Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die nachfolgenden objektiven Auswahlkriterien kommen erst in dem Fall zur Anwendung, dass mehr als vier Bewerber die Anforderungen nach Ziffer III.1 erfüllen. In diesem Fall wird die Rangfolge der Bewerber mittels der nachfolgend beschriebenen Auswahlkriterien festgelegt. Die vier Bewerber mit der jeweils höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Ist nach der Wertung anhand der Kriterien die Anzahl der Bewerber zu hoch, weil zum Beispiel mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Losverfahren durchzuführen, um die Bewerberzahl abschließend zu reduzieren.
Kriterium 1: Büroreferenzen:
Ausführung von Leistungen in den letzten zehn Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Gewertet werden vergleichbare Referenzen für Baucontrolling, Objektüberwachungs-, Bauleitungs- und Objektbetreuungsleistungen der letzten 10 Jahre (seit 2013, das heisst die Inbetriebnahme muss zwischen 2013 und der Frist für die Einreichung des Teilnahmeantrages erfolgt sein). Jedes Referenzprojekt muss dabei die folgenden Merkmale erfüllen:
• für Bildungseinrichtung, Verwaltungs- oder Bürogebäude
• mindestens Honorarzone III oder höher gemäß § 5 Absatz 1 HOAI
• Größenordnung mindestens Euro 10 Millionen netto Baukosten (Kostengruppen 300,400 und 500 nach DIN 276 oder vergleichbarer landesspezifischer Kostengruppen)
Die Referenzen werden anhand der Baukosten gewertet (Kostengruppen 300, 400 und 500). Referenzprojekte, welche die genannten Anforderungen erfüllen und deren Baukosten größer/gleich 20 Millionen Euro (netto) betragen, erhalten 20 Punkte. Referenzprojekte, deren Baukosten kleiner/gleich 10 Millionen Euro (netto) betragen erhalten 0 Punkte. Bei dazwischen liegenden Baukosten wird linear interpoliert.
Es werden maximal 3 Referenzen bewertet. Jede Referenz wird gemäß der obenstehenden Übersicht bepunktet und kann mit maximal 20 Punkte bewertet werden. Insgesamt können für die 3 Referenzen maximal 60 Punkte erzielt werden. Weitere eingereichte Referenzen führen nicht zu einer Erhöhung der erreichenden Punktzahl und werden nicht gewertet.
Kriterium 2: Umsatz bei vergleichbaren Projekten:
Gewertet wird der Umsatz des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft (Unternehmen), in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Baucontrolling, Objektüberwachungs-, Bauleitungs- und Objektbetreuungsleistungen) jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mittelwert).
20 Punkte erhält der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft dessen/deren durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich Baucontrolling-, Objektüberwachungs-, Bauleitungs- und Objektbetreuungsleistungen in den Jahren 2020, 2021 und 2022 größer/gleich 4 Millionen Euro beträgt. Bei einem Jahresumsatz kleiner als 4 Millionen Euro (netto) für den vor genannten Bereich, verringert sich die Punktzahl entsprechend linear bis zur Mindestanforderung von 1 Million Euro (netto). Für einen durchschnittlichen Jahresumsatz im genannten Bereich von kleiner/gleich 1 Million Euro (netto) erhalten die Bewerber / die Bewerbergemeinschaften 0 Punkte.
Insgesamt können für den Umsatz für vergleichbaren Leistungen somit maximal 20 Punkte erzielt werden.