Die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG ("Auftraggeber" oder "AG" genannt) beabsichtigt in den Ausbaugebieten in den Gemeinden Bad Peterstal-Griesbach, Biberach, Nordrach, Oberharmersbach, Oberwolfach, Seelbach, Wolfach, Zell am Harmersbach. die nachhaltige und zukunftsorientierte Versorgung mit leistungsfähigen, auf Glasfasern basierten Breit-bandanschlüssen mit einer Leistung von mindestens 1 Gigabit/s zu realisieren. Der Auftraggeber hat 14 Anträge auf Förderung nach der "Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021" unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbau von Gigabitnetzen in ,,grauen Flecken"" vom 13. November 2020 eingereicht und bewilligt bekommen. Der Auftraggeber hat ebenso Anträge auf Förderung des Landes Baden-Württemberg gestellt und vorl. bewilligt bekommen. Auch die dort niedergelegten Nebenbestimmungen, Auflagen etc. sind im Rahmen der Leistungserbringung zwingend einzuhalten. ------ Der Umfang des Netzgebietes, in welchem die auftragsgegenständlichen Planungsleistungen zu erbringen sind, ist der Ziff. 1.2 der Vergabeunterlage zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-09-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beaufsichtigung der Bauarbeiten
Referenznummer: 23-09 BOK_Bauüberwachung_Mitverlegung
Kurze Beschreibung:
Die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG ("Auftraggeber" oder "AG" genannt) beabsichtigt in den Ausbaugebieten in den Gemeinden Bad Peterstal-Griesbach, Biberach, Nordrach, Oberharmersbach, Oberwolfach, Seelbach, Wolfach, Zell am Harmersbach. die nachhaltige und zukunftsorientierte Versorgung mit leistungsfähigen, auf Glasfasern basierten Breit-bandanschlüssen mit einer Leistung von mindestens 1 Gigabit/s zu realisieren.
Der Auftraggeber hat 14 Anträge auf Förderung nach der "Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021" unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbau von Gigabitnetzen in ,,grauen Flecken"" vom 13. November 2020 eingereicht und bewilligt bekommen.
Der Auftraggeber hat ebenso Anträge auf Förderung des Landes Baden-Württemberg gestellt und vorl. bewilligt bekommen. Auch die dort niedergelegten Nebenbestimmungen, Auflagen etc. sind im Rahmen der Leistungserbringung zwingend einzuhalten.
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Der Umfang des Netzgebietes, in welchem die auftragsgegenständlichen Planungsleistungen zu erbringen sind, ist der Ziff. 1.2 der Vergabeunterlage zu entnehmen.
Die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG ("Auftraggeber" oder "AG" genannt) beabsichtigt in den Ausbaugebieten in den Gemeinden Bad Peterstal-Griesbach, Biberach, Nordrach, Oberharmersbach, Oberwolfach, Seelbach, Wolfach, Zell am Harmersbach. die nachhaltige und zukunftsorientierte Versorgung mit leistungsfähigen, auf Glasfasern basierten Breit-bandanschlüssen mit einer Leistung von mindestens 1 Gigabit/s zu realisieren.
Der Auftraggeber hat 14 Anträge auf Förderung nach der "Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021" unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbau von Gigabitnetzen in ,,grauen Flecken"" vom 13. November 2020 eingereicht und bewilligt bekommen.
Der Auftraggeber hat ebenso Anträge auf Förderung des Landes Baden-Württemberg gestellt und vorl. bewilligt bekommen. Auch die dort niedergelegten Nebenbestimmungen, Auflagen etc. sind im Rahmen der Leistungserbringung zwingend einzuhalten.
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Der Umfang des Netzgebietes, in welchem die auftragsgegenständlichen Planungsleistungen zu erbringen sind, ist der Ziff. 1.2 der Vergabeunterlage zu entnehmen.
a) Neben den unter Abschnitt III. aufgeführten Nachweisen und Erklärungen sind folgende Unterlagen bzw. Angaben mit dem Angebot einzureichen:
- Anlage 06 Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
- Anlage 08 Erklärung zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen
- Anlage 10 Eigenerklärung zu Russland Sanktionen
- Anlage 16 Angebotspreisblatt
b) Zum Nachweis der Eignung (s. Abschnitt III. der Auftragsbekanntmachung) kann ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Für den Fall der Eignungsleihe hat der Bewerber die Anlage 14 in entsprechendem Umfang (Eignungsleihe in Bezug auf technische / berufliche Leistungsfähigkeit und / oder Eignungsleihe in Bezug auf wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit) auszufüllen und mit dem Angebot vorzulegen. Darüber hinaus hat der Bewerber mit dem Angebot die entsprechend der Auftragsbekanntmachung geforderten Unterlagen bzw. Angaben in Bezug auf das die Eignungsleihe betreffende Eignungskriterium für das die Eignung leihende Unternehmen einzureichen.
