Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Errichtung einer Trockenvergärungsanlage einschl. Gründungsarbeiten (funktionale Ausschreibung). In der mechanisch-biologischen Aufbereitungsanlage (MBA) des Abfallwirtschaftszentrums Wiefels (AWZ), in der Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall behandelt wird, entsteht in der mechanischen Aufbereitung (MA) eine Faserfraktion von 40 bis 80 mm. Der Zweckverband Abfallwirtschaftszentrum Friesland/Wittmund beabsichtigt, diese Fraktion zukünftig zusammen mit Faserstoffen aus der bestehenden biologischen Aufbereitung (BA 1) in einer biologischen Aufbereitung mittels Trockenvergärung mit anschließender Konditionierung des Gärrestes (BA 2) zu behandeln. Die Faserstoffe aus der MA umfassen dabei ca. 12 000 Mg/a, die Faserstoffe aus der BA 1 8 000 Mg/a. Es handelt sich um eine funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm im Sinne von § 9 Nr. VOB/A. Am 18.12.2009 ist beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg eine Genehmigung für die Errichtung einer Trockenvergärungsanlage beantragt worden. Die Einzelheiten des Genehmigungsantrages ergeben sich aus den Verdingungsunterlagen. Die Frist zur Prüfung der Vollständigkeit des Antrags nach § 7 Abs. BImSchV endete am 22.1.2010, ohne dass die Genehmigungsbehörde Beanstandungen geltend gemacht hat. Mit der Erteilung der Genehmigung wird für Ende März/Anfang April 2010 gerechnet. Die Genehmigung wird unverzüglich nach Übermittlung durch das Gewerbeaufsichtsamt allen Bietern zur Verfügung gestellt. Die Genehmigung ist von allen Bietern einzuhalten. Abweichungen sind nicht zulässig. Aufgrund der Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde im Vorfeld der Antragstellung geht die Vergabestelle nicht davon aus, dass bei Erteilung der Genehmigung mit wesentlichen Abweichungen vom Genehmigungsantrag zu rechnen ist. Sollten jedoch mit dem verbindlichen Genehmigungsinhalt kalkulationserhebliche Änderungen im Vergleich zum Genehmigungsantrag verbunden sein, wird die Vergabestelle mit Übersendung des Genehmigungsbescheids die Angebotsfrist angemessen verlängern. Entsprechend wird verfahren, falls sich die Genehmigungserteilung aus derzeit nicht absehbaren Gründen verzögern sollte. Leistungsgegenstand ist daher die Planung, Errichtung, Inbetriebnahme und der Probebetrieb der BA 2 mit einer Kapazität von 20 000 Mg/a. Der Auftragnehmer hat eine betriebs- und schlüsselfertige Trockenvergärungsanlage (BA 2) einschließlich aller zur Funktion erforderlichen Komponenten und der in der Leistungsbeschreibung erläuterten Bau- und Verfahrenstechnik zu liefern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2010-04-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2010-03-04.
Auftragsbekanntmachung (2010-03-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Abfallbehandlungsanlagen
Volltext:
“Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Errichtung einer Trockenvergärungsanlage einschl. Gründungsarbeiten (funktionale Ausschreibung). In der...”
Volltext
Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Errichtung einer Trockenvergärungsanlage einschl. Gründungsarbeiten (funktionale Ausschreibung). In der mechanisch-biologischen Aufbereitungsanlage (MBA) des Abfallwirtschaftszentrums Wiefels (AWZ), in der Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall behandelt wird, entsteht in der mechanischen Aufbereitung (MA) eine Faserfraktion von 40 bis 80 mm. Der Zweckverband Abfallwirtschaftszentrum Friesland/Wittmund beabsichtigt, diese Fraktion zukünftig zusammen mit Faserstoffen aus der bestehenden biologischen Aufbereitung (BA 1) in einer biologischen Aufbereitung mittels Trockenvergärung mit anschließender Konditionierung des Gärrestes (BA 2) zu behandeln. Die Faserstoffe aus der MA umfassen dabei ca. 12 000 Mg/a, die Faserstoffe aus der BA 1 8 000 Mg/a. Es handelt sich um eine funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm im Sinne von § 9 Nr. VOB/A. Am 18.12.2009 ist beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg eine Genehmigung für die Errichtung einer Trockenvergärungsanlage beantragt worden. Die Einzelheiten des Genehmigungsantrages ergeben sich aus den Verdingungsunterlagen. Die Frist zur Prüfung der Vollständigkeit des Antrags nach § 7 Abs. BImSchV endete am 22.1.2010, ohne dass die Genehmigungsbehörde Beanstandungen geltend gemacht hat. Mit der Erteilung der Genehmigung wird für Ende März/Anfang April 2010 gerechnet. Die Genehmigung wird unverzüglich nach Übermittlung durch das Gewerbeaufsichtsamt allen Bietern zur Verfügung gestellt. Die Genehmigung ist von allen Bietern einzuhalten. Abweichungen sind nicht zulässig. Aufgrund der Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde im Vorfeld der Antragstellung geht die Vergabestelle nicht davon aus, dass bei Erteilung der Genehmigung mit wesentlichen Abweichungen vom Genehmigungsantrag zu rechnen ist. Sollten jedoch mit dem verbindlichen Genehmigungsinhalt kalkulationserhebliche Änderungen im Vergleich zum Genehmigungsantrag verbunden sein, wird die Vergabestelle mit Übersendung des Genehmigungsbescheids die Angebotsfrist angemessen verlängern. Entsprechend wird verfahren, falls sich die Genehmigungserteilung aus derzeit nicht absehbaren Gründen verzögern sollte. Leistungsgegenstand ist daher die Planung, Errichtung, Inbetriebnahme und der Probebetrieb der BA 2 mit einer Kapazität von 20 000 Mg/a. Der Auftragnehmer hat eine betriebs- und schlüsselfertige Trockenvergärungsanlage (BA 2) einschließlich aller zur Funktion erforderlichen Komponenten und der in der Leistungsbeschreibung erläuterten Bau- und Verfahrenstechnik zu liefern.
Mehr anzeigen Ort der Leistung Friesland (DE)🏙️ Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Gemeinschaften, mit GPA-Beteiligung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Angebotsart: Gesamtangebot
Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften
Haupttätigkeit: Umwelt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Abfallwirtschaftszentrum Friesland/Wittmund
Land: Deutschland 🇩🇪