Im Rahmen der Gemeinschaftsplanung der Neubaustrecke Frankfurt-Mannheim (NBS F-MA) und dem Ausbau der Bundesautobahn 67 (BAB 67) sind im Bereich zwischen dem Autobahnkreuz Darmstadt und der Anschlussstelle Pfungstadt umfangreiche geotechnische Nacherkundungsarbeiten erforderlich. Diese umfassen die Entnahme von insgesamt ca. 2.500 m Bohrkernen (0-40m Tiefe), die Durchführung schwerer Rammsondierungen auf einer Gesamtlänge von ca. 550 m, die Durchführung von Drucksondierungen auf einer Gesamtlänge von ca. 1.500 m, Kleinrammbohrungen von insgesamt ca. 450 Bohrmetern sowie das Herstellen einer Grundwassermessstelle an insgesamt 228 Aufschlusspunkten. Die Ausschreibung umfasst zwei Raumlose, wobei das Raumlos 1 sämtliche Arbeiten auf der BAB 67 bzw. ausgehend von der BAB 67 (inkl. Tank- und Rastanlage Pfungstadt, AS Pfungstadt, B426) beinhaltet. Das Raumlos 2 umfasst sämtliche Erkundungsarbeiten auf Wald-/Feldflächen sowie Landes-/Ortsverbindungsstraßen und Wald-/Feldwegen. Die Ausschreibung beinhaltet ebenfalls die Verkehrssicherung der Arbeiten auf der BAB 67 bzw. Straßen sowie die Kampfmittelfreimessung weniger Punkte mit Kampfmittelverdacht.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baugrunderkundung NBS F-MA und BAB67 PFA3N
Referenznummer: 25FEI82303
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen der Gemeinschaftsplanung der Neubaustrecke Frankfurt-Mannheim (NBS F-MA) und dem Ausbau der Bundesautobahn 67 (BAB 67) sind im Bereich zwischen...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Gemeinschaftsplanung der Neubaustrecke Frankfurt-Mannheim (NBS F-MA) und dem Ausbau der Bundesautobahn 67 (BAB 67) sind im Bereich zwischen dem Autobahnkreuz Darmstadt und der Anschlussstelle Pfungstadt umfangreiche geotechnische Nacherkundungsarbeiten erforderlich. Diese umfassen die Entnahme von insgesamt ca. 2.500 m Bohrkernen (0-40m Tiefe), die Durchführung schwerer Rammsondierungen auf einer Gesamtlänge von ca. 550 m, die Durchführung von Drucksondierungen auf einer Gesamtlänge von ca. 1.500 m, Kleinrammbohrungen von insgesamt ca. 450 Bohrmetern sowie das Herstellen einer Grundwassermessstelle an insgesamt 228 Aufschlusspunkten. Die Ausschreibung umfasst zwei Raumlose, wobei das Raumlos 1 sämtliche Arbeiten auf der BAB 67 bzw. ausgehend von der BAB 67 (inkl. Tank- und Rastanlage Pfungstadt, AS Pfungstadt, B426) beinhaltet. Das Raumlos 2 umfasst sämtliche Erkundungsarbeiten auf Wald-/Feldflächen sowie Landes-/Ortsverbindungsstraßen und Wald-/Feldwegen. Die Ausschreibung beinhaltet ebenfalls die Verkehrssicherung der Arbeiten auf der BAB 67 bzw. Straßen sowie die Kampfmittelfreimessung weniger Punkte mit Kampfmittelverdacht.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Aufschlussbohrungen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Erkundungsarbeiten in Feld- und Waldbereichen abseits der BAB67 sowie der L3097, L3303 und Pfungstädter Straße (jeweils ohne Bohrungen im BAB Bereich)”
Zusätzliche Informationen:
“Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche...”
Zusätzliche Informationen
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
- Qualifikation Probenahme
Qualifikationsnachweis für Bohrgeräteführer: Fachkraft für geotechnische Erkundung und Untersuchung - Probenentnahme und Grundwassermessung gemäß DIN EN ISO 22475-1
- Kampfmittelsondierung
Erlaubnis nach § 7 SprengG. Räumstellenleiter gem. §19 Abs. (1) Nr. 3 SprengG mit ausreichender Fachkunde gem. §9 Abs. (1) Nr. 1 und 5 Jahre praktische Tätigkeit, nachzuweisen über gültigen Befähigungsschein gem. §20 SprengG für das ausführende Unternehmen der Kampfmittelsondierung (bei NU-Einsatz Qualifikation des vorgesehenen NUs vorweisen)
- Qualifikation Verkehrssicherheit
Qualifikation gem. Merkblatt über die Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnis zur Verkehrssicherheit von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 1999) für das ausführende Unternehmen der Baustelleneinrichtung (bei NU-Einsatz Qualifikation des vorgesehenen NUs vorweisen)
- Qualifikation Bohrtechnik/ Brunnenbau
Zertifizierung nach DVGW-Arbeitsblatt W120-1 für Bohrtechnik und Brunnenbau
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Ort der Leistung: Darmstadt-Dieburg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-17 📅
Datum des Endes: 2027-05-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Erkundungsarbeiten auf oder ausgehend von der BAB 67 inkl. B426 und Anschlussstelle Pfungstadt sowie der Tank- und Rastanlagen Pfungstadt West und Ost” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-01 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-01 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 44
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bitte beachten Sie dazu die Ziffern 2.1, 2.1.4 und 5.1.6 dieser Bekanntmachung.”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder”
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Entfällt”
“Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere...”
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. Kempfert und Raithel Geotechnik GmbH
2. AQUASOIL INGENIEURE und GEOLOGEN GmbH
3. Sweco GmbH
4. Schüßler-Plan GmbH
5. Krebs + Kiefer Ingenieure GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
- Qualifikation Probenahme
Qualifikationsnachweis für Bohrgeräteführer: Fachkraft für geotechnische Erkundung und Untersuchung - Probenentnahme und Grundwassermessung gemäß DIN EN ISO 22475-1
- Kampfmittelsondierung
Erlaubnis nach § 7 SprengG. Räumstellenleiter gem. §19 Abs. (1) Nr. 3 SprengG mit ausreichender Fachkunde gem. §9 Abs. (1) Nr. 1 und 5 Jahre praktische Tätigkeit, nachzuweisen über gültigen Befähigungsschein gem. §20 SprengG für das ausführende Unternehmen der Kampfmittelsondierung (bei NU-Einsatz Qualifikation des vorgesehenen NUs vorweisen)
- Qualifikation Verkehrssicherheit
Qualifikation gem. Merkblatt über die Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnis zur Verkehrssicherheit von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 1999) für das ausführende Unternehmen der Baustelleneinrichtung (bei NU-Einsatz Qualifikation des vorgesehenen NUs vorweisen)
- Qualifikation Bohrtechnik/ Brunnenbau
Zertifizierung nach DVGW-Arbeitsblatt W120-1 für Bohrtechnik und Brunnenbau
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 5 v.H. der Abrechnungssumme
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 3 v.H. der Auftragssumme
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose und Losgruppen zu vergeben: sämtliche Loskombinationen
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Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 085-301743 (2026-04-30)