Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
§ 45 (4) Nr. 4 VgV (10 % von 100 %):
Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Mittelwert des Jahresumsatzes der letzten drei Geschäftsjahre (brutto in €) im Tätigkeitsbereich Bauoberleitung und Bauüberwachung
3 Punkte: >= 1.800.000 brutto €
2 Punkte: >= 1.200.000 brutto €
1 Punkt: >= 600.000 brutto €
§ 46 (3) Nr. 2 VgV (45 % von 100 %):
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Berufserfahrung der Bauoberleitung in LPH 8 (15 %):
3 Punkte: >= 10 Jahre Berufserfahrung im Leistungsbild Ingenieurbauwerke
2 Punkte: >= 7 Jahre Berufserfahrung im Leistungsbild Ingenieurbauwerke
1 Punkt: >= 5 Jahre Berufserfahrung im Leistungsbild Ingenieurbauwerke
Berufserfahrung Bauüberwachung Bautechnik in LPH 8 (15 %):
3 Punkte: >= 10 Jahre Berufserfahrung im Leistungsbild Ingenieurbauwerke
2 Punkte: >= 7 Jahre Berufserfahrung im Leistungsbild Ingenieurbauwerke
1 Punkt: >= 5 Jahre Berufserfahrung im Leistungsbild Ingenieurbauwerke
Berufserfahrung Bauüberwachung Betriebstechnik in LPH 8 (15 %):
3 Punkte: >= 10 Jahre Berufserfahrung im Leistungsbild Technische Ausrüstung
2 Punkte: >= 7 Jahre Berufserfahrung im Leistungsbild Technische Ausrüstung
1 Punkt: >= 5 Jahre Berufserfahrung im Leistungsbild Technische Ausrüstung
Bauoberleitung und Bauüberwachung Bautechnik kann auch in einer Person vereint sein.
Berufserfahrung ist schriftlich mit Projektlebenslauf zu belegen.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV (30 % von 100 %):
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Bewertet wird (werden) das (die) in Ziff. 7.1 § 46 (3) Nr. 1 VgV benannte(n) Referenzprojekt(e).
1. Ein vergleichbares, abgeschlossenes Referenzprojekt im Bereich des Tunnelvortriebs und der Herstellung einer Tunnelröhre aus Stahlbeton in der LPH 8 (10 %):
3 Punkte: = 1 Referenzprojekt mit mind. 30 Mio € (netto) Baukosten
2 Punkte: = 1 Referenzprojekt mit mind. 22,5 Mio € (netto) Baukosten
1 Punkt: = 1 Referenzprojekt mit mind. 15 Mio € (netto) Baukosten
und
2. Ein vergleichbares, abgeschlossenes Referenzprojekt im Bereich der betriebstechnischen Ausstattung von Straßentunneln in der LPH 8
(10 %):
3 Punkte: = 1 Referenzprojekt mit mind. 20 Mio € (netto) Baukosten
2 Punkte: = 1 Referenzprojekt mit mind. 15 Mio € (netto) Baukosten
1 Punkt: = 1 Referenzprojekt mit mind. 10 Mio € (netto) Baukosten
und
3. Ein vergleichbares, abgeschlossenes Referenzprojekt im Bereich Tief- und Straßenbau in der LPH 8 (10 %):
3 Punkte: = 1 Referenzprojekt mit mind. 10 Mio € (netto) Baukosten
2 Punkte: = 1 Referenzprojekt mit mind. 7,5 Mio € (netto) Baukosten
1 Punkt: = 1 Referenzprojekt mit mind. 5 Mio € (netto) Baukosten
§ 46 (3) Nr. 8 VgV (15 % von 100 %):
Personalbestand in den letzten drei Jahren.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Durchschnittliche Anzahl Ingenieure in den letzten drei Jahren
3 Punkte: >= 10 Ingenieure im Bereich der Bauüberwachung
2 Punkte: >= 7 Ingenieure im Bereich der Bauüberwachung
1 Punkt: >= 4 Ingenieure im Bereich der Bauüberwachung
Weitere Informationen: s. Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die HVA F-StB EU Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb