Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung,
— dass keine Straftaten oder Geldbußen für die nachgenannten Tatbestände oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gegen das Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist und keine der nachgenannten Gründe vorliegen, die einen Ausschluss des Unternehmens von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten:
a) gemäß den §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
b) gemäß § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG),
c) gemäß § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG),
d) gemäß § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG),
e) gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG).
— dass nicht bekannt ist, dass im Wettbewerbsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen,
— zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (§ 8 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz(BerlAVG)),
— gemäß § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung (§ 13 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)).
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für die Ausführung der bahn-technischen Begleitung im Land Berlin.
Die Deckungssumme muss mindestens:
1.500.000,00 € für Personenschäden
1.500.000,00 € für Sachschäden (ohne Eigenbeteiligung)
1.500.000,00 € für Vermögenschaden betragen.
Der Versicherungsschutz für das Risiko der bahntechnischen Begleitung ist ausdrücklich zu benennen.
Der Nachweis ist zu erbringen in Form einer Police oder die Zusage eines Versicherers. Im Auftragsfall ist eine entsprechende Versicherung mit vorgenanntem Inhalt abzuschließen.
Details siehe Auftragsunterlagen.