Baufachliche Prüfung und städtebauliche Beratungs- und Prüfungsleistungen für die Stadt Schwedt/Oder

Stadt Schwedt/Oder

Der Auftragnehmer hat folgende Leistungsschritte zu erbringen:
a) Plausibilitätsprüfung von Förderanträgen für Gebäude, Straßen, Wege, Plätze, Grünflächen, Stadtparkflächen, Kinderspielplätze, private Freiflächen und Ordnungsmaßnahmen
> Prüfung der Vollständigkeit der Antragsunterlagen,
> Beratung der Antragsteller zum Förderprogramm und zur Förderrichtlinie,
> Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten,
> Bausubstanzuntersuchung bzw. Prüfung des geplanten Leistungsumfanges,
> Berücksichtigung von städtebaulichen/denkmalpflegerischen Stellungnahmen,
> Ermittlung der förderfähigen Baukosten entsprechend den vom Land Brandenburg vorgegebenen Kostenansätzen,
> Ermittlung der förderfähigen Baunebenkosten im Rahmen eines pauschalen Ansatzes,
> Berücksichtigung von Vorteilen aus der Mehrwertsteueroption,
> Erarbeitung von Empfehlungen an die Bewilligungsbehörde zur Entscheidung über Ausnahmeregelungen oder zur Einzelfallentscheidung,
> Ermittlung der Förderbeträge (Baukostenzuschüsse, abgezinste Aufwendungszuschüsse) und des Zuwendungsbedarfs,
> Bearbeitung von Kostenerhöhungsanträgen und Änderungsanträgen auch während der Realisierungsphase,
> Abstimmung der Kostenübersicht und Terminpläne mit den Antragstellern, Fotodokumentation,
> Zusammenfassung der Unterlagen und Erstellung eines Prüfberichtes.
b) Begleitende Baukontrolle bei Weitergabe der Fördermittel an Dritte
> Begehung der Objekte zur stichprobenhaften Überprüfung der Ausführung der unter a) beschriebenen und vertraglich vereinbarten Maßnahmen,
> Erfassung von verdeckten Bauleistungen und Prüfung von Mehrkosten- und Änderungsanträgen,
> auf Grundlage von Zahlungsabforderungen der Förderungsempfänger: Feststellung des aktuellen Bautenstandes als Voraussetzung für die Freigabe von Fördermitteln (in der Regel vier Zahlungen),
> Information der Bewilligungsbehörde bei wesentlichen Abweichungen der Bauausführung gegenüber den in a) beschriebenen Maßnahmen,
> baufachliche Begleitung zu Vergabefragen gemäß vergaberechtlichen Regelungen.
c) Prüfung von Schlussrechnungen gemäß VV zu § 44 LHO
> Schlussabnahme der Bauleistungen vor Ort,
> Prüfung der Vollständigkeit der eingereichten Belege und Unterlagen,
> Prüfung der rechnerischen Richtigkeit der Rechnungsübersicht,
> Überprüfung der Förderfähigkeit der in Rechnung gestellten Bauleistungen, ggf. Ermittlung der förderfähigen Rechnungspositionen,
> formale Prüfung der eingereichten Belege gemäß vergaberechtlichen Regelungen,
> Feststellung, ob die gemäß a) beschriebenen Bauleistungen vollständig durch Rechnungen belegt sind und die gemäß Architektenvertrag vereinbarten Leistungsphasen durch Rechnungen nachgewiesen sind,
> Überprüfung der Vergabeart gemäß dem aktuellen Vergaberecht,
> Feststellung von nicht förderfähigen Rabatten, Skonti u. a. nicht förderfähigen Positionen,
> Kennzeichnung der Rechnungen mit einem Prüfvermerk,
> Feststellung der förderfähigen Baukosten und abschließende Berechnung der Förderbeträge,
> Überprüfung, ob die Stellungnahmen beteiligter Fachämter bei der
Bauausführung berücksichtigt wurden, und Einbeziehung der Stellungnahmen in das Prüfergebnis,
> Darstellung der Prüfergebnisse und Erstellung eines Prüfberichtes.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-09-06 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-09-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: D 42/2023
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer hat folgende Leistungsschritte zu erbringen: a) Plausibilitätsprüfung von Förderanträgen für Gebäude, Straßen, Wege, Plätze, Grünflächen, Stadtparkflächen, Kinderspielplätze, private Freiflächen und Ordnungsmaßnahmen > Prüfung der Vollständigkeit der Antragsunterlagen, > Beratung der Antragsteller zum Förderprogramm und zur Förderrichtlinie, > Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten, > Bausubstanzuntersuchung bzw. Prüfung des geplanten Leistungsumfanges, > Berücksichtigung von städtebaulichen/denkmalpflegerischen Stellungnahmen, > Ermittlung der förderfähigen Baukosten entsprechend den vom Land Brandenburg vorgegebenen Kostenansätzen, > Ermittlung der förderfähigen Baunebenkosten im Rahmen eines pauschalen Ansatzes, > Berücksichtigung von Vorteilen aus der Mehrwertsteueroption, > Erarbeitung von Empfehlungen an die Bewilligungsbehörde zur Entscheidung über Ausnahmeregelungen oder zur Einzelfallentscheidung, > Ermittlung der Förderbeträge (Baukostenzuschüsse, abgezinste Aufwendungszuschüsse) und des Zuwendungsbedarfs, > Bearbeitung von Kostenerhöhungsanträgen und Änderungsanträgen auch während der Realisierungsphase, > Abstimmung der Kostenübersicht und Terminpläne mit den Antragstellern, Fotodokumentation, > Zusammenfassung der Unterlagen und Erstellung eines Prüfberichtes. b) Begleitende Baukontrolle bei Weitergabe der Fördermittel an Dritte > Begehung der Objekte zur stichprobenhaften Überprüfung der Ausführung der unter a) beschriebenen und vertraglich vereinbarten Maßnahmen, > Erfassung von verdeckten Bauleistungen und Prüfung von Mehrkosten- und Änderungsanträgen, > auf Grundlage von Zahlungsabforderungen der Förderungsempfänger: Feststellung des aktuellen Bautenstandes als Voraussetzung für die Freigabe von Fördermitteln (in der Regel vier Zahlungen), > Information der Bewilligungsbehörde bei wesentlichen Abweichungen der Bauausführung gegenüber den in a) beschriebenen Maßnahmen, > baufachliche Begleitung zu Vergabefragen gemäß vergaberechtlichen Regelungen. c) Prüfung von Schlussrechnungen gemäß VV zu § 44 LHO > Schlussabnahme