A. Formale Vorgaben an die Bewerbung:
1. Die Bewerbung ist in beschriebener Form und in deutscher Sprache elektronisch unter:
https://root.deutsche-evergabe.de/portal/ einzureichen. Die Nutzung des Portals deutsche-eVergabe.de ist für Bewerber und Bieter der SNB-Projekte kostenfrei. Teilnahmeanträge müssen über dieses Portal eingereicht werden. Teilnahmeanträge per Post, Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert.
2. Die Bewerbung ist entsprechend der Vorgaben in den Teilnahmebedingungen zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus.
3. Unter „aktuell“ in Ziffer III.1. wird verstanden, dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 6 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf.
4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bewerber hat dies nachzuweisen und zu erläutern.
5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
6. Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen („Eignungsleihe“):
a) Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Ziffern III.1.1. bis III.1.3. der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf den Leistungsteil beschränkt, für den der Nachunternehmer einstehen soll. Der Bewerber hat in diesem Fall nachzuweisen, dass ihm der Nachunternehmer die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt (z. B. durch Verpflichtungserklärung).
b) Etwaige weitere Nachunternehmer (solche, die nicht zur Eignungsleihe genutzt werden) müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die Nachweise gemäß Ziffern III.1.1. bis III.1.3. für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden.
Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber/Bieter, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs oder während des gesamten, weiteren Verfahrens aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen
7. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein —, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestbedingungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers oder eines Referenzprojekts zu fordern, z. B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht.
8. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerbungen, die die Mindestbedingungen und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen.
9. Die Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften jedes Mitglied einzeln – sind verpflichtet, eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen; dazu hat der Bewerber das bereitgestellte Formular zu nutzen. Bewerber, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen und entsprechende Nachunternehmen für die Eignungsleihe benennen, haben auch die unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung des Eignungsleihgebers mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
10. Fragen sind ausschließlich über die Bieterkommunikation der eVergabe zu stellen.
11. Wenn und soweit gesetzlich zugelassen, können Eignungskriterien auch durch Verwendung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nachgewiesen werden.
12. Aufgrund der Einstufung des Auftragsgegenstandes als kritische Infrastruktur macht die Vergabestelle von ihrem Recht nach § 41 SektVO Gebrauch und wird die vollständigen Vergabeunterlagen nur denjenigen Bietern zur Verfügung stellen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Nur mit dieser Maßnahme kann der Schutz der Vertraulichkeit von Informationen wirksam realisiert werden.
B. Ermittlung der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden:
Die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen werden in einem dreistufigen Verfahren ermittelt:
1. Formale Prüfung,
2. Eignungsprüfung,
3. Begrenzung der Anzahl der Bewerber.
Für den Fall, dass die Anzahl der geeigneten Bewerber je Los die Zahl zehn überschreitet, erfolgt die Auswahl derjenigen zehn Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach folgendem Bewertungsschema:
Ermittlung der Gesamtanzahl der vom Bewerber eingereichten gültigen Referenzen gemäß III.1.3) a). Gewertet werden nur die im Formblatt 7.1 - Referenzen eingetragenen Referenzen, welche die jeweiligen Detail-Mindestanforderungen erfüllen. Diejenigen max. zehn Bewerber mit der höchsten Anzahl an gültigen eingereichten Referenzen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Sollte die Anzahl geeigneter Bewerber in einem Los hingegen weniger als drei betragen, behält sich der Auftraggeber vor, alle geeigneten Bewerber zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase aufzufordern. Der Auftraggeber darf in diesem Fall das Verfahren auch abbrechen und erneut beginnen.
C. Angebotsverfahren und Vorgaben an die Auftragsvergabe:
Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe und den Angebotsbedingungen. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung allerdings kein Anspruch besteht. Im Rahmen der Angebotsaufforderung können deshalb Konkretisierungen und Änderungen erfolgen:
1. Die für die losspezifischen Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert;
2. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen sowie des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung;
3. Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen;
4. Im Falle von Angeboten, die sich – unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien – wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Erstangeboten dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen (Abschichtung). Es ist beabsichtigt, mit den nach Anwendung der Zuschlagskriterien auf die Erstangebote fünf bestplatzierten Bietern in Verhandlungen zu treten;
5. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten des Auftraggebers sowie der Erteilung der Baugenehmigung
6. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt einer von der Vergabestelle festzustellenden, wirtschaftlich vertretbaren Ausführung der Leistungen.