Ergänzende Hinweise zu Abschnitt III:
Soweit unter Abschnitt III Nachweise gefordert sind, gilt als Nachweisform die Einreichung als Eigenerkärung.
Präqualifizierung:
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (
https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend mit dem Angebot einzureichen.
Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.
Eignungsleihe:
Ein Bieter kann (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren
Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften.
Zur Eignungsleihe ist mit dem Angebot beizubringen:
- Eigenerklärung des Bieters Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (sofern einschlägig)
Auf gesonderte Anforderung durch den AG ist beizubringen:
- Verpflichtungserklärung des Leihenden seine Kapazitäten zur Verfügung zu stellen (sofern einschlägig)
- gesonderte Eignungserklärung des Beliehenen zur Überprüfung durch den AG, ob er geeignet ist den Zweck der Beleihung durch den Bieter zu erfüllen (Eignungserklärungen zur beruflichen Befähigung, zum jährlichen Gesamtumsatz, zur Berufshaftpflichtversicherung sowie zu Referenzprojekten in verliehenen Bereich) sowie Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB ff.
Bitte beachten Sie auch, dass sofern eine Eignungsleihe im technischen Bereich (Referenzen) eingesetzt wird, ist das eignungsverleihende Unternehmen auch als Nachunternehmer für den entsprechenden Eignungsbereich (auf gesonderte Anforderung durch den AG) einzusetzen.
Bietergemeinschaft:
Bieter können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. Die Bietergemeinschaft bzw. die Arbeitsgemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Dies ist zu erklären.
Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen:
- Bietergemeinschaftserklärung
Nachunternehmer:
Der Bieter kann Nachunternehmer einsetzen. Erforderlich ist hierfür:
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren sind einzureichen:
- Verpflichtungserklärung Nachunternehmer
- Eignungsnachweise (Eignungserklärungen zur beruflichen Befähigung, zum jährlichen Gesamtumsatz, zur Berufshaftpflichtversicherung sowie zu Referenzprojekten in verliehenen Bereich) von Nachunternehmern sowie deren Erklärung gem. §§ 123,124 GWB.
Wettbewerbsregisterabfrage:
Der AG behält sich vor, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister für diejenigen Unternehmen, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, bei der zuständigen Stelle abzufordern. Nicht in Deutschland ansässige Unternehmen haben auf Verlangen eine gleichwertige Urkunde ihres Herkunftslandes oder, falls diese nicht verfügbar ist, eine sonstige Erklärung entsprechend den Anforderungen einzureichen.
Die Bieter haben zusätzlich eine Erklärung zu den Russland-Sanktionen aufgrund des Ukrainekriegs einzureichen.