der Bauleistungen vor Ort, > Prüfung der Vollständigkeit der eingereichten Belege und Unterlagen, > Prüfung der rechnerischen Richtigkeit der Rechnungsübersicht, > Überprüfung der Förderfähigkeit der in Rechnung gestellten Bauleistungen, ggf. Ermittlung der förderfähigen Rechnungspositionen, > formale Prüfung der eingereichten Belege gemäß vergaberechtlichen Regelungen, > Feststellung, ob die gemäß a) beschriebenen Bauleistungen vollständig durch Rechnungen belegt sind und die gemäß Architektenvertrag vereinbarten Leistungsphasen durch Rechnungen nachgewiesen sind, > Überprüfung der Vergabeart gemäß dem aktuellen Vergaberecht, > Feststellung von nicht förderfähigen Rabatten, Skonti u. a. nicht förderfähigen Positionen, > Kennzeichnung der Rechnungen mit einem Prüfvermerk, > Feststellung der förderfähigen Baukosten und abschließende Berechnung der Förderbeträge, > Überprüfung, ob die Stellungnahmen beteiligter Fachämter bei der Bauausführung berücksichtigt wurden, und Einbeziehung der Stellungnahmen in das Prüfergebnis, > Darstellung der Prüfergebnisse und Erstellung eines Prüfberichtes.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Uckermark 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Schwedt/Oder
Postanschrift: Dr.-Th.-Neubauer-Straße 5
Postleitzahl: 16303
Postort: Schwedt/Oder
Kontakt
Internetadresse: http://www.schwedt.eu 🌏
E-Mail: vergabestelle.stadt@schwedt.de 📧
Telefon: +49 3332446-310 📞
Fax: +49 3332446-243 📠
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YD86LTW/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YD86LTW 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-06 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-11 📅
Datum des Beginns: 2024-02-01 📅
Datum des Endes: 2027-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 174-545791
ABl. S-Ausgabe: 174
Zusätzliche Informationen
Es sind keine Personen bei der Öffnung der Angebote zugelassen. § 55 Abs. 2 VgV findet Anwendung.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer hat folgende Leistungsschritte zu erbringen:
a) Plausibilitätsprüfung von Förderanträgen für Gebäude, Straßen, Wege, Plätze, Grünflächen, Stadtparkflächen, Kinderspielplätze, private Freiflächen und Ordnungsmaßnahmen
> Prüfung der Vollständigkeit der Antragsunterlagen,
> Beratung der Antragsteller zum Förderprogramm und zur Förderrichtlinie,
> Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten,
> Bausubstanzuntersuchung bzw. Prüfung des geplanten Leistungsumfanges,
> Berücksichtigung von städtebaulichen/denkmalpflegerischen Stellungnahmen,
> Ermittlung der förderfähigen Baukosten entsprechend den vom Land Brandenburg vorgegebenen Kostenansätzen,
> Ermittlung der förderfähigen Baunebenkosten im Rahmen eines pauschalen Ansatzes,
> Berücksichtigung von Vorteilen aus der Mehrwertsteueroption,
> Erarbeitung von Empfehlungen an die Bewilligungsbehörde zur Entscheidung über Ausnahmeregelungen oder zur Einzelfallentscheidung,
> Ermittlung der Förderbeträge (Baukostenzuschüsse, abgezinste Aufwendungszuschüsse) und des Zuwendungsbedarfs,
> Bearbeitung von Kostenerhöhungsanträgen und Änderungsanträgen auch während der Realisierungsphase,
> Abstimmung der Kostenübersicht und Terminpläne mit den Antragstellern, Fotodokumentation,
> Zusammenfassung der Unterlagen und Erstellung eines Prüfberichtes.
b) Begleitende Baukontrolle bei Weitergabe der Fördermittel an Dritte
> Begehung der Objekte zur stichprobenhaften Überprüfung der Ausführung der unter a) beschriebenen und vertraglich vereinbarten Maßnahmen,
> Erfassung von verdeckten Bauleistungen und Prüfung von Mehrkosten- und Änderungsanträgen,
> auf Grundlage von Zahlungsabforderungen der Förderungsempfänger: Feststellung des aktuellen Bautenstandes als Voraussetzung für die Freigabe von Fördermitteln (in der Regel vier Zahlungen),
> Information der Bewilligungsbehörde bei wesentlichen Abweichungen der Bauausführung gegenüber den in a) beschriebenen Maßnahmen,
> baufachliche Begleitung zu Vergabefragen gemäß vergaberechtlichen Regelungen.
c) Prüfung von Schlussrechnungen gemäß VV zu § 44 LHO
> Schlussabnahme der Bauleistungen vor Ort,
> Prüfung der Vollständigkeit der eingereichten Belege und Unterlagen,
> Prüfung der rechnerischen Richtigkeit der Rechnungsübersicht,
> Überprüfung der Förderfähigkeit der in Rechnung gestellten Bauleistungen, ggf. Ermittlung der förderfähigen Rechnungspositionen,
> formale Prüfung der eingereichten Belege gemäß vergaberechtlichen Regelungen,
> Feststellung, ob die gemäß a) beschriebenen Bauleistungen vollständig durch Rechnungen belegt sind und die gemäß Architektenvertrag vereinbarten Leistungsphasen durch Rechnungen nachgewiesen sind,
> Überprüfung der Vergabeart gemäß dem aktuellen Vergaberecht,
> Feststellung von nicht förderfähigen Rabatten, Skonti u. a. nicht förderfähigen Positionen,
> Kennzeichnung der Rechnungen mit einem Prüfvermerk,
> Feststellung der förderfähigen Baukosten und abschließende Berechnung der Förderbeträge,
> Überprüfung, ob die Stellungnahmen beteiligter Fachämter bei der
Bauausführung berücksichtigt wurden, und Einbeziehung der Stellungnahmen in das Prüfergebnis,
> Darstellung der Prüfergebnisse und Erstellung eines Prüfberichtes.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragsdauer verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht bis zum 30.06.2026 durch die Auftraggeberin oder den Auftragnehmer gekündigt wird. Tritt die Verlängerungsoption in Kraft, endet die Vertragslaufzeit automatisch am 31.01.2028.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Schwedt/Oder, FB 3.4, Abt. Baucontrolling und Vergabestelle Dr.-Th.-Neubauer-Straße 5 16303 Schwedt/Oder

