Baufeldfreimachung für das Projekt Neubau des Besucher- und Informationszentrums des Deutschen Bundestags (BIZ) und der Unterirdischen Kältezentrale (UKZ) vor dem Reichstagsgebäude („Projekt BIZ/UKZ“) in Berlin Vergabenummer: O9611-e-003/26-058
Mit dem Neubau des Besucher- und Informationszentrums des Deutschen Bundestages (BIZ) am Reichstagsgebäude (RTG) sollen eine adäquate Besucherbetreuung ermöglicht und gleichzeitig die Informationsangebote für Besucher des Reichstagsgebäudes verbessert werden. Er ersetzt die westlich vor dem RTG gelegene Sicherheits-Containeranlage, die aufgrund gestiegener Sicherheitsanforderungen provisorisch errichtet wurde. Das BIZ befindet sich südlich der Scheidemannstraße und ist mit einem Verbindungsbauwerk, das unter der Scheidemannstraße liegt, an das RTG angebunden. Gleichzeitig mit dem BIZ wird eine Unterirdische Kältezentrale (UKZ) zur Versorgung des RTG unterhalb des Platzes der Republik errichtet. Im Rahmen der Baufeldfreimachung sind insbesondere folgende Maßnahmen auszuführen: Umsetzung der Flaggenanlage (insgesamt vier Stück, darunter die „Flagge der Einheit“) und Fundamentrückbauarbeiten, die Umsetzung des Denkmals „für die 96 ermordeten Reichstagsabgeordneten“, die Umlegung bestehender Leitungen sowie die Aufnahme des bestehenden Pflasterbelags. Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Auftragsbekanntmachung (2026-09-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baufeldfreimachung für das Projekt Neubau des Besucher- und Informationszentrums des
Deutschen Bundestags (BIZ) und der Unterirdischen Kältezentrale (UKZ) vor dem Reichstagsgebäude („Projekt BIZ/UKZ“) in Berlin
Vergabenummer: O9611-e-003/26-058
Referenznummer: O9611-e-003/26-058
Kurze Beschreibung:
Mit dem Neubau des Besucher- und Informationszentrums des Deutschen Bundestages (BIZ) am Reichstagsgebäude (RTG) sollen eine adäquate Besucherbetreuung ermöglicht und gleichzeitig die Informationsangebote für Besucher des Reichstagsgebäudes verbessert werden. Er ersetzt die westlich vor dem RTG gelegene Sicherheits-Containeranlage, die aufgrund gestiegener Sicherheitsanforderungen provisorisch errichtet wurde. Das BIZ befindet sich südlich der Scheidemannstraße und ist mit einem Verbindungsbauwerk, das unter der Scheidemannstraße liegt, an das RTG angebunden. Gleichzeitig mit dem BIZ wird eine Unterirdische Kältezentrale (UKZ) zur Versorgung des RTG unterhalb des Platzes der Republik errichtet.
Im Rahmen der Baufeldfreimachung sind insbesondere folgende Maßnahmen auszuführen:
Umsetzung der Flaggenanlage (insgesamt vier Stück, darunter die „Flagge der Einheit“) und Fundamentrückbauarbeiten, die Umsetzung des Denkmals „für die 96 ermordeten Reichstagsabgeordneten“, die Umlegung bestehender Leitungen sowie die Aufnahme des bestehenden Pflasterbelags.
Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Mit dem Neubau des Besucher- und Informationszentrums des Deutschen Bundestages (BIZ) am Reichstagsgebäude (RTG) sollen eine adäquate Besucherbetreuung ermöglicht und gleichzeitig die Informationsangebote für Besucher des Reichstagsgebäudes verbessert werden. Er ersetzt die westlich vor dem RTG gelegene Sicherheits-Containeranlage, die aufgrund gestiegener Sicherheitsanforderungen provisorisch errichtet wurde. Das BIZ befindet sich südlich der Scheidemannstraße und ist mit einem Verbindungsbauwerk, das unter der Scheidemannstraße liegt, an das RTG angebunden. Gleichzeitig mit dem BIZ wird eine Unterirdische Kältezentrale (UKZ) zur Versorgung des RTG unterhalb des Platzes der Republik errichtet.
Im Rahmen der Baufeldfreimachung sind insbesondere folgende Maßnahmen auszuführen:
Umsetzung der Flaggenanlage (insgesamt vier Stück, darunter die „Flagge der Einheit“) und Fundamentrückbauarbeiten, die Umsetzung des Denkmals „für die 96 ermordeten Reichstagsabgeordneten“, die Umlegung bestehender Leitungen sowie die Aufnahme des bestehenden Pflasterbelags.
Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Erdbewegungsarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: O9611-e-003-26-058
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
(1) Die Bewerbungsunterlagen können unentgeltlich, grundsätzlich uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
(1a) Die Unterlagen:
• Planungsunterlagen (Anlage C-03)
• Handbuch BIZ (Anlage C-04)
• HB-BT-Teil1-Vorgaben Bestanddokumentation (Anlage C-05)
• Projekthandbuch-PD (Anlage C-06)
• Unterlagen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Anlage C-08)
sind vertraulich und werden daher nur gegen Übersendung der Verschwiegenheitserklärung (Anlage 01 zur Angebotsaufforderung) zur Verfügung gestellt. Die Verschwiegenheitserklärung ist über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform (siehe Ziffer 4.2) als PDF-Datei mit dem Betreff: Verschwiegenheitserklärung im Vergabeverfahren „Baufeldfreimachung“ einzureichen.
(2) Der Vordruck „Angebotsschreiben“ (VHB 213) ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert, einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie der Vordruck FB 234"Bietergemeinschaft" in gleicher Form einzureichen.
(3) Das Angebot ist in elektronischer Form bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Angebote auf der e-Vergabe-Plattform
www.evergabe-online.de einzureichen. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen
Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur
Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische
Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten
elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt.
Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der
Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
(4) Bitte geben Sie Ihr Angebot über die e-Vergabeplattform www.evergabe-online.de unter Verwendung des Moduls „Angebot abgeben“ in dem für dieses Verfahren angelegten Projektraum ab. Angebote, die über die Nachrichtenfunktion eingereicht werden, erfüllen nicht die Anforderung der Verschlüsselung. Angebote per Post, Email und Fax sind nicht zugelassen.
(5) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. Auflistung in der Anlage FB 216 „Verzeichnis vorzulegender Unterlagen“ sind spätestens zu dem in der Bekanntmachung genannten Termin vorzulegen.
Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung der Auftraggeberin innerhalb einer angemessenen Frist nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
(6) Datenschutzinformation für am Verfahren beteiligte Dritte
Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Datenschutzinformation der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vor Abgabe des Angebotes zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bewerber vorab zu informieren.
(7) Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen sind, endet am 26.10.2026. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ausschließlich über die e Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
(8) Preisnachlässe: Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Angebotssumme gewährt werden und im Angebotsschreiben aufgeführt sind.
Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
(9) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de
(10) Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
(11) Als vorläufiger Nachweis der Eignung wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.
(12) Soweit insbesondere Bescheinigungen, Nachweise und akademische Abschlüsse gefordert werden, haben ausländische Bewerber - soweit dies nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechend möglich ist – gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes und eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
(13) Die Vergabestelle behält sich vor, einen aktuellen Auszug aus dem Wettbewerbsregister über das teilnehmende Unternehmen beim Bundesamt für Justiz bzw. beim Bundeskartellamt anzufordern.
(14) Die Vergabestelle behält sich vor, über Bieter, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt, eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunftei einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen.
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
(1) Die Bewerbungsunterlagen können unentgeltlich, grundsätzlich uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
(1a) Die Unterlagen:
• Planungsunterlagen (Anlage C-03)
• Handbuch BIZ (Anlage C-04)
• HB-BT-Teil1-Vorgaben Bestanddokumentation (Anlage C-05)
• Projekthandbuch-PD (Anlage C-06)
• Unterlagen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Anlage C-08)
sind vertraulich und werden daher nur gegen Übersendung der Verschwiegenheitserklärung (Anlage 01 zur Angebotsaufforderung) zur Verfügung gestellt. Die Verschwiegenheitserklärung ist über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform (siehe Ziffer 4.2) als PDF-Datei mit dem Betreff: Verschwiegenheitserklärung im Vergabeverfahren „Baufeldfreimachung“ einzureichen.
(2) Der Vordruck „Angebotsschreiben“ (VHB 213) ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert, einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie der Vordruck FB 234"Bietergemeinschaft" in gleicher Form einzureichen.
(3) Das Angebot ist in elektronischer Form bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Angebote auf der e-Vergabe-Plattform
www.evergabe-online.de einzureichen. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen
Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur
Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische
Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten
elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt.
Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der
Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
(4) Bitte geben Sie Ihr Angebot über die e-Vergabeplattform www.evergabe-online.de unter Verwendung des Moduls „Angebot abgeben“ in dem für dieses Verfahren angelegten Projektraum ab. Angebote, die über die Nachrichtenfunktion eingereicht werden, erfüllen nicht die Anforderung der Verschlüsselung. Angebote per Post, Email und Fax sind nicht zugelassen.
(5) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. Auflistung in der Anlage FB 216 „Verzeichnis vorzulegender Unterlagen“ sind spätestens zu dem in der Bekanntmachung genannten Termin vorzulegen.
Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung der Auftraggeberin innerhalb einer angemessenen Frist nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
(6) Datenschutzinformation für am Verfahren beteiligte Dritte
Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Datenschutzinformation der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vor Abgabe des Angebotes zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bewerber vorab zu informieren.
(7) Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen sind, endet am 26.10.2026. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ausschließlich über die e Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
(8) Preisnachlässe: Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Angebotssumme gewährt werden und im Angebotsschreiben aufgeführt sind.
Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
(9) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de
(10) Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
(11) Als vorläufiger Nachweis der Eignung wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.
(12) Soweit insbesondere Bescheinigungen, Nachweise und akademische Abschlüsse gefordert werden, haben ausländische Bewerber - soweit dies nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechend möglich ist – gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes und eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
(13) Die Vergabestelle behält sich vor, einen aktuellen Auszug aus dem Wettbewerbsregister über das teilnehmende Unternehmen beim Bundesamt für Justiz bzw. beim Bundeskartellamt anzufordern.
(14) Die Vergabestelle behält sich vor, über Bieter, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt, eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunftei einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen.
Postanschrift: Platz der Republik / Scheidemannstraße am Reichstagsgebäude
Postleitzahl: 11011
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-20 📅
Datum des Endes: 2027-12-01 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
§ 15 VgV und § 3 EU Nr. 1 VOB/A
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-06 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-11-06 09:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es sind keine Teilnehmer zur Öffnung zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2026-11-06 09:01:00 📅
Zusätzliche Informationen: Es sind keine Teilnehmer zur Öffnung zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-10-26 📅
Zusätzliche Informationen:
Es werden alle Unterlagen nachgefordert, außer das Leistungsverzeichnis mit Preisen (Zuschlagskriterium).
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Umsatz
Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Für die Eigenerklärungen ist der beigefügte Vordruck „124 Eigenerklärung zur Eignung“ zu verwenden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Schadensereignis (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert) für
a) Personenschäden 5.000.000,00 €
b) Sonstige Sachschäden 3.000.000,00 €
abzuschließen und für die Dauer des Vertrages aufrecht zu halten.
Für die Eigenerklärungen ist der beigefügte Vordruck „Eigenerklärung Versicherung“ zu verwenden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Umsatz
Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Für die Eigenerklärungen ist der beigefügte Vordruck „124 Eigenerklärung zur Eignung“ zu verwenden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Schadensereignis (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert) für
a) Personenschäden 5.000.000,00 €
b) Sonstige Sachschäden 3.000.000,00 €
abzuschließen und für die Dauer des Vertrages aufrecht zu halten.
Für die Eigenerklärungen ist der beigefügte Vordruck „Eigenerklärung Versicherung“ zu verwenden.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter muss in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt haben.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; ggf. Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Siehe beigefügten Vordruck "124 Eigenerklärung zur Eignung" und „124a Eigenerklärung zur Eignung“.
Eine von drei Unternehmensreferenzen muss folgende Mindestanforderung enthalten:
Der Bieter hat seine Erfahrung in der Errichtung oder Umsetzung (Versetzung) von Denkmälern oder vergleichbaren schutzwürdigen baulichen Anlagen (z.B. Kunstwerken, Gedenktafeln, Ausstellungsstücken, Brunnen) nachzuweisen. Hierzu ist mindestens eine geeignete Referenz aus den letzten 5 Jahren vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter erfolgreich Leistungen im Bereich der fachgerechten Errichtung oder Umsetzung eines Denkmals oder eines vergleichbaren schutzwürdigen baulichen Objekts erbracht hat.
Für die Eigenerklärungen ist der beigefügte Vordruck „124a Eigenerklärung zur Eignung Referenzen“ zu verwenden.
Bitte prüfen Sie bei einer Präqualifikation im eigenen Interesse, ob die dort hinterlegten Referenzen mit den in diesem Verfahren geforderten tatsächlich vergleichbar sind.
