Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Leiter Bauüberwachung:
Abgeschlossenes ingenieurwissenschaftliches Studium im Bauwesen, das zur Führung der Berufsbezeichnung Bauingenieur (oder vergleichbar) berechtigt; deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift.
Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der örtlichen Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken
Stellvertretender Leiter Bauüberwachung:
Abgeschlossenes ingenieurwissenschaftliches Studium im Bauwesen, das zur Führung der Berufsbezeichnung Bauingenieur (oder vergleichbar) berechtigt; deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift.
Überwacher Erdbau:
Abgeschlossenes geowissenschaftliches oder geotechnisches Studium, das zur Führung der Berufsbezeichnung Geologe (oder vergleichbar) berechtigt; deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift.
Überwacher Betonbau/Abdichtung/Innenausbau:
Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Betonbau bzw. in der Bauüberwachung Betonbau; deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift.
Vermesser:
Abgeschlossenes vermessungstechnisches Studium oder Ausbildung, das zur Führung der Berufsbezeichnung Vermesser (oder vergleichbar) berechtigt; deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift.
Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Vermesser
Projektleitung und Bauüberwachung dürfen nicht in einer Person vereint sein.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten zehn Jahren (statt 3 Jahre wie nach § 46 (3) Nr. 1 VgV), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Eine vergleichbare Leistung für die örtliche Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Der Bewerber muss mindestens 4 Mitarbeiter einschl. Führungspersonal mit mind. 3 Jahren durchgehender Firmenzugehörigkeit (Ingenieure, Geologen und Techniker oder vergleichbar) beschäftigt haben.
Es ist nur das eigene Fachpersonal anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Personalbestand zu kumulieren. Ergänzende Angaben zum Personalbestand können als Anlage beigefügt werden.
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Der Bewerber muss mindestens ein eigenes Qualitätsmanagementsystem formlos nachweisen.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Aus diesem Grund ist die Angabe der vorgesehenen Unterauftragnehmer im Verzeichnis Unterauftragnehmer und ggf. in der Eigenerklärung zur Eignung notwendig.
Die geforderten Nachweise gem. § 45(4) Nr. 2 und Nr. 4, § 46(3) Nr. 3 und Nr. 8 sowie Referenzen gem. §46 (3) Nr. 1-2 VgV sind mithilfe der Anlage "Unterlagen zu den Eignungskriterien" einzureichen.
Referenzen:
1. Projektbezeichnung
2. Name, Anschrift, Auftraggeber, Ansprechpartner, Kontaktdaten
3. Leistungszeitraum MM/YYYY bis MM/YYYY (ggf. mit Angabe des aktuellen Leistungsstandes)
4. Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs
5. Projektspezifische Angaben, welche über die in dieser Ausschreibung geforderten Mindeststandards hinausgehen und zur vollständigen und widerspruchsfreien Bewertung erforderlich sind.
In Bezug auf den vg. wertungsrelevanten Zeitraum von zehn Jahren (z. B. für Nachweise von Referenzen) müssen die Leistungen innerhalb dieses Zeitraumes abgeschlossen sein. Der Zeitraum errechnet sich rückwirkend ab Eingang der Teilnahmeanträge dieses Verfahrens.
Für jede(n) Mitarbeiter(in), der/die im Projekt eingesetzt werden soll, ist ein Lebenslauf mit Nachweis eines entsprechenden Studiums bzw. Ausbildung (oder vergleichbar), Berufserfahrung und Weiterbildung sowie die Unternehmenszugehörigkeit (Bewerber, ARGE Partner, Unterauftragnehmer) mit Anzahl der Jahre der Unternehmenszugehörigkeit beizufügen.