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: - Auszug aus dem Handelsregister/Gewerbeanmeldung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (nicht älter als 12 Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der Krankenkasse(n) und Berufsgenossenschaft (nicht älter als 12 Monate)
- Nachweis einer Vermögenshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: bis zu 1 Million EUR je Schadensfall und 4 Millionen EUR Jahreshöchstleistung
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Darstellung des Unternehmens (Unternehmensstruktur und -beschreibung, Gründungsdatum, Gesamtbeschäftigtenzahl, Gesamtumsatz und Umsatz im Bereich baufachliche Prüfung); - Ausschlusskriterium - eine Nachforderung erfolgt nicht
- mindestens zwei Referenzaufträge nicht älter als 5 Jahre mit etwa gleichem Leistungsspektrum in etwa gleicher Größenordnung für die baufachliche Prüfung; - Ausschlusskriterium - eine Nachforderung erfolgt nicht
- Nachweis der Berufsqualifikation des Berufs des Architekten oder Ingenieurs oder gleichwertig. Zugelassen wird auch, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden; - Ausschlusskriterium - eine Nachforderung erfolgt nicht
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-10-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Schwedt/Oder
Zusätzliche Informationen:
Es sind keine Personen bei der Öffnung der Angebote zugelassen. § 55 Abs. 2 VgV findet Anwendung.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Abstimmungen/Zusammenarbeit/Aufgabenverständnis
Kosten-, Qualitäts-, Terminmanagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15%
Preis (Gewichtung): 35%

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Baucontrolling und Vergabestelle
Internetadresse: www.schwedt.eu 🌏
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YD86LTW/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bieter mit ausländischem Firmensitz haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (einschließlich einer deutschen Übersetzung) einzureichen. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 EUR (netto) für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
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Bekanntmachungs-ID: CXP9YD86LTW

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß §160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Schwedt/Oder
Postanschrift: Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5
Postort: Schwedt/Oder
Postleitzahl: 16303
Telefon: +49 3332446-345 📞
E-Mail: vergabestelle.stadt@schwedt.de 📧
Fax: +49 3332446-243 📠
Internetadresse: www.schwedt.eu 🌏
Quelle: OJS 2023/S 174-545791 (2023-09-06)