Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung,
- dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen.
- dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
- dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
- ob ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt;
- ob zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen
Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Weiterhin wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten
Selbstreinigung anfordern.
Eigenerklärung,
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit das Unternehmen der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt wurde. Der Auftraggeber wird sich vom Bieter, dessen Angebot in die engere Wahl kommt, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes auf gesondertes Verlangen
vorlegen lassen.
Eigenerklärung,
- dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse
abgelehnt wurde und das Unternehmen nicht in Liquidation befindet bzw. seine Tätigkeit eingestellt hat.
- ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
- ob das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist;
- ob das Unternehmen für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen ist;
- ob das Unternehmen bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen ist;
- ob das Unternehmen zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet ist
.
Bei Angeboten, die in die engere Wahl kommen, sind auf gesondertes Verlangen einzureichen: Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug,
Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise;
Eigenerklärung,
- dass das Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist.
Der Auftraggeber wird sich vom Bieter, dessen Angebot in die engere Wahl kommt, eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen lassen.