Gegenstand der Baumaßnahme ist der dreistreifige Ausbau der B 5 im 2. Bauabschnitt nördlich von Tönning auf einer Länge von ca. 4,0 km. Der Ausbau erfolgt überwiegend auf der vorhandenen Trasse mit einem Regelquerschnitt von 15,50 m und wechselnden Überholfahrstreifen. Im Zuge der Maßnahme werden beidseitig Wirtschaftswege zur Erschließung der angrenzenden Grundstücke und zur Ergänzung des Wegenetzes hergestellt. Die L 32/K 34 wird bei Reimersbude höhenfrei über ein Brückenbauwerk an die B 5 angebunden. Zudem werden insgesamt sieben Gewässerbrücken neu hergestellt bzw. erneuert, darunter Brücken über den Spuitsieler, Reimersbuder und Witzworter Sielzug sowie Trockendurchlässe für Fischotter. Die Bauausführung erfolgt abschnittsweise unter Aufrechterhaltung des laufenden Verkehrs. Zur Sicherstellung der Verkehrsführung sind entsprechende Vorbelastungen und Bauphasen vorgesehen, wobei Vollsperrungen und weiträumige Umfahrungen möglichst kurz gehalten werden.
Auftragsbekanntmachung (2026-08-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: B5, Ausbau zwischen Rothenspieker und Reimersbude – Umweltbaubegleitung – UBB
Referenznummer: FG 2884 26 126
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Baumaßnahme ist der dreistreifige Ausbau der B 5 im 2. Bauabschnitt nördlich von Tönning auf einer Länge von ca. 4,0 km. Der Ausbau erfolgt überwiegend auf der vorhandenen Trasse mit einem Regelquerschnitt von 15,50 m und wechselnden Überholfahrstreifen. Im Zuge der Maßnahme werden beidseitig Wirtschaftswege zur Erschließung der angrenzenden Grundstücke und zur Ergänzung des Wegenetzes hergestellt. Die L 32/K 34 wird bei Reimersbude höhenfrei über ein Brückenbauwerk an die B 5 angebunden. Zudem werden insgesamt sieben Gewässerbrücken neu hergestellt bzw. erneuert, darunter Brücken über den Spuitsieler, Reimersbuder und Witzworter Sielzug sowie Trockendurchlässe für Fischotter. Die Bauausführung erfolgt abschnittsweise unter Aufrechterhaltung des laufenden Verkehrs. Zur Sicherstellung der Verkehrsführung sind entsprechende Vorbelastungen und Bauphasen vorgesehen, wobei Vollsperrungen und weiträumige Umfahrungen möglichst kurz gehalten werden.
Gegenstand der Baumaßnahme ist der dreistreifige Ausbau der B 5 im 2. Bauabschnitt nördlich von Tönning auf einer Länge von ca. 4,0 km. Der Ausbau erfolgt überwiegend auf der vorhandenen Trasse mit einem Regelquerschnitt von 15,50 m und wechselnden Überholfahrstreifen. Im Zuge der Maßnahme werden beidseitig Wirtschaftswege zur Erschließung der angrenzenden Grundstücke und zur Ergänzung des Wegenetzes hergestellt. Die L 32/K 34 wird bei Reimersbude höhenfrei über ein Brückenbauwerk an die B 5 angebunden. Zudem werden insgesamt sieben Gewässerbrücken neu hergestellt bzw. erneuert, darunter Brücken über den Spuitsieler, Reimersbuder und Witzworter Sielzug sowie Trockendurchlässe für Fischotter. Die Bauausführung erfolgt abschnittsweise unter Aufrechterhaltung des laufenden Verkehrs. Zur Sicherstellung der Verkehrsführung sind entsprechende Vorbelastungen und Bauphasen vorgesehen, wobei Vollsperrungen und weiträumige Umfahrungen möglichst kurz gehalten werden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Interne Kennung: FG 2884 26 126
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
Postleitzahl: 25870
Stadt: Rothenspieker
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Nordfriesland
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-11 📅
Datum des Endes: 2032-06-01 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-28 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-28 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Entfällt, da keine öffentliche Verlesung stattfindet.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers / der GMSH
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 32 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-09-28 09:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Entfällt, da keine öffentliche Verlesung stattfindet.
