphase 2: + 4 Punkte;
Leistungsphase 3: + 8 Punkte;
Leistungsphase 4: + 2 Punkte;
Leistungsphase 5: + 13 Punkte;
Leistungsphase 6: + 5 Punkte;
Leistungsphase 7: + 2 Punkte;
Leistungsphase 8: + 16 Punkte; (Summe max. 50 Punkte).
- Abschluss LPH 8:
ab 01.01.2018: 20 Punkte;
ab 01.01.2020: 50 Punkte.
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Zur Belegbarkeit der bewerteten Kriterien, stellt der Bewerber die jeweilige Referenz auf zwei gesonderten DIN A4-Blättern im Hinblick auf die abgefragten Kriterien vor und fügt diese als Anhang dem Teilnahmeantrag bei.
Bei den zu bewertenden Referenzen muss es sich um unterschiedliche unternehmensbezogene Referenzprojekte handeln. Für Bewerbergemeinschaften und Bewerber mit Nachunternehmern gilt: Die Referenzanforderungen müssen von dem Unternehmen/Büro nachgewiesen werden, das im Falle der Zuschlagserteilung den betreffenden Bereich übernehmen soll.
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Die Nachweise sind über den beigefügten „Teilnahmeantrag“ zu erbringen.