Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer hat folgende Leistungsschritte zu erbringen:
a) Plausibilitätsprüfung von Förderanträgen für Gebäude, Straßen, Wege, Plätze, Grünflächen, Stadtparkflächen, Kinderspielplätze, private Freiflächen und Ordnungsmaßnahmen
> Prüfung der Vollständigkeit der Antragsunterlagen,
> Beratung der Antragsteller zum Förderprogramm und zur Förderrichtlinie,
> Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten,
> Bausubstanzuntersuchung bzw. Prüfung des geplanten Leistungsumfanges,
> Berücksichtigung von städtebaulichen/denkmalpflegerischen Stellungnahmen,
> Ermittlung der förderfähigen Baukosten entsprechend den vom Land Brandenburg vorgegebenen Kostenansätzen,
> Ermittlung der förderfähigen Baunebenkosten im Rahmen eines pauschalen Ansatzes,
> Berücksichtigung von Vorteilen aus der Mehrwertsteueroption,
> Erarbeitung von Empfehlungen an die Bewilligungsbehörde zur Entscheidung über Ausnahmeregelungen oder zur Einzelfallentscheidung,
> Ermittlung der Förderbeträge (Baukostenzuschüsse, abgezinste Aufwendungszuschüsse) und des Zuwendungsbedarfs,
> Bearbeitung von Kostenerhöhungsanträgen und Änderungsanträgen auch während der Realisierungsphase,
> Abstimmung der Kostenübersicht und Terminpläne mit den Antragstellern, Fotodokumentation,
> Zusammenfassung der Unterlagen und Erstellung eines Prüfberichtes.
b) Begleitende Baukontrolle bei Weitergabe der Fördermittel an Dritte
> Begehung der Objekte zur stichprobenhaften Überprüfung der Ausführung der unter a) beschriebenen und vertraglich vereinbarten Maßnahmen,
> Erfassung von verdeckten Bauleistungen und Prüfung von Mehrkosten- und Änderungsanträgen,
> auf Grundlage von Zahlungsabforderungen der Förderungsempfänger: Feststellung des aktuellen Bautenstandes als Voraussetzung für die Freigabe von Fördermitteln (in der Regel vier Zahlungen),
> Information der Bewilligungsbehörde bei wesentlichen Abweichungen der Bauausführung gegenüber den in a) beschriebenen Maßnahmen,
> baufachliche Begleitung zu Vergabefragen gemäß vergaberechtlichen Regelungen.
c) Prüfung von Schlussrechnungen gemäß VV zu § 44 LHO
> Schlussabnahme der Bauleistungen vor Ort,
> Prüfung der Vollständigkeit der eingereichten Belege und Unterlagen,
> Prüfung der rechnerischen Richtigkeit der Rechnungsübersicht,
> Überprüfung der Förderfähigkeit der in Rechnung gestellten Bauleistungen, ggf. Ermittlung der förderfähigen Rechnungspositionen,
> formale Prüfung der eingereichten Belege gemäß vergaberechtlichen Regelungen,
> Feststellung, ob die gemäß a) beschriebenen Bauleistungen vollständig durch Rechnungen belegt sind und die gemäß Architektenvertrag vereinbarten Leistungsphasen durch Rechnungen nachgewiesen sind,
> Überprüfung der Vergabeart gemäß dem aktuellen Vergaberecht,
> Feststellung von nicht förderfähigen Rabatten, Skonti u. a. nicht förderfähigen Positionen,
> Kennzeichnung der Rechnungen mit einem Prüfvermerk,
> Feststellung der förderfähigen Baukosten und abschließende Berechnung der Förderbeträge,
> Überprüfung, ob die Stellungnahmen beteiligter Fachämter bei der
Bauausführung berücksichtigt wurden, und Einbeziehung der Stellungnahmen in das Prüfergebnis,
> Darstellung der Prüfergebnisse und Erstellung eines Prüfberichtes.