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers / der GMSH
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-09-28 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV
Eignungskriterium: Anzahl der Führungskräfte
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
§ 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren. Der Bieter muss mindestens Durchschnittlich fünf Mitarbeiter und eine Führungskraft beschäftigen.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,0 Mio. € gegeben ist.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,0 Mio. € gegeben ist.
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle gemäß § 44 VgV
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Es müssen mind. 2 Referenzen für die Erstellung eines Landschaftspflegerischen Ausführungsplanes nachgewiesen werden, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Nachweis ist anhand einer Kurzbeschreibung zu erbringen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Es müssen mind. 2 Referenzen für die Erstellung eines Landschaftspflegerischen Ausführungsplanes nachgewiesen werden, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Nachweis ist anhand einer Kurzbeschreibung zu erbringen.
Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Der Bieter muss eine Person benennen, welche die Projektleitung (Koordination der Gesamtmaßnahme) übernimmt. Die Projektleitung hat ein Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Landschaftsplanung, Landespflege, Biologie, Ökologie, oder vergleichbar und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung. Mitarbeiter, die als UBB vor Ort tätig sind haben mindestens ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtungen Landespflege, Landschaftsplanung, Biologie, Ökologie oder vergleichbar und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung. Zudem ist eine Zusatzausbildung zum Umweltbaubegleiter mit mindestens 2 Jahren Erfahrung als Umweltbaubegleiter in Straßenbauprojekten oder mit mind. 1 Projekt vergleichbaren Projektumfangs und vergleichbarer Projektart erforderlich. Hierbei ist Erfahrung und Wissen aus dem Bereich der Bundesgesetzgebung (z.B. BNatSchG, WSchuZR, WHG, BBSchG) und Landesgesetzgebung Schleswig-Holstein (z.B. LNatSchG) und im besonderem mit den einschlägigen Regelwerken der Straßenbauverwaltung Schleswig-Holstein (z.B. Artenschutz in der Planfeststellung, Arbeitshilfen Fledermaus, Vögel und Verkehrslärm, RSBB) erforderlich. Diese Nachweise sind für alle angegebenen technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, zu erbringen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Der Bieter muss eine Person benennen, welche die Projektleitung (Koordination der Gesamtmaßnahme) übernimmt. Die Projektleitung hat ein Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Landschaftsplanung, Landespflege, Biologie, Ökologie, oder vergleichbar und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung. Mitarbeiter, die als UBB vor Ort tätig sind haben mindestens ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtungen Landespflege, Landschaftsplanung, Biologie, Ökologie oder vergleichbar und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung. Zudem ist eine Zusatzausbildung zum Umweltbaubegleiter mit mindestens 2 Jahren Erfahrung als Umweltbaubegleiter in Straßenbauprojekten oder mit mind. 1 Projekt vergleichbaren Projektumfangs und vergleichbarer Projektart erforderlich. Hierbei ist Erfahrung und Wissen aus dem Bereich der Bundesgesetzgebung (z.B. BNatSchG, WSchuZR, WHG, BBSchG) und Landesgesetzgebung Schleswig-Holstein (z.B. LNatSchG) und im besonderem mit den einschlägigen Regelwerken der Straßenbauverwaltung Schleswig-Holstein (z.B. Artenschutz in der Planfeststellung, Arbeitshilfen Fledermaus, Vögel und Verkehrslärm, RSBB) erforderlich. Diese Nachweise sind für alle angegebenen technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, zu erbringen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
...............................................................................................................................................................
Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle beim LBV.SH
Nationale Registrierungsnummer: t:04313830
Postanschrift: Mercartorstraße 9
Postleitzahl: 24116
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelleki@lbv.sh.landsh.de📧
Telefon: +49 431 3830📞 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884640
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431-988-4542📞
Fax: +49 431-988-4702 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-27+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 166-594690 (2026-08-27)