Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Beautragung eines geeigneten Unternehmens, dass die Leistungen entsprechend der Leistungsphasen 8 und 9 in Anlehnung an den § 43 (Ingenieurbauwerke) der HOAI erbringt.
Die Beauftragung der Leistungen beziehen sich auf die durch Dritte auszuführenden Bauarbeiten für die Leerrohr-Mitverlegung des Auftraggebers im Bereich des eigenwirtschaftlichen Ausbauprojektes der UGG.
Der Beauftragung liegen die vorl. Förderbescheide des Bundes für das Projektgebiet zu Grunde (s. Anlagen 01-01v zur Vergabeunterlage). Im Rahmen der Leistungserbringung sind sodann durch den Auftragnehmer neben den Inhalten der Leistungsbeschreibung insbesondere auch folgende Vorgaben zwingend einzuhalten:
- Richtline "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland vom 26.04.2021
- Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur nterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken"
- Bundeshaushaltsordnung, insbesondere §§ 23 und 44 BHO samt den zu ihnen erlassenden Verwaltungsvorschriften (VV)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P, Stand 13.06.2019, GMBl Nr. 19/2019, S. 372)
- Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahre, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes ("BNBest-Gigabit"), Stand 01.07.2021
- GIS-Nebenbestimmungen, Version 5.01 vom 24.02.2022
- Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, Version 5.01 vom 24.02.2022
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Der Auftraggeber hat ebenso Anträge auf Förderung des Landes Baden-Württemberg gestellt und vorl. bewilligt bekommen. Auch die dort niedergelegten Nebenbestimmungen, Auflagen etc. sind im Rahmen der Leistungserbringung zwingend einzuhalten, insb. gelten:
- Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (VwV Gigabitmitfinanzierung), v. 10.09.2021
- Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" v. 29.12.2022