Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind (siehe Ziffer III.1), erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien:
(1) Zwei inhaltlich vergleichbare [siehe Ziffern II. 1.4) und II. 2.4) dieser Bekanntmachung] Referenzprojekte zu Sanierungsmaßnahmen und Leistungen im Bauunterhalt [Siehe Ziffern II.2.4 und III.1.3 (1)] (Gewichtung: 40 %),
welche in den letzten sieben Jahren vom Bewerber selbst erbracht und abgeschlossen wurden und mit den unter Ziffer II.2.4 beschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Die Referenzen werden entsprechend der folgenden Unterkriterien beurteilt und gewichtet:
a) Funktionalität und Komplexität (50 %)
b) Spezifische Eigenschaften wie Eingriff in bestehende technische Strukturen oder Umbauten bei laufendem Betrieb (50 %)
Für jedes Unterkriterium im Gesamtbild der angegebenen Referenz können maximal 4 Punkte erreicht werden. Die jeweils erreichten Punkte je Unterkriterium werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor multipliziert und die hierbei jeweils ermittelten Werte zu einem Gesamtwert aufsummiert. Der Gesamtwert fließt dann multipliziert mit dem Wichtungsfaktor 40 % in die Gesamtwertung ein.
Die reine Menge der benannten Referenzen ist allein nicht ausschlaggebend, sondern vor allem deren Vergleichbarkeit mit der hier zur Vergabe anstehenden Leistung. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber sind nur zwei Referenzen wertbar. Die vom Bewerber anzugeben beabsichtigten Referenzen sind an entsprechender Stelle im MPG-Bewerbungsbogen einzutragen und nach dortiger Maßgabe mit den entsprechenden Angaben/Nachweisen/Erklärungen/Unterlagen zu ergänzen.
(2) Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte jeweils in den letzten drei Jahren und heute bezogen auf den unter Ziffer II.1.4 aufgeführten Fachbereich HKLS (Gewichtung: 10 %).
Eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte von 6 Mitarbeitern (MA) führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
1 MA = 1 Punkt; 2 bis 3 MA = 2 Punkte; 4 bis 5 MA = 3 Punkte; ab 6 MA = 4 Punkte
(3) Aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität im Unternehmen und zur Sicherstellung der für die Funktion der Technischen Außenstelle erforderlichen örtlichen Präsenz [Gewichtung: 50 %], aufgeteilt in folgende Unterkriterien:
a) Qualitätssicherung z. B. ISO 9001 [30 %]
b) Sicherstellung der Präsenz (örtliche Nähe) [70 %]
Hinweis:
Eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder mit der ISO 9001 vergleichbare im Unternehmen durchgeführte Qualitätssicherungsmaßnahmen führen bei diesem Unterkriterium (a) zur Höchstpunktzahl (4 Punkte). Der Nachweis, dass eine Präsenz innerhalb von 45 Minuten (Fahrstrecke betreuender Bürostandort zu Institut) hergestellt werden kann, führt bei diesem Unterkriterium (b) zur Höchstpunktzahl (4 Punkte).
Für jedes Unterkriterium können maximal 4 Punkte erreicht werden. Die jeweils erreichten Punkte je Unterkriterium werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor multipliziert und die hierbei jeweils ermittelten Werte zu einem Gesamtwert aufsummiert. Der Gesamtwert fließt dann multipliziert mit dem Wichtungsfaktor 50 % in die Gesamtwertung ein.
Erläuterung allg. Punktevergabe:
Die Gesamtleistungspunktzahl ergibt sich aus der Summe der gewichteten Bewertungspunkte bei den vorstehend genannten Bewertungskriterien.
Die Bewertung erfolgt wie nachfolgend beschrieben.
Zur Bewertung des vorstehenden Aufzählungspunktes (2) vgl. oben.
Die Bewertung der vorstehenden Aufzählungspunkte (1) und (3) erfolgt anhand folgender Wertungsskala:
Für jedes dieser Bewertungskriterien /-unterkriterien wird eine Punktzahl zwischen 0 bis 4 Punkten ermittelt, wobei 4 Punkte die bestmögliche Bewertung darstellt.
Die Bewertung erfolgt im Vergleich zueinander unter Abwägung der jeweiligen guten und weniger guten Aspekte (sog. diskursive Wertung).
Der im jeweiligen Kriterium/Unterkriterium jeweils vorteilhafteste Teilnahmeantrag erhält 4 Punkte.
Die weitere Punktvergabe erfolgt nach dem Grad der Nachteile gegenüber dem besten Teilnahmeantrag:
3 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist geringfügige Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf
2 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist deutliche Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf
1 Punkt: Der Teilnahmeantrag weist schwerwiegende Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf
0 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist gegenüber dem besten Teilnahmeantrag nicht oder kaum einschlägige/unbrauchbare Angaben auf.
Sind für die oben genannten Bewertungskriterien Angaben/Nachweise/ Erklärungen/Unterlagen im Teilnahmeantrag nicht enthalten, werden diese nicht nachgefordert.