Im Übrigen gilt § 47 VgV.
Wird die Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen, so hat der Bewerber und das die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit leihende Unternehmen eine Erklärung der gemeinsamen Haftung entsprechend des Umfanges der Eignungsleihe und die Anlage 15 auf gesondertes Verlangen zu erbringen.
c) Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch.
Soweit sich eine Bietergemeinschaft an diesem Verfahren beteiligen möchte, ist mit dem Angebot die Erklärung der Bietergemeinschaft (Anlage 13) vorzulegen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9C62Q5
a) Neben den unter Abschnitt III. aufgeführten Nachweisen und Erklärungen sind folgende Unterlagen bzw. Angaben mit dem Angebot einzureichen:
- Anlage 06 Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
- Anlage 08 Erklärung zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen
- Anlage 10 Eigenerklärung zu Russland Sanktionen
- Anlage 16 Angebotspreisblatt
b) Zum Nachweis der Eignung (s. Abschnitt III. der Auftragsbekanntmachung) kann ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Für den Fall der Eignungsleihe hat der Bewerber die Anlage 14 in entsprechendem Umfang (Eignungsleihe in Bezug auf technische / berufliche Leistungsfähigkeit und / oder Eignungsleihe in Bezug auf wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit) auszufüllen und mit dem Angebot vorzulegen. Darüber hinaus hat der Bewerber mit dem Angebot die entsprechend der Auftragsbekanntmachung geforderten Unterlagen bzw. Angaben in Bezug auf das die Eignungsleihe betreffende Eignungskriterium für das die Eignung leihende Unternehmen einzureichen.
Im Übrigen gilt § 47 VgV.
Wird die Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen, so hat der Bewerber und das die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit leihende Unternehmen eine Erklärung der gemeinsamen Haftung entsprechend des Umfanges der Eignungsleihe und die Anlage 15 auf gesondertes Verlangen zu erbringen.
c) Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch.
Soweit sich eine Bietergemeinschaft an diesem Verfahren beteiligen möchte, ist mit dem Angebot die Erklärung der Bietergemeinschaft (Anlage 13) vorzulegen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9C62Q5
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG ("Auftraggeber" oder "AG" genannt) beabsichtigt in den Ausbaugebieten in den Gemeinden Bad Peterstal-Griesbach, Biberach, Nordrach, Oberharmersbach, Oberwolfach, Seelbach, Wolfach, Zell am Harmersbach. die nachhaltige und zukunftsorientierte Versorgung mit leistungsfähigen, auf Glasfasern basierten Breit-bandanschlüssen mit einer Leistung von mindestens 1 Gigabit/s zu realisieren.
Die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG ("Auftraggeber" oder "AG" genannt) beabsichtigt in den Ausbaugebieten in den Gemeinden Bad Peterstal-Griesbach, Biberach, Nordrach, Oberharmersbach, Oberwolfach, Seelbach, Wolfach, Zell am Harmersbach. die nachhaltige und zukunftsorientierte Versorgung mit leistungsfähigen, auf Glasfasern basierten Breit-bandanschlüssen mit einer Leistung von mindestens 1 Gigabit/s zu realisieren.
Der Auftraggeber hat 14 Anträge auf Förderung nach der "Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021" unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbau von Gigabitnetzen in ,,grauen Flecken"" vom 13. November 2020 eingereicht und bewilligt bekommen.
Der Auftraggeber hat 14 Anträge auf Förderung nach der "Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021" unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbau von Gigabitnetzen in ,,grauen Flecken"" vom 13. November 2020 eingereicht und bewilligt bekommen.
Der Auftraggeber hat ebenso Anträge auf Förderung des Landes Baden-Württemberg gestellt und vorl. bewilligt bekommen. Auch die dort niedergelegten Nebenbestimmungen, Auflagen etc. sind im Rahmen der Leistungserbringung zwingend einzuhalten.
