Bauherrenaufgaben für die Erschließung des Gewerbegebiets Bohnau – Süd in Kirchheim unter Teck
Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die im Vergabeleitfaden und dem Vertrag beschriebenen Bauherrenaufgaben für die Erschließung des Gewerbegebiets Bohnau-Süd. Hierzu gehört unter anderem die Koordination der Erschließung und des Tiefbaus, die Ausschreibung und Vergabe von Leistungen, die Durchführung von Anliegerveranstaltungen, die Budgetüberwachung sowie die Abrechnung der Kosten mit der Stadt.
DeadlineDeadline 2026-08-31
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2026-07-23 | Auftragsbekanntmachung |
| 2026-07-27 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2026-07-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauherrenaufgaben für die Erschließung des Gewerbegebiets Bohnau – Süd in Kirchheim unter Teck
Kurze Beschreibung:
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Projektmanagement im Bauwesen 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Zusätzliche Informationen:
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Esslingen 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-28 📅
Datum des Endes: 2029-03-29 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Verlängerung bei einer Verzögerung des Projekts
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Referenzen des Projektleiters
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Überschreitung des Schwellenwertes
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-31 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-31 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Elektronische Öffnung keine Bieter oder Bevollmächtigte sind zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2026-08-31 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Elektronische Öffnung keine Bieter oder Bevollmächtigte sind zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Art der festen Zahl: Fester Wert (insgesamt)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Ausschlussgrund: Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Marktstr. 14
Postleitzahl: 73230
Postort: Kirchheim unter Teck
Region: Esslingen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stabsstelle Bauverwaltung
E-Mail: bauverwaltung@kirchheim-teck.de 📧
Telefon: 0 70 21 50 24 62 📞
URL: https://www.kirchheim-teck.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E38991519 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E38991519 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer:
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: 0721 926-8730 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-25+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 142-517293 (2026-07-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauherrenaufgaben für die Erschließung des Gewerbegebiets Bohnau – Süd in Kirchheim unter Teck
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die im Vergabeleitfaden und dem Vertrag beschriebenen Bauherrenaufgaben für die Erschließung des Gewerbegebiets Bohnau-Süd. Hierzu gehört unter anderem die Koordination der Erschließung und des Tiefbaus, die Ausschreibung und Vergabe von Leistungen, die Durchführung von Anliegerveranstaltungen, die Budgetüberwachung sowie die Abrechnung der Kosten mit der Stadt.
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Produkte/Dienstleistungen: Projektmanagement im Bauwesen 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
LOT-0001 709541040027
Zusätzliche Informationen:
Für jeden Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft muss die Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung (Sanktions-VO) mit dem Angebot abgegeben werden. Die Eigenerklärung wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz mit dem Angebot abgegeben werden.
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Ort der Leistung: Esslingen 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-28 📅
Datum des Endes: 2029-03-29 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Verlängerung bei einer Verzögerung des Projekts
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Referenzen des Projektleiters
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Überschreitung des Schwellenwertes
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-31 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-31 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Elektronische Öffnung keine Bieter oder Bevollmächtigte sind zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2026-08-31 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Elektronische Öffnung keine Bieter oder Bevollmächtigte sind zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderungen betreffen die Eignung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Art der festen Zahl: Fester Wert (insgesamt)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Jeder Bieter und jede Bietergemeinschaft muss im Angebot den Projektleiter bzw. die Projektleiterin, der/die im Falle einer Beauftragung die Bauherrenaufgaben für die Erschließung des Gewerbegebiets Bohnau-Süd hauptsächlich und verantwortlich erbringen wird namentlich benennen. Die Person, die im Auftragsfall als Projektleiter bzw. Projektleiterin tätig wird, muss mindestens über folgende Qualifikation verfügen:
• Dipl./Master in Bauingenieurwesen oder vergleichbar
• mindestens fünf Jahre Berufserfahrung zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für den Eingang der Angebote
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft müssen mit dem Angebot folgende Mindestanforderungen erfüllen:
• Eigenerklärung über den Umsatz (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich der zu vergebenden Leistungen.
• Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft müssen entweder eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 2 Mio. Euro für Personenschäden und mindestens 2 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden, jeweils zweifach maximiert pro Jahr oder mit einer Deckungssumme von mindestens 4 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, zweifach maximiert pro Jahr nachweisen oder erklären, dass eine entsprechende Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung im Falle der Zuschlagserteilung vor der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Jeder Bieter und jede Bietergemeinschaft muss im Angebot den Projektleiter bzw. die Projektleiterin, der/die im Falle einer Beauftragung die Bauherrenaufgaben für die Erschließung des Gewerbegebiets Bohnau-Süd hauptsächlich und verantwortlich erbringen wird namentlich benennen. Die Person, die im Auftragsfall als Projektleiter bzw. Projektleiterin tätig wird, muss mindestens über folgende Qualifikation verfügen:
• Dipl./Master in Bauingenieurwesen oder vergleichbar
• mindestens fünf Jahre Berufserfahrung zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für den Eingang der Angebote
Jeder Bieter und jede Bietergