B 5, OU Geesthacht, Objektplanung (Lph 1-3 und 6), Tragwerksplanung (Lph 2-3 und 6) und SiGeKo-Leistungen für das Bauwerk 08-1.5Ü und die Irritationschutzeinrichtung sowie die kombinierten Irritations- und Kollisionsschutzeinrichtung 6.1 und 6.2
Auftragsbekanntmachung (2026-04-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: B 5, OU Geesthacht, Objektplanung, Tragwerksplanung, SiGeKo
Referenznummer: FG 2884 26 061
Kurze Beschreibung:
“B 5, OU Geesthacht, Objektplanung (Lph 1-3 und 6), Tragwerksplanung (Lph 2-3 und 6) und SiGeKo-Leistungen für das Bauwerk 08-1.5Ü und die...”
Kurze Beschreibung
B 5, OU Geesthacht, Objektplanung (Lph 1-3 und 6), Tragwerksplanung (Lph 2-3 und 6) und SiGeKo-Leistungen für das Bauwerk 08-1.5Ü und die Irritationschutzeinrichtung sowie die kombinierten Irritations- und Kollisionsschutzeinrichtung 6.1 und 6.2
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der LBV-SH, Standort Lübeck, plant den Neubau der Nordumgehung (NO) Geesthacht zwischen dem Ende der Anschlussstelle Geesthacht Nord (Bau-km 3+700) und der...”
Beschreibung der Beschaffung
Der LBV-SH, Standort Lübeck, plant den Neubau der Nordumgehung (NO) Geesthacht zwischen dem Ende der Anschlussstelle Geesthacht Nord (Bau-km 3+700) und der B 5 östlich von Geesthacht. Neben dem Streckenbau werden mehrere Ingenieurbauwerke zur Unter- und Überführung der Nordumgehung errichtet. Die B 5 zerschneidet mehrere Fledermausflugstraßen. Als Kompensationsmaßnahme ist bei Bau-km 6+499 das Bauwerk BW 08-1.5 vorgesehen. Über dieses Bauwerk wird in der Bestandslage der Geesthachter Straße ein Rad- und Fußweg geführt. Beidseitig des Bauwerks ist ein Gehölzstreifen als Leitstruktur für Fledermäuse vorgesehen. Zur Vermeidung von Irritationen werden beidseitig über dem Bauwerk 08-1.5Ü Irritationsschutzeinrichtungen angeordnet. Daran anschließend sind kombinierte Irritations- und Kollisionsschutzeinrichtungen (6.1 und 6.2) vorgesehen. Bestandteil dieses Vertrages sind die Objekt- und Tragwerksplanung des Bauwerks BW 08-1.5Ü sowie der angrenzenden Kollisionsschutzzäune (6.1 und 6.2) einschließlich der zugehörigen SiGeKo-Leistungen während der Planungsphase.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#”
Ort der Leistung: Herzogtum Lauenburg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-27 📅
Datum des Endes: 2028-03-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-01 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-01 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 39
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. € und für sonstige Schäden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,0 Mio. € gegeben ist.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle gemäß § 44 VgV”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bieter muss mindestens...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Mindestens eine der angegebenen Referenzen muss eine Objektplanung Leistungsphase 2-3 und 6, bzw. die Tragwerksplanung Leistungsphase 2-3 und 6 für eine Straßenbrücke mind. Honorarzone III und Referenzen als SiGeKo enthalten. Der Nachweis der Leistung kann auch über die Einreichung mehrerer Referenzen erfolgen, um alle der jeweils genannten Leistungsphasen abzudecken.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Der Koordinator für die Gesamtmaßnahme und dessen Vertreter müssen über ein abgeschlossenes Bauingenieurstudium (Diplom, Bachelor, Master, oder gleichwertig) und mindestens über 3 Jahre Berufserfahrung als Bauingenieur im Bereich des Konstruktiven Ingenieurbaus verfügen. Der Projektverantwortliche für das Leistungsbild Objektplanung und dessen Vertreter müssen über ein abgeschlossenes Bauingenieurstudium (Diplom, Bachelor, Master, oder gleichwertig) und mindestens über 3 Jahre Berufserfahrung als Bauingenieur im Bereich des Konstruktiven Ingenieurbaus verfügen. Der Projektverantwortliche für das Leistungsbild Tragwerksplanung und dessen Vertreter müssen über ein abgeschlossenes Bauingenieurstudium (Diplom, Bachelor, Master, oder gleichwertig) und mindestens über 3 Jahre Berufserfahrung als Bauingenieur im Bereich des Konstruktiven Ingenieurbaus verfügen. • Der Projektverantwortliche für die SiGeKo-Leistung und dessen Vertreter müssen über die Qualifikation gemäß RAB 30 als Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator verfügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“§ 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Über folgende...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Über folgende Ausstattung muss der Bieter verfügen: Ausschreibungssoftware mit GAEB-Schnittstelle, z.B. iTWO mit Datenüübergabe im Dateiformat D11, D86, D83 und D84 sowie deren Weiterverarbeitung. CAD-Software (verlustfreier Import und Export von dwg-Dateien. Möglichkeit zur Durchfüührung Telefon- /Videokonferenzen mit z. B. CiscoWebex, Teams
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Vergabeunterlagen”
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle beim LBV.SH
Nationale Registrierungsnummer: t:04313830
Postanschrift: Mercartorstraße 9
Postleitzahl: 24116
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelleki@lbv.sh.landsh.de📧
Telefon: +49 431 3830📞 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884640
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431-988-4542📞
Fax: +49 431-988-4702 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Lübeck
Nationale Registrierungsnummer: 01-1110-39
Postanschrift: Jerusalemsberg 9
Postleitzahl: 23568
Postort: Lübeck
Region: Lübeck, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabegruppe-itzehoe@lbv-sh.landsh.de📧
Telefon: +49 451 3710📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 080-281145 (2026-04-23)