Der Umfang des Netzgebietes, in welchem die auftragsgegenständlichen Planungsleistungen zu erbringen sind, ist der Ziff. 1.2 der Vergabeunterlage zu entnehmen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Beautragung eines geeigneten Unternehmens, dass die Leistungen der Bauüberwachung entsprechend der Leistungsphase 8 in Anlehnung an den § 43 (Ingenieurbauwerke) der HOAI erbringt.
Die Beauftragung der Leistungen beziehen sich auf die durch Dritte auszuführenden Bauarbeiten für die Leerrohr-Mitverlegung des Auftraggebers im Bereich des eigenwirtschaftlichen Ausbauprojektes der UGG.
Der Beauftragung liegen die vorl. Förderbescheide des Bundes für das Projektgebiet zu Grunde (s. Anlagen 01-01m zur Vergabeunterlage). Im Rahmen der Leistungserbringung sind sodann durch den Auftragnehmer neben den Inhalten der Leistungsbeschreibung insbesondere auch folgende Vorgaben zwingend einzuhalten:
Der Beauftragung liegen die vorl. Förderbescheide des Bundes für das Projektgebiet zu Grunde (s. Anlagen 01-01m zur Vergabeunterlage). Im Rahmen der Leistungserbringung sind sodann durch den Auftragnehmer neben den Inhalten der Leistungsbeschreibung insbesondere auch folgende Vorgaben zwingend einzuhalten:
- Richtline "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland vom 26.04.2021
- Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur nterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken"
- Bundeshaushaltsordnung, insbesondere §§ 23 und 44 BHO samt den zu ihnen erlassenden Verwaltungsvorschriften (VV)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P, Stand 13.06.2019, GMBl Nr. 19/2019, S. 372)
- Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahre, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes ("BNBest-Gigabit"), Stand 01.07.2021
- Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahre, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes ("BNBest-Gigabit"), Stand 01.07.2021
- GIS-Nebenbestimmungen, Version 5.01 vom 24.02.2022
- Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, Version 5.01 vom 24.02.2022
Der Auftraggeber hat ebenso Anträge auf Förderung des Landes Baden-Württemberg gestellt und vorl. bewilligt bekommen. Auch die dort niedergelegten Nebenbestimmungen, Auflagen etc. sind im Rahmen der Leistungserbringung zwingend einzuhalten, insb. gelten:
Der Auftraggeber hat ebenso Anträge auf Förderung des Landes Baden-Württemberg gestellt und vorl. bewilligt bekommen. Auch die dort niedergelegten Nebenbestimmungen, Auflagen etc. sind im Rahmen der Leistungserbringung zwingend einzuhalten, insb. gelten:
- Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (VwV Gigabitmitfinanzierung), v. 10.09.2021
- Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" v. 29.12.2022
- Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" v. 29.12.2022
Dauer: 15 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gemeinden Bad-Peterstal-Griesbach, Biberach, Lautenbach, Nordrach, Oberharmersbach, Oberwolfach, Oppenau, Schuttertal, Seelbach,Wolfach, Zell am Harmersbach
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Staates der Niederlassung des Unternehmens oder gleichwertig; der Nachweis darf nicht älter sein als 6 Monate, gerechnet ab dem Tag der Absendung dieser Bekanntmachung;
a) Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Staates der Niederlassung des Unternehmens oder gleichwertig; der Nachweis darf nicht älter sein als 6 Monate, gerechnet ab dem Tag der Absendung dieser Bekanntmachung;
b) Vorlage der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sowie für den Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Unternehmens zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden (s. Anlage 09)
b) Vorlage der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sowie für den Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Unternehmens zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden (s. Anlage 09)
Die vorstehenden Anforderungen zu a) und b) sind für den Fall einer Bewerbergemeinschaft von jeweils allen Mitgliedern der Gemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Vorlage einer Erklärung über den Gesamtumsatz jeweils der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre des Unternehmens, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls für die abgeschlossenen Geschäftsjahre ab Bestehen des Unternehmens (für die Erklärung ist die Anlage 11 zu verwenden)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Vorlage einer Erklärung über den Gesamtumsatz jeweils der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre des Unternehmens, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls für die abgeschlossenen Geschäftsjahre ab Bestehen des Unternehmens (für die Erklärung ist die Anlage 11 zu verwenden)
b)Vorlage eines Nachweises über das Bestehen einer gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Unternehmens für das laufende Kalenderjahr 2023
c) Vorlage einer Bankenerklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den gegenständlichen Auftrag oder Bonitätsauskunft, bspw. Auskunft der Creditreform oder gleichwertig; jeweils nicht älter als 3 Monate, gerechnet ab dem Tag der Absendung dieser Bekanntmachung;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
c) Vorlage einer Bankenerklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den gegenständlichen Auftrag oder Bonitätsauskunft, bspw. Auskunft der Creditreform oder gleichwertig; jeweils nicht älter als 3 Monate, gerechnet ab dem Tag der Absendung dieser Bekanntmachung;
Die vorstehenden Anforderungen zu a), b) und c) sind für den Fall einer Bewerbergemeinschaft von jeweils allen Mitgliedern der Gemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Mindeststandards:
zu lit. a):
Mindestvoraussetzung ist ein kumulierter Mindestjahresumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von 800.000 EUR (netto).
