In der Hansestadt Lüneburg wird zurzeit mit dem Bebauungsplanes Nr. 174 „Am Wienebüttler Weg“ ein neues Wohngebiet ausgewiesen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Ersterschließung des Baugebietes für die Regenwasser- und Schmutzwasserkanalisation (inkl. Pumpwerk und Regenrückhaltebecken). Die Erschließung wird von der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH durchgeführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-17.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baugebiet Am Wienebüttler Weg - Erschließung Entwässerung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen📦
Kurze Beschreibung:
“In der Hansestadt Lüneburg wird zurzeit mit dem Bebauungsplanes Nr. 174 „Am Wienebüttler Weg“ ein neues Wohngebiet ausgewiesen. Gegenstand dieser...”
Kurze Beschreibung
In der Hansestadt Lüneburg wird zurzeit mit dem Bebauungsplanes Nr. 174 „Am Wienebüttler Weg“ ein neues Wohngebiet ausgewiesen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Ersterschließung des Baugebietes für die Regenwasser- und Schmutzwasserkanalisation (inkl. Pumpwerk und Regenrückhaltebecken). Die Erschließung wird von der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH durchgeführt.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 6 300 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Lüneburg, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lüneburg
Beschreibung der Beschaffung: Rohrleitungen, Betonfertigteile (Schachtbau), Boden- und Straßenbaustoffe
Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 000 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 9
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis: Gewerbezentralregister, Beitragszahlungen Sozial-/Krankenkassen, Finanzamt
Eigenerklärung gem §§ 123+124 GWB” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Umsätze der vergangenen 3 Wirtschaftsjahre
Referenzen zu vergleichbaren Bauprojekten
Nachweis Haftpflichtversicherung (Deckungssumme 5 Mio. € f....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Umsätze der vergangenen 3 Wirtschaftsjahre
Referenzen zu vergleichbaren Bauprojekten
Nachweis Haftpflichtversicherung (Deckungssumme 5 Mio. € f. Personen-/Sachschäden
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Güteschutz Kanalbau zertifiziert für AK2 und Fremdüberwachung für Rohrgrabentiefen größer 5,00 m nachzuweisen” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-07-04
09:15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-08-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-07-04
09:15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Hansestadt Lüneburg, Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement, Neue Sülze 35 - Zimmer 1.09, 21335 Lüneburg”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131153308📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 097-303365 (2023-05-17)