Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
- Referenzen des Bewerbers (gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV): Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D03-1_Muldebrücke_BOL-BÜ_Eigenerklaerung-Eignung“ und ggf. mittels eigener Angaben zu den Referenzen.
- Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung (gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV).
Nachweis der beruflichen Befähigung mittels Vorlage von Studienbescheinigungen bzw. sonstigen Bescheinigungen, Lebenslauf und Nachweis bzgl. Referenzen mittels eigener Angaben zu persönlichen Referenzen.
- Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV).
Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D03-1_Muldebrücke_BOL-BÜ_Eigenerklaerung-Eignung“.
- Angabe der Leistungen anderer Unternehmen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV).
Falls zutreffend: Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D05_ Muldebrücke_BOL-BÜ_Unterauftragnehmer“, Vordruck „D06_ Muldebrücke_BOL-BÜ_Verpflichtung-UAN“ und Vordruck „D07_ Muldebrücke_BOL-BÜ_Ausschlusskriterien-UAN“.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 2
- Mindeststandard zu Referenzen des Bewerbers: Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: mind. zweimal Bauoberleitung für Brückenbauprojekte, mind. zweimal Bauoberleitung für Straßenbauprojekte, mind. zweimal Bauüberwachung für Brückenbauprojekte und mind. zweimal Bauüberwachung für Straßenbauprojekte.
- Mindeststandard zur Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte:
Der Bauoberleiter muss mind. eine persönliche Referenz über Bauoberleitung für ein Brückenbauprojekt vorlegen.
Der 1. Bauüberwacher und 2. Bauüberwacher Ingenieurbauwerke muss mind. je eine persönliche Referenz über Bauüberwachung für ein Brückenbauprojekt vorlegen. Von dem 1 und 2. Bauüberwacher muss ein Bauüberwacher über Erfahrung im Stahlbetonbau und der andere Bauüberwacher Erfahrung mit Stahlbau verfügen.
Der Bauüberwacher Verkehrsanlagen muss mind. eine persönliche Referenz über Bauüberwachung für ein Straßenbauprojekt vorlegen.
Der Fertigungsüberwacher Stahlbau und Korrosionsschutz muss die Befähigung zum Schweißfachingenieur und zum Beschichtungsinspektor nachweisen.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator muss die entsprechende Befähigung gemäß RAB 30 nachweisen und mind. eine persönliche Referenz über Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination während der Bauausführung im Rahmen eines Straßen- oder Brückenbauprojektes vorlegen.
Für die Leistungen der Bauoberleitung, der Bauüberwachung, der Fertigungsüberwachung und der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (gilt auch für die Stellvertreter) sind zwingend verschiedene Personen vorzusehen.
Folgende Leistungen dürfen jeweils personengleich besetzt werden:
- Bauüberwachung für Ingenieurbau und Verkehrsanlagen.
- Mindeststandard zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren: Der Bewerber muss nachweisen, dass aktuell mindestens 2 Ingenieure gem. § 75 VgV für die Bauoberleitung und 3 Bauüberwacher im eigenen Unternehmen zur Verfügung stehen bzw. per Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
- Mindeststandard zu Leistungen anderer Unternehmen: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu den Referenzen des Bewerbers und der Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte genannten Mindeststandards.
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Referenzen des Bewerbers (gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV): Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D03-1_Muldebrücke_BOL-BÜ_Eigenerklaerung-Eignung“ und ggf. mittels eigener Angaben zu den Referenzen.
- Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung (gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV).
Nachweis der beruflichen Befähigung mittels Vorlage von Studienbescheinigungen bzw. sonstigen Bescheinigungen, Lebenslauf und Nachweis bzgl. Referenzen mittels eigener Angaben zu persönlichen Referenzen.
- Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV).
Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D03-1_Muldebrücke_BOL-BÜ_Eigenerklaerung-Eignung“.
- Angabe der Leistungen anderer Unternehmen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV).
Falls zutreffend: Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D05_ Muldebrücke_BOL-BÜ_Unterauf-tragnehmer“, Vordruck „D06_ Muldebrücke_BOL-BÜ_Verpflichtung-UAN“ und Vordruck „D07_ Muldebrücke_BOL-BÜ_Ausschlusskriterien-UAN“.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 2
- Mindeststandard zu Referenzen des Bewerbers: Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: mind. zweimal Bauoberleitung für Brückenbauprojekte, mind. zweimal Bauoberleitung für Straßenbauprojekte, mind. zweimal Bauüberwachung für Brückenbauprojekte und mind. zweimal Bauüberwachung für Straßenbauprojekte.
- Mindeststandard zur Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte:
Der Bauoberleiter muss mind. eine persönliche Referenz über Bauoberleitung für ein Brückenbau-projekt vorlegen.
Der 1. Bauüberwacher und 2. Bauüberwacher Ingenieurbauwerke muss mind. je eine persönliche Referenz über Bauüberwachung für ein Brückenbauprojekt vorlegen. Von dem 1 und 2. Bauüberwacher muss ein Bauüberwacher über Erfahrung im Stahlbetonbau und der andere Bauüberwacher Erfahrung mit Stahlbau verfügen.
Der Bauüberwacher Verkehrsanlagen muss mind. eine persönliche Referenz über Bauüberwachung für ein Straßenbauprojekt vorlegen.
Der Fertigungsüberwacher Stahlbau und Korrosionsschutz muss die Befähigung zum Schweißfachingenieur und zum Beschichtungsinspektor nachweisen.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator muss die entsprechende Befähigung gemäß RAB 30 nachweisen und mind. eine persönliche Referenz über Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination während der Bauausführung im Rahmen eines Straßen- oder Brückenbauprojektes vorlegen.
Für die Leistungen der Bauoberleitung, der Bauüberwachung, der Fertigungsüberwachung und der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (gilt auch für die Stellvertreter) sind zwingend verschiedene Personen vorzusehen.
Folgende Leistungen dürfen jeweils personengleich besetzt werden:
- Bauüberwachung für Ingenieurbau und Verkehrsanlagen.
- Mindeststandard zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren: Der Bewerber muss nachweisen, dass aktuell mindestens 2 Ingenieure gem. § 75 VgV für die Bauoberleitung und 3 Bauüberwacher im eigenen Unternehmen zur Verfügung stehen bzw. per Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
- Mindeststandard zu Leistungen anderer Unternehmen: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu den Referenzen des Bewerbers und der Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte genannten Mindeststandards.