zu lit. b):
Mindestvoraussetzung ist eine Versicherung mit folgenden Deckungssummen:
Personen- und Sachschäden: 1.000.000 EUR
Vermögensschäden: 500.000 EUR
Die Maximierung der Ersatzleistungen des Versicherers pro Jahr muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen bei Referenzprojekten (bereitgestelltes Formular - Anlage 12) von bereits durchgeführten Leerrohrverlegungen bzgl. der Bauüberwachung mit Angabe insb. des Leistungszeitraums, des ungefähren Auftragswertes und der Art der Leistung. Sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, entsprechende Referenzen seit Bestehen des Unternehmens. Es sind möglichst maximal 4 Referenzen zu benennen.
a) Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen bei Referenzprojekten (bereitgestelltes Formular - Anlage 12) von bereits durchgeführten Leerrohrverlegungen bzgl. der Bauüberwachung mit Angabe insb. des Leistungszeitraums, des ungefähren Auftragswertes und der Art der Leistung. Sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, entsprechende Referenzen seit Bestehen des Unternehmens. Es sind möglichst maximal 4 Referenzen zu benennen.
b) Vorlage einer Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
c) Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung des Qualitäts- und Projektmanagements.
d)Studien- und Ausbildungsnachweise:
- Angaben zur Qualifikation und Erfahrung des Bauüberwachers (Berufliche Qualifikation, Weiterbildung und Zertifizierungen).
e) Vorlage einer Beschreibung der technischen Ausrüstung (Betriebsausstattung) sowie Vorlage eines Organigramms des Betriebes.
Mindeststandards:
zu lit a):
Mindestvoraussetzung sind zwei mit diesem Auftrag vergleichbare Referenzen. Als mit diesem Auftrag vergleichbar werden Referenzen anerkannt, die folgende Merkmale aufweisen:
(1) Gegenstand der Referenz waren Leistungen der Bauüberwachung (in Anlehnung an § 43 und § 55 HOAI). Die Bauüberwachung betraf zumindest bzw. u.a. die Leerrohrverlegung. Es wurde mindestens die Leistungsphase 8 (in Anlehnung HOAI) erbracht und abgeschlossen,
(1) Gegenstand der Referenz waren Leistungen der Bauüberwachung (in Anlehnung an § 43 und § 55 HOAI). Die Bauüberwachung betraf zumindest bzw. u.a. die Leerrohrverlegung. Es wurde mindestens die Leistungsphase 8 (in Anlehnung HOAI) erbracht und abgeschlossen,
(2) die Baukosten (Kanal-/Tiefbau-/Infrastruktur passiv) für das Bauprojekt beliefen sich auf mindestens 1 Mio. EUR. netto,
(3) die Auftragssumme für die Bauüberwachung betrug mindestens 100.000, - EUR netto.