Sofern dies nicht der Fall ist, reichen Sie bitte zusätzlich die geforderten Referenzen unter Nutzung des beigefügte Vordrucks „124a Eigenerklärung zur Eignung Referenzen“ ein - ansonsten müsste Ihr Angebot ausgeschlossen werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter muss in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt haben.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; ggf. Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Siehe beigefügten Vordruck "124 Eigenerklärung zur Eignung" und „124a Eigenerklärung zur Eignung“.
Eine von drei Unternehmensreferenzen muss folgende Mindestanforderung enthalten:
Der Bieter hat seine Erfahrung in der Errichtung oder Umsetzung (Versetzung) von Denkmälern oder vergleichbaren schutzwürdigen baulichen Anlagen (z.B. Kunstwerken, Gedenktafeln, Ausstellungsstücken, Brunnen) nachzuweisen. Hierzu ist mindestens eine geeignete Referenz aus den letzten 5 Jahren vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter erfolgreich Leistungen im Bereich der fachgerechten Errichtung oder Umsetzung eines Denkmals oder eines vergleichbaren schutzwürdigen baulichen Objekts erbracht hat.
Für die Eigenerklärungen ist der beigefügte Vordruck „124a Eigenerklärung zur Eignung Referenzen“ zu verwenden.
Bitte prüfen Sie bei einer Präqualifikation im eigenen Interesse, ob die dort hinterlegten Referenzen mit den in diesem Verfahren geforderten tatsächlich vergleichbar sind.
Sofern dies nicht der Fall ist, reichen Sie bitte zusätzlich die geforderten Referenzen unter Nutzung des beigefügte Vordrucks „124a Eigenerklärung zur Eignung Referenzen“ ein - ansonsten müsste Ihr Angebot ausgeschlossen werden.
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angaben zu Arbeitskräften
Der Bieter erklärt mit seinem Angebot, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Falls sein Angebot in die engere Wahl gelangt, wird er die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Registereintragungen
Der Bieter erklärt mit seinem Angebot, ob er
im Handelsregister eingetragen.
für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen.
bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen.
zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.
Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, wird er zur Bestätigung folgende Erklärungen vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Für die Eigenerklärungen ist der beigefügte Vordruck „124 Eigenerklärung zur Eignung“ zu verwenden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben zu Arbeitskräften
Der Bieter erklärt mit seinem Angebot, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Falls sein Angebot in die engere Wahl gelangt, wird er die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Registereintragungen
Der Bieter erklärt mit seinem Angebot, ob er
im Handelsregister eingetragen.
für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen.
bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen.
zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.
Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, wird er zur Bestätigung folgende Erklärungen vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Für die Eigenerklärungen ist der beigefügte Vordruck „124 Eigenerklärung zur Eignung“ zu verwenden.
Der vom Bieter mit dem Angebot einzureichende Terminplan soll folgende Termine beinhalten:
- Start Arbeitsvorbereitung
- Baustart/Start Baustelleneinrichtung
- Baustart und Bauende für
- 3 Flaggen
- Fahne der Einheit
- Demontage, Sicherung und Zwischenlagerung Stufen und Belag Platz der Republik
- Umsetzung Denkmal
- Verlegung Schmutzwasserleitung
- Bauende gesamt
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der vom Bieter mit dem Angebot einzureichende Terminplan soll folgende Termine beinhalten:
- Start Arbeitsvorbereitung
- Baustart/Start Baustelleneinrichtung
- Baustart und Bauende für
- 3 Flaggen
- Fahne der Einheit
- Demontage, Sicherung und Zwischenlagerung Stufen und Belag Platz der Republik
- Umsetzung Denkmal
- Verlegung Schmutzwasserleitung
- Bauende gesamt
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vereinbarung von Sicherheitsleistungen für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B): 5 Prozent.
Vereinbarung von Sicherheitsleistungen für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B): 3 Prozent.
siehe Besondere Vertragsbedingungen, Formblatt 214
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: VOB/B
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Besondere Vertragsbedingungen nach dem Bundestariftreuegesetz sind einzuhalten.
Hinweis: Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch keine Festsetzung eines Tarifvertrags erfolgt.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
1) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 6e EU VOB/A (Vordruck FB 124 "Eigenerklärung zur Eignung"). Etwaige Maßnahmen des Bieters zu einer Selbstreinigung nach § 6f EU VOB/A sind als gesonderte Erklärung einzureichen. Die Erklärungen in dem Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" sind vollständig auszufüllen.
2) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen und Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen (Vordruck "Erklärung_RUS_Bezug"). Die Erklärungen in dem Vordruck sind vollständig auszufüllen.
Die Vordrucke zu 1) und 2) sind durch den Bieter, sämtliche Bieter einer Bietergemeinschaft sowie Eignungsleihgeber-/Unterauftragnehmer auszufüllen.
Es handelt sich bei 1) - 2) um Mindestanforderungen. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Erklärungen in dem Vordruck FB 124 "Eigenerklärung zur Eignung" sind vollständig auszufüllen.
3) Betriebs-und Berufshaftpflichtversicherungen.
Die Eigenerklärung zu erforderlichen Versicherungen im Vordruck "Eigenerklärung Versicherung“ ist vollständig auszufüllen.
Die Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von mind. 5 Millionen Euro (je Schadensfall; 2-fach maximiert) sowie für Sonstige Sachschäden in Höhe von mind. 3 Millionen Euro (je Schadensfall; 2 fach maximiert) sind abzuschließen und für die Dauer des Vertrages aufrecht zu halten.
Es handelt sich bei 3) um Mindestanforderungen. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
4) Die Eigenerklärung über die Leistungserbringung im Vordruck FB 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ ist nach Auftragserteilung einzuhalten.
Der öffentliche Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben. Wenn durch die Referenzprüfung festgestellt wird, dass das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, wird das Angebot des Unternehmens vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Siehe Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
1) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 6e EU VOB/A (Vordruck FB 124 "Eigenerklärung zur Eignung"). Etwaige Maßnahmen des Bieters zu einer Selbstreinigung nach § 6f EU VOB/A sind als gesonderte Erklärung einzureichen. Die Erklärungen in dem Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" sind vollständig auszufüllen.
2) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen und Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen (Vordruck "Erklärung_RUS_Bezug"). Die Erklärungen in dem Vordruck sind vollständig auszufüllen.
Die Vordrucke zu 1) und 2) sind durch den Bieter, sämtliche Bieter einer Bietergemeinschaft sowie Eignungsleihgeber-/Unterauftragnehmer auszufüllen.
Es handelt sich bei 1) - 2) um Mindestanforderungen. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Erklärungen in dem Vordruck FB 124 "Eigenerklärung zur Eignung" sind vollständig auszufüllen.
3) Betriebs-und Berufshaftpflichtversicherungen.
Die Eigenerklärung zu erforderlichen Versicherungen im Vordruck "Eigenerklärung Versicherung“ ist vollständig auszufüllen.
Die Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von mind. 5 Millionen Euro (je Schadensfall; 2-fach maximiert) sowie für Sonstige Sachschäden in Höhe von mind. 3 Millionen Euro (je Schadensfall; 2 fach maximiert) sind abzuschließen und für die Dauer des Vertrages aufrecht zu halten.
Es handelt sich bei 3) um Mindestanforderungen. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
4) Die Eigenerklärung über die Leistungserbringung im Vordruck FB 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ ist nach Auftragserteilung einzuhalten.
Der öffentliche Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben. Wenn durch die Referenzprüfung festgestellt wird, dass das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, wird das Angebot des Unternehmens vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Siehe Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
(1) Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, grundsätzlich uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
(1a) Die Unterlagen:
• Planungsunterlagen (Anlage C-03)
• Handbuch BIZ (Anlage C-04)
• HB-BT-Teil1-Vorgaben Bestanddokumentation (Anlage C-05)
• Projekthandbuch-PD (Anlage C-06)
• Unterlagen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Anlage C-08)
sind vertraulich und werden daher nur gegen Übersendung der Verschwiegenheitserklärung (Anlage 01 zur Angebotsaufforderung) zur Verfügung gestellt. Die Verschwiegenheitserklärung ist über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform (siehe Ziffer 4.2) als PDF-Datei mit dem Betreff: Verschwiegenheitserklärung im Vergabeverfahren „Baufeldfreimachung“ einzureichen.
(2) Der Vordruck „Angebotsschreiben“ (VHB 213) ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert, einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie der Vordruck FB 234"Bietergemeinschaft" in gleicher Form einzureichen.
(3) Das Angebot ist in elektronischer Form bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Angebote auf der e-Vergabe-Plattform
www.evergabe-online.de einzureichen. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen
Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur
Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische
Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten
elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt.
Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der
Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
(4) Bitte geben Sie Ihr Angebot über die e-Vergabeplattform www.evergabe-online.de unter Verwendung des Moduls „Angebot abgeben“ in dem für dieses Verfahren angelegten Projektraum ab. Angebote, die über die Nachrichtenfunktion eingereicht werden, erfüllen nicht die Anforderung der Verschlüsselung. Angebote per Post, Email und Fax sind nicht zugelassen.
(5) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. Auflistung in der Anlage FB 216 „Verzeichnis vorzulegender Unterlagen“ sind spätestens zu dem in der Bekanntmachung genannten Termin vorzulegen.
Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung der Auftraggeberin innerhalb einer angemessenen Frist nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
(6) Datenschutzinformation für am Verfahren beteiligte Dritte
Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Datenschutzinformation der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vor Abgabe des Angebotes zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bewerber vorab zu informieren.
(7) Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen sind, endet am 26.10.2026. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ausschließlich über die e Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
(8) Preisnachlässe: Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Angebotssumme gewährt werden und im Angebotsschreiben aufgeführt sind.
Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
(9) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de
10) Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
11) Als vorläufiger Nachweis der Eignung wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.
12) Soweit insbesondere Bescheinigungen, Nachweise und akademische Abschlüsse gefordert werden, haben ausländische Bewerber - soweit dies nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechend möglich ist – gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes und eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
13) Die Vergabestelle behält sich vor, einen aktuellen Auszug aus dem Wettbewerbsregister über das teilnehmende Unternehmen beim Bundesamt für Justiz bzw. beim Bundeskartellamt anzufordern.
14) Die Vergabestelle behält sich vor, über Bieter, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt, eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunftei einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen.
(1) Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, grundsätzlich uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
(1a) Die Unterlagen:
• Planungsunterlagen (Anlage C-03)
• Handbuch BIZ (Anlage C-04)
• HB-BT-Teil1-Vorgaben Bestanddokumentation (Anlage C-05)
• Projekthandbuch-PD (Anlage C-06)
• Unterlagen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Anlage C-08)
sind vertraulich und werden daher nur gegen Übersendung der Verschwiegenheitserklärung (Anlage 01 zur Angebotsaufforderung) zur Verfügung gestellt. Die Verschwiegenheitserklärung ist über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform (siehe Ziffer 4.2) als PDF-Datei mit dem Betreff: Verschwiegenheitserklärung im Vergabeverfahren „Baufeldfreimachung“ einzureichen.
(2) Der Vordruck „Angebotsschreiben“ (VHB 213) ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert, einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie der Vordruck FB 234"Bietergemeinschaft" in gleicher Form einzureichen.
(3) Das Angebot ist in elektronischer Form bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Angebote auf der e-Vergabe-Plattform
www.evergabe-online.de einzureichen. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen
Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur
Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische
Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten
elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt.
Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der
Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
(4) Bitte geben Sie Ihr Angebot über die e-Vergabeplattform www.evergabe-online.de unter Verwendung des Moduls „Angebot abgeben“ in dem für dieses Verfahren angelegten Projektraum ab. Angebote, die über die Nachrichtenfunktion eingereicht werden, erfüllen nicht die Anforderung der Verschlüsselung. Angebote per Post, Email und Fax sind nicht zugelassen.
(5) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. Auflistung in der Anlage FB 216 „Verzeichnis vorzulegender Unterlagen“ sind spätestens zu dem in der Bekanntmachung genannten Termin vorzulegen.
Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung der Auftraggeberin innerhalb einer angemessenen Frist nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
(6) Datenschutzinformation für am Verfahren beteiligte Dritte
Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Datenschutzinformation der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vor Abgabe des Angebotes zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bewerber vorab zu informieren.
(7) Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen sind, endet am 26.10.2026. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ausschließlich über die e Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
(8) Preisnachlässe: Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Angebotssumme gewährt werden und im Angebotsschreiben aufgeführt sind.
Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
(9) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de
10) Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
11) Als vorläufiger Nachweis der Eignung wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.
12) Soweit insbesondere Bescheinigungen, Nachweise und akademische Abschlüsse gefordert werden, haben ausländische Bewerber - soweit dies nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechend möglich ist – gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes und eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
13) Die Vergabestelle behält sich vor, einen aktuellen Auszug aus dem Wettbewerbsregister über das teilnehmende Unternehmen beim Bundesamt für Justiz bzw. beim Bundeskartellamt anzufordern.
14) Die Vergabestelle behält sich vor, über Bieter, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt, eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunftei einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t: 022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren.
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren.
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-28+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 188-668762 (2026-09-28)