BA 137034 Emmissionsmessung 2024 - 2027

GEKA mbH

Gemäß 17. BImSchV sind Emissionsmessungen/Einzelmessungen (§18), Berichte zu diesen Messungen (§19),
Funktionsprüfungen und Kalibrierungen (§15) in Abfallverbrennungsanlagen durch eine nach §29b BImSchG
zugelassene Messstelle vorgeschrieben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-09-29 Auftragsbekanntmachung
2024-01-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-09-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Überwachung
Kurze Beschreibung:
Gemäß 17. BImSchV sind Emissionsmessungen/Einzelmessungen (§18), Berichte zu diesen Messungen (§19), Funktionsprüfungen und Kalibrierungen (§15) in Abfallverbrennungsanlagen durch eine nach §29b BImSchG zugelassene Messstelle vorgeschrieben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Überwachung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Heidekreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: GEKA mbH
Postanschrift: Humboldtstr. 110
Postleitzahl: 29633
Postort: Munster
Kontakt
Internetadresse: http://www.geka-munster.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@geka-munster.de 📧
Telefon: +49 5192/964-0 📞
Fax: +49 5192/964-249 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E67977172 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-29 📅
Einreichungsfrist: 2023-11-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-04 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 191-598621
ABl. S-Ausgabe: 191
Zusätzliche Informationen
Hiermit informieren wir Sie über die Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung bei der GEKA mbH und die damit verbundenen Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung an uns. Sie sind aufgrund des E-Rechnungs-Gesetzes vom 4. April 2017 (BGBI. l, 770 ff.) dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen gemäß CEN-Norm 16931 ab dem 27. November 2020 nur noch digital an die GEKA mbH zu versenden. 1. Für die Übermittlung einer elektronischen Rechnung steht Ihnen die Nutzung der OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) unter xrechnung-bdr.de zur Verfügung. Hier können Sie eine Rechnung auf der Plattform erstellen oder eine vorhandene Rechnung hochladen. 2. Ausgenommen von der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung ab dem 27. November 2020 sind Rechnungen bis 1.000 € netto. (§ 3 Absatz 3 der E-Rechnungs- Verordnung (E-RechV) ) Unter 1.000€ können Sie die Rechnungen elektronisch als PDF an invoice@geka-munster.de (Voraussetzungen siehe unten) senden. 3. Unsere Leitweg- ID lautet: 992-19518-12
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gemäß 17. BImSchV sind Emissionsmessungen/Einzelmessungen (§18), Berichte zu diesen Messungen (§19),
Funktionsprüfungen und Kalibrierungen (§15) in Abfallverbrennungsanlagen durch eine nach §29b BImSchG
zugelassene Messstelle vorgeschrieben.
Es sind gemäß der 17. BIMSchV sind Emissionsmessungen/Einzelmessungen (§18), Berichte zu diesen
Messungen (§19), Funktionsprüfungen und Kalbrierungen (§15) in Abfallverbrennungsanlagen durch eine
nach §29b BImSchG zugelassene Messstelle vorgeschrieben. Diese sind vom Bieter gesetzeskonform
durchzuführen und zeitgerecht zu erledigen und zu dokumentieren. Die Dokumentationen sind zeitgerecht
einzureichen.
Weiterhin sind Messungen gemäß TA Luft gefordert, die alle 3 Jahre durchzuführen sind. Die detaillierte
Beschreibung entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
Beschreibung der Optionen:
1.OPTIONAL Emissionsmessungen 4.VA (Schornstein)
OPTIONAL: Emissionsmessungen und Messberichterstellung (1xdigital/3xPapierform) durch eine zugelassene Messstelle nach § 29b BImSchG
2. OPTIONAL Funktionsprüfung/Kalibrierung 4.VA (Schornstein)
OPTIONAL: Funktionsprüfung (1 x jährlich) und Kalibrierung (1 x in 3 Jahren) mit Berichterstellung (1xdigital/3xPapierform) durch eine zugelassene Messstelle nach § 29b BImSchG
3. OPTIONAL Emissionsmessungen 4.VA (Schrottaustrag)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Humboldtstr. 110 DE-29633 Munster

