Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe
der erforderlichen Informationen und Dokumente:
Angaben,
- dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen
wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen
(bezüglich der schweren Verfehlungen wird der Auftraggeber
für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden
soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. §
150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern).
- ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt
worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde
oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
- ob sich das Unternehmen in der Liquidation befindet,
- dass keine Ausschlussgründe gemäß §6e EU VOB/A
vorliegen (der Auftraggeber wird vom Bieter, auf dessen
Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise
hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
anfordern),
- ob ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A
vorliegt.
- ob zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4
VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur
Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das
Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
- dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht
aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem
Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr
als 2.500 Euro belegt worden ist.
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit
das Unternehmen der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt,
ordnungsgemäß erfüllt wurde (der Auftraggeber wird sich vom
Bieter, dessen Angebot in die engere Wahl kommt, eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
vorlegen lassen),
- dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft
angemeldet hat (der Auftraggeber wird sich vom Bieter, dessen
Angebot in die engere Wahl kommt, eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit
Angabe der Lohnsummen vorlegen lassen),
- ob das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist,
- ob das Unternehmen für die auszuführenden Leistungen in
die Handwerksrolle eingetragen ist,
- ob das Unternehmen bei der Industrie- und Handelskammer
eingetragen ist,
- ob das Unternehmen zu keiner Eintragung in die genannten
Register verpflichtet ist.
Bei Angeboten, die in die engere Wahl kommen, sind auf
gesondertes Verlangen einzureichen:
- Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug,
Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und
Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise.