Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben. Das gilt auch für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn Sie wirtschaftlich unabhängig sind.
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Mit der Bewerbung ist eine Erklärung über Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen. Bewerbergemeinschaften müssen sämtliche geforderte Nachweise für alle Mitglieder vorlegen.
1. Benennung der projektverantwortlichen Person (Fachprojektleiter) mit Nachweisen zur Erfüllung folgender Mindestqualifikationsanforderungen für die benannte Person: -berufliche Mindestqualifikation: abgeschlossenes Studium, welches zur Bearbeitung der Aufgabestellung befähigt, Nachweis durch Studienabschlussurkunde,
-mind. 5 Jahre Berufserfahrung in der Bearbeitung baugrundtechnischer Belange von Hochbauvorhaben sowie den zugehörigen Freianlagen, Nachweis durch personenbezogene Referenzliste der letzten 5 Jahre.
2. Angabe von Nachunternehmern Verzeichnis zu wesentlichen Nachunternehmern (Formblatt E)
3. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss erklären, dass weder beim Bewerber noch bei einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft Ausschlussgründe im Sinne von §123 und 124 GWB (Eigenerklärung) vorliegen. Diese Erklärung muss auch jeder qualifizierte Nachunternehmer jeweils für sich abgeben. (siehe Formblatt F)
4. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss erklären, ob der Einsatz von qualifizierten Nachunternehmern, die einen Leistungsbestandteil verantworten und auf die sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit stützt, vorgesehen ist. Ist dies der Fall, kann vom Auftraggeber die Vorlage einer Verpflichtungserklärung verlangt werden.
5. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss erklären, dass sie sich am Vergabeverfahren ausschließlich als Mitglied dieser beteiligt und in keiner anderen Weise als Bewerber an dem Vergabeverfahren beteiligt ist. Er muss weiter erklären, dass er im Falle der Beauftragung, gemeinsam mit allen weiteren Mitgliedern gesamtschuldnerisch haftet. Es muss ein bevollmächtigter Vertreter der Bewerbergemeinschaft benannt werden, der berechtigt ist, im Namen der Mitglieder mit Wirkung für und gegen diese rechtsverbindliche Erklärungen im Vergabeverfahren abzugeben und entgegenzunehmen.
6. Angabe des Bewerbers zu wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen. Sollten keine Verknüpfungen bestehen, ist eine Negativerklärung abzugeben.
7. Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als 3 Monate.
8. Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes, die nicht älter als 6 Monate ist. Die Frist wird ab dem Tag des Ablaufs der in der Vergabebekanntmachung genannten Frist zur Einreichung der Angebote zurückberechnet; dies gilt auch für den Fall einer nachträglichen Frist zur Einreichung der Angebote. Diese Unbedenklichkeitserklärung ist von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen.
9. Eigenerklärung Sanktionspaket EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Gemäß Vordruck 523 EU, diese ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben
10. Eigenerklärungen gem. TVergG LSA