zu lit. d):
Qualifikation und Erfahrung des Bauüberwachers:
Mindestbedingungen sind 3 Jahre Berufserfahrung als Bauüberwacher im Bereich Hochbau/Tiefbau oder Ingenieurbau.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: s. zu den Vertragsbedingungen Ziff. 3 der Vergabeunterlage
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-10-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: GmbH & Co. KG
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9C62Q5/documents🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: WIRTSCHAFTSRAT Recht Bremer Woitag Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 38518
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@wr-recht.de📧
Land: Hamburg🏙️
Internetadresse: https://www.wr-recht.de/🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
a) Neben den unter Abschnitt III. aufgeführten Nachweisen und Erklärungen sind folgende Unterlagen bzw. Angaben mit dem Angebot einzureichen:
- Anlage 06 Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
- Anlage 08 Erklärung zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen
- Anlage 10 Eigenerklärung zu Russland Sanktionen
- Anlage 16 Angebotspreisblatt
b) Zum Nachweis der Eignung (s. Abschnitt III. der Auftragsbekanntmachung) kann ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
b) Zum Nachweis der Eignung (s. Abschnitt III. der Auftragsbekanntmachung) kann ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Für den Fall der Eignungsleihe hat der Bewerber die Anlage 14 in entsprechendem Umfang (Eignungsleihe in Bezug auf technische / berufliche Leistungsfähigkeit und / oder Eignungsleihe in Bezug auf wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit) auszufüllen und mit dem Angebot vorzulegen. Darüber hinaus hat der Bewerber mit dem Angebot die entsprechend der Auftragsbekanntmachung geforderten Unterlagen bzw. Angaben in Bezug auf das die Eignungsleihe betreffende Eignungskriterium für das die Eignung leihende Unternehmen einzureichen.
Für den Fall der Eignungsleihe hat der Bewerber die Anlage 14 in entsprechendem Umfang (Eignungsleihe in Bezug auf technische / berufliche Leistungsfähigkeit und / oder Eignungsleihe in Bezug auf wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit) auszufüllen und mit dem Angebot vorzulegen. Darüber hinaus hat der Bewerber mit dem Angebot die entsprechend der Auftragsbekanntmachung geforderten Unterlagen bzw. Angaben in Bezug auf das die Eignungsleihe betreffende Eignungskriterium für das die Eignung leihende Unternehmen einzureichen.
Im Übrigen gilt § 47 VgV.
Wird die Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen, so hat der Bewerber und das die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit leihende Unternehmen eine Erklärung der gemeinsamen Haftung entsprechend des Umfanges der Eignungsleihe und die Anlage 15 auf gesondertes Verlangen zu erbringen.
Wird die Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen, so hat der Bewerber und das die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit leihende Unternehmen eine Erklärung der gemeinsamen Haftung entsprechend des Umfanges der Eignungsleihe und die Anlage 15 auf gesondertes Verlangen zu erbringen.
c) Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch.
Soweit sich eine Bietergemeinschaft an diesem Verfahren beteiligen möchte, ist mit dem Angebot die Erklärung der Bietergemeinschaft (Anlage 13) vorzulegen.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG ("Auftraggeber" oder "AG" genannt) beabsichtigt in den Ausbaugebieten in den Gemeinden Bad Peterstal-Griesbach, Biberach, Nordrach, Oberharmersbach, Oberwolfach, Seelbach, Wolfach, Zell am Harmersbach. die nachhaltige und zukunftsorientierte Versorgung mit leistungsfähigen, auf Glasfasern basierten Breit-bandanschlüssen mit einer Leistung von mindestens 1 Gigabit/s zu realisieren.
Der Umfang des Netzgebietes, in welchem die auftragsgegenständlichen Planungsleistungen zu erbringen sind, ist der Ziff. 1.2 der Vergabeunterlage zu entnehmen.
Die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG ("Auftraggeber" oder "AG" genannt) beabsichtigt in den Ausbaugebieten in den Gemeinden Bad Peterstal-Griesbach, Biberach, Nordrach, Oberharmersbach, Oberwolfach, Seelbach, Wolfach, Zell am Harmersbach. die nachhaltige und zukunftsorientierte Versorgung mit leistungsfähigen, auf Glasfasern basierten Breit-bandanschlüssen mit einer Leistung von mindestens 1 Gigabit/s zu realisieren.
Der Umfang des Netzgebietes, in welchem die auftragsgegenständlichen Planungsleistungen zu erbringen sind, ist der Ziff. 1.2 der Vergabeunterlage zu entnehmen.
Gesamtwert des Auftrags: 373419.12 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamtkonzept für die zu erbringende Bauüberwachung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Preis (Gewichtung): 65
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-11-08 📅
Name: Inros lackner se
Postort: Freiburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 373419.12 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE 312290322
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2023/S 230-723214 (2023-11-24)