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zulassung nach 17.BImSchV gelistet www.qal1.de
Auszug aus dem Handelsregister oder Gewerberegister (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem Datum des Angebots)
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit und Gesetzestreue nach §§123 124 GWB
Eigenerklärung zu Artikel 5 k)Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.833/2014
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
Eigenerklärung zur Einhaltung von Tariftreue und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Mindestlohngesetz
Eigenerklärung zur Verbindung mit anderen Unternehmen derselben Branche

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-11-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: GmbH
Kontakt
Internetadresse: www.geka-munster.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E67977172 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Hiermit informieren wir Sie über die Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung bei der GEKA mbH
und die damit verbundenen Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung an uns. Sie sind aufgrund
des E-Rechnungs-Gesetzes vom 4. April 2017 (BGBI. l, 770 ff.) dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen
gemäß CEN-Norm 16931 ab dem 27. November 2020 nur noch digital an die GEKA mbH zu versenden.
1. Für die Übermittlung einer elektronischen Rechnung steht Ihnen die Nutzung der OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) unter xrechnung-bdr.de zur Verfügung. Hier können Sie eine
Rechnung auf der Plattform erstellen oder eine vorhandene Rechnung hochladen.
2. Ausgenommen von der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung ab dem 27. November 2020
sind Rechnungen bis 1.000 € netto. (§ 3 Absatz 3 der E-Rechnungs- Verordnung (E-RechV) ) Unter 1.000€
können Sie die Rechnungen elektronisch als PDF an invoice@geka-munster.de (Voraussetzungen siehe
unten) senden.
3. Unsere Leitweg- ID lautet: 992-19518-12

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. den Normen des GWB (1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Erreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2023/S 191-598621 (2023-09-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: TEDE5/2023-043881
Kurze Beschreibung:
Gemäß 17. BImSchV sind Emissionsmessungen/Einzelmessungen (§18), Berichte zu diesen Messungen (§19), Funktionsprüfungen und Kalibrierungen (§15) in Abfallverbrennungsanlagen durch eine nach §29b BImSchG zugelassene Messstelle vorgeschrieben.
Gesamtwert des Auftrags: 434 700 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Humboldtstraße 110
Kontakt
Telefon: +49 5192964-0 📞
Fax: +49 5192964-249 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2024-01-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2024-01-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2024/S 004-007002
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 191-598621
ABl. S-Ausgabe: 4

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gemäß 17. BImSchV sind Emissionsmessungen/Einzelmessungen (§18), Berichte zu diesen Messungen (§19), Funktionsprüfungen und Kalibrierungen (§15) in Abfallverbrennungsanlagen durch eine nach §29b BImSchG zugelassene Messstelle vorgeschrieben. Diese sind vom Bieter gesetzeskonform durchzuführen und zeitgerecht zu erledigen und zu dokumentieren. Die Dokumentationen sind zeitgerecht einzureichen. Weiterhin sind Messungen gemäß TA Luft gefordert, die alle 3 Jahre durchzuführen sind.
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Beschreibung der Optionen:
1 Optional: Emissionsmessung 4.VA
Optional: Emissionsmessung und Messberichterstellung (1xdigital/3x Papierform) durch eine zugelassene Messstelle nach § 29b BImSchG
2 Optional Funktionsprüfung/Kalibrierung 4.VA (Schornstein)
Optional: Funktionsprüfung (1 x jährlich) und Kalibrierung (1 x in 3 Jahren) mit Berichterstellung (1xdigital/3x Papierform) durch eine zugelassene Messstelle nach § 29b BImSchG
3. Optional Emissionsmessungen 4.V (Schrottaustrag)
Optional: Emissionsmessungen und Messberichterstellung (1xdigital/3x Papierform) durch eine zugelassene Messstelle nach § 29b BImSchG
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
GEKA mbH
Humboldtstr. 110
29633 Munster

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-11-24 📅
Name: ANECO Institut f. Umweltschutz GmbH & Co.
Postanschrift: Großmoorkehre 4
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21079
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2161301690 📞
E-Mail: aneco@aneco.de 📧
Land: Mettmann 🏙️
Internetadresse: https://aneco.de/ 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 434 700 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: GEKA mbH

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. den Normen des GWB (1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Erreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Quelle: OJS 2024/S 004-007002 (2024-01-02)