Beschreibung der Beschaffung
Baubetriebliches Nachtragsmanagement, abrufbare Teilleistungen sind z.B.:
• Einarbeitung in den Projektstand
• Feststellen des Bau-SOLLs insb. auch nach Fortschreibungen
• Feststellen des SOLL-Ressourceneinsatzes des bauausführenden Unternehmens durch Erfassen und Dokumentieren
• Feststellen und Mitteilen potenzieller Risiken bzw. Schwachstellen im Vertrag, Projektablauf und Stakeholdermanagement
• Prüfen und Verfolgen zeitkritischer Schnittstellen, Abläufe im Vertragsterminplan
• Verfolgen und Dokumentieren der auftraggeberseitigen Mitwirkungspflichten einschl. frühzeitiges Auffordern
• Vergleich von Bau-SOLL und Bau-IST
• Erfassen des Leistungsfortschritts des AN: Erfassen des tatsächlichen Baugeschehens
• Feststellen und Dokumentieren von relevantem Zeitrückstand pro Bauabschnitt und Leistungsbereich
• Dokumentieren des Arbeitsfortschritts, gegliedert nach Bauabschnitten und Leistungsbereichen
• Regelmäßiges Abstimmen und Beraten zum Baubetrieb/-ablauf insb. mit AG, Bauoberleitung, Fachbauleitung und örtlicher Bauüberwachung
• Unterstützen der BOL/BÜ bei wichtigen relevanten internen Besprechungen mit höheren Ebenen
• Mitwirken und Unterstützen des Auftraggebers bei Nachtragsverhandlungen mit dem bauausführenden Unternehmen
• Dokumentation der erbrachten Leistungen mit abschließender Übergabe an den AG
• Prüfen von Behinderungsanzeigen und Plausibilisieren von Behinderungsfolgen; Erstellen eines Prüfvermerks/einer Entscheidungsvorlage; fortlaufendes Dokumentieren
• Prüfen von Nachtragsforderungen hinsichtlich Anspruchsgrund und Anspruchshöhe durch Prüfung und Auswertung der vertraglichen Grundlagen (formale Anforderungen) und der baubegleitenden Dokumentation der Projektbeteiligten sowie unter Einbeziehen fachlicher Expertise
• Prüfen auf Schlüssigkeit der von den bauausführenden Unternehmen bislang geltend gemachten Claims
• Sammeln und Zusammenstellen von Forderungen des Auftraggebers an das bauausführende Unternehmen und Gegen- bzw. Aufrechnung; Unterstützen des AG bei der Aufstellung und Durchsetzung seiner Ansprüche
• Bewerten und Abrechnen des Vertrags im Falle von Kündigungen
• Mitwirken und Unterstützen bei der Einleitung nachtragsbedingter Beweisverfahren, Regressierungen
• Baubetriebliche Begleitung bei (drohenden) Auseinandersetzungen z.B. juristischer Art; fachtechnische Zuarbeit zur juristischen Beratung
• Führen der erforderlichen Formblätter
• Erarbeiten von nachtragsrelevanten Dokumenten wie z.B. Entscheidungsvorlagen, Prüfvermerken, Vergabeempfehlungen für den Auftraggeber zur Unterstützung seiner Nachtragsbearbeitung
• strategisches Beraten vor Abschluss von Ergänzungsvereinbarungen mit dem AN hinsichtlich Zeitreserven, Vertragsterminen, Übernahme „neuer Risiken“
• Einreichen von Vorschlägen zur Bauzeitverkürzung und deren Prüfung; Dokumentieren
• Prüfen von AN-seitigen Vorschlägen zur Bauzeitverkürzung; Erarbeiten von Entscheidungsvorlagen und Dokumentieren
• Beraten zur Abrechnung und nachtragsbezogene Begleitung der Abrechnung
• Teilnahme an Zustandsfeststellungen und Abnahmen
• Krisenmanagement und Adhoc-Beratungen
Der AG ist berechtigt, die beschriebenen Leistungen abzurufen. Er kann dieses Abrufrecht nach freiem Ermessen ausüben.