Ausbauplanung der B 27 von der Anschlussstelle Neckarsulm bis zum Knotenpunkt B 27 / L 1095 - Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß §45ff HOAI und Objektplanung Ingenieurbauwerke "Entwässerungsanlagen" gemäß §41ff HOAI jeweils in den Leistungsphasen 1 bis 2 und optional 3, 4.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-07-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 44-394-15/14_
Kurze Beschreibung:
“Ausbauplanung der B 27 von der Anschlussstelle Neckarsulm bis zum Knotenpunkt B 27 / L 1095 - Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß §45ff HOAI und...”
Kurze Beschreibung
Ausbauplanung der B 27 von der Anschlussstelle Neckarsulm bis zum Knotenpunkt B 27 / L 1095 - Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß §45ff HOAI und Objektplanung Ingenieurbauwerke "Entwässerungsanlagen" gemäß §41ff HOAI jeweils in den Leistungsphasen 1 bis 2 und optional 3, 4.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-07-07 📅
Einreichungsfrist: 2023-08-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-12 📅
Datum des Beginns: 2024-01-08 📅
Datum des Endes: 2030-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 132-421068
ABl. S-Ausgabe: 132
Quelle: OJS 2023/S 132-421068 (2023-07-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: B 27 Ausbau AS Neckarsulm - KP B27/L1095
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Land Baden-Württemberg plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland den 4 streifigen Ausbau der Bundesstraße B 27 zwischen der Anschlussstelle (AS)...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Land Baden-Württemberg plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland den 4 streifigen Ausbau der Bundesstraße B 27 zwischen der Anschlussstelle (AS) Heilbronn Neckarsulm und dem Knotenpunt B 27 / L 1095.
Der Beginn der Planungsmaßnahme befindet sich nördlich der Anschlussstelle Heilbronn Neckarsulm (A 6). Das Planungsende liegt je nach Varianten vor der Anschlussstelle Neckarsulm Mitte bis zum Knotenpunkt B 27 / L 1095 (Amorbachknoten).
Die Stadt Neckarsulm plante bis Sommer 2021 die Binswanger Straße (unmittelbar am Planungsanfang) an die B 27 anzuschließen. Die Planungen wurden verworfen. Im Anschluss daran wurde für Maßnahme eine Machbarkeitsstudie erstellt, diese ist Grundlage für die vorliegende Ausschreibung.
Die Maßnahme ist im Bedarfsplan des Bundes Enthalten und dem Vordringlichen Bedarf zugeordnet.
Die B 27 verbindet den Neckar - Odenwaldkreis und den nordöstlichen Landkreis Heilbronn mit den Zentren Heilbronn und Neckarsulm sowie der Bundesautobahn A 6.
Der Planungsraum ist vor allen durch die Siedlungsstruktur der Stadt Neckarsulm geprägt. Der Ausbau beginnt unmittelbar nördlich der Anschlussstelle A 6 Heilbronn / Neckarsulm unterführt dann die Binswanger Straße und überquert das Sulmtal. Parallel zur Gymnasiumstraße und zur Spitalstraße führt die B 27 durch Neckarsulm. Die Wohnbebauung grenzt in diesem Bereich direkt an die B 27 an. Die Grundstücke sind allerdings nicht von der B 27 aus erschlossen. Die B 27 ist im gesamten Planungsbereich keine Ortsdurchfahrt im Sinne des § 5 Abs, 4 S. 1 FStrG.
Das nachgeordnete Straßennetz ist derzeit über zwei Knotenpunkte an die B 27 angeschlossen:
• Halbanschlussstelle Neckarsulm Mitte
• Knotenpunkt B 27 / L 1095 (Amorbachknoten)
Je nach Planungsvariante und -alternative liegt das Planungsende am Halbanschluss oder am Amorbachknoten. Der DTVW5 lag 2017 zwischen der Anschlussstelle Neckarsulm und dem Halbanschluss Neckarsulm Mitte bei 35.000 Kfz/24h. Für das Jahr 2030 wird im Planungsnullfall eine Verkehrsbelastung von 53.400 Kfz/24h prognostiziert.
Das Vorhaben liegt ausschließlich auf der Gemarkung der Stadt Neckarsulm. Wirkungen der Straße auf die Stadt Bad Friedrichshall im Norden können nicht ausgeschlossen werden.
In der Machbarkeitsstudie wurden vier Varianten mit einigen Anschlussstellenalternativen untersucht. Der bestandsnahe Ausbau und ein trassenferner Tunnel sind technisch machbar. Zudem steht bei diesen Varianten der Aufwand im Verhältnis zum Nutzen. Bei den Tunnelvarianten auf der Bestandsstrecke ist dies nicht der Fall.
Für das Erreichen des werkvertraglichen Gesamterfolges sind Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen zunächst für die Leistungsphasen 1 und 2, sowie stufenweise einzeln oder im Ganzen für die Leistungsphasen 3 und 4 entsprechend der Anlage 13 der aktuellen Fassung der HOAI und gemäß den Mustertexten für Planungs- und Entwurfsleistungen für Straßenverkehrsanlagen der HVA F-StB sowie in Anlehnung an die Technischen Vertragsbedingungen Objektplanung Verkehrsanlagen (TVB-Verkehrsanlagen) vollständig durchzuführen.
Für das Erreichen des werkvertraglichen Gesamterfolges sind Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Entwässerungseinrichtungen zunächst für die Leistungsphasen 1 und 2, sowie stufenweise einzeln oder im Ganzen für die Leistungsphasen 3 und 4 entsprechend der Anlage 12 der aktuellen Fassung der HOAI und gemäß den Mustertexten für Planungs- und Entwurfsleistungen für Straßenverkehrsanlagen der HVA FStB sowie in Anlehnung an die Technischen Vertragsbedingungen Objektplanung Ingenieurbauwerke vollständig durchzuführen.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-01-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BUNG Ingenieure AG
Nationale Registrierungsnummer: DE 250679665
Postanschrift: Englerstraße 4
Postleitzahl: 69126
Postort: Heidelberg
Region: Heidelberg, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe.bw@bung-ag.de📧
Telefon: +49 62213060📞
Fax: +49 6221306172 📠
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Zentrale Vergabestelle SBV
Nationale Registrierungsnummer: 08-A5612-95
Postanschrift: Dorotheenstraße 8
Postleitzahl: 70173
Postort: Stuttgart
Region: Heilbronn, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle-sbv@vm.bwl.de📧
Telefon: +49 711896860📞
Fax: +49 711896869020 📠
URL: https://www.vm.baden-wuerttemberg.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 721926-3985 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 (3) Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 (3) Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
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Quelle: OJS 2024/S 024-072285 (2024-02-01)