Bau von Freizeitzentren
Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu
Planung, Errichtung und Betrieb eines Ferienparks auf der Basis eines Grundstückskaufvertrages und eines städtebaulichen Grundvertrages und später abzuschließender Realisierungsverträge. Planung, Errichtung und Betrieb eines Ferienparks auf der Basis eines Grundstückskaufvertrages und eines städtebaulichen Grundvertrages und nach Inkrafttreten der Bauleitpläne abzuschließender, konkretisierender Realsierungsverträge zwischen der Stadt und dem Investor. Hierzu zählt auch die Errichtung der Erschließungs- und Versorgungsanlagen sowie die Entsorgung von Altlasten und militärischen Kampfmitteln. Der zu errichtende Ferienpark soll — ganzjährig betrieben werden, — mindestens ca. 600 000 bis 1 000 000 Übernachtungen pro Jahr haben, — mindestens ca. 3 000 Gästebetten in Ferienhäusern haben, — ein ganzjährig nutzbares Schwimm- und Erlebnisbad haben, — ausreichende Sport-, Spiel-, und Wellnesseinrichtungen für den Sommer- und Winterbetrieb und für Erwachsene sowie für Kinder jeden Alters aufweisen, — über gastronomische und Versorgungseinrichtungen (nicht großflächiger Einzelhandel nur für Gäste) und, — ein funktionierendes Parkierungskonzept abgestimmt auf die prognostizierte Gästezahl verfügen, — ein ökologisches und energetisches Gesamtkonzept (Energieversorgung und Baustandards) vorweisen. Das Gesamtprojekt ist in geplantem Endausbauzustand darzustellen. Durch den Teilnahmewettbewerb sollen Investoren angesprochen werden, die aufgrund ihrer Bonität, Erfahrung und Leistungsfähigkeit geeignet und in der Lage sind, das ausgeschriebene Vorhaben nach den Vorgaben der Stadt umzusetzen. Ausführliche Informationen über das Grundstück sowie das ausgeschriebene Vorhaben und das Vergabeverfahren -insbesondere zur Form der Teilnahmeanträge- können bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Adresse angefordert werden.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2010-08-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2010-07-03.
Wer? Wie?- • Freizeiteinrichtungen › Bau von Freizeitzentren
- • Baulanderschließung › Erschließung von Nichtwohngrundstücken
- • Kauf oder Verkauf von Grundstücken › Verkauf von Grundstücken
- • Tübingen › Ravensburg
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2010-06-30 | Auftragsbekanntmachung |
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Freizeitzentren
Volltext:
“Planung, Errichtung und Betrieb eines Ferienparks auf der Basis eines Grundstückskaufvertrages und eines städtebaulichen Grundvertrages und später...”
Ort der Leistung
Ravensburg 🏙️
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Gemeinschaften
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Angebotsart: Gesamtangebot
Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften
Haupttätigkeit: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontakt
Internetadresse: www.Leutkirch.de 🌏
Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2010-07-03 📅
Absendedatum: 2010-06-30 📅
Einreichungsfrist: 2010-08-06 📅
Versanddatum der Vertragsunterlagen: 2010-07-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer (Legacy): 194223-2010
ABl. S-Ausgabe: 127/2010
Objekt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Freizeitzentren 📦
Code: Verkauf von Grundstücken 📦
Code: Erschließung von Nichtwohngrundstücken 📦
Quelle: OJS 2010/S 127-194223 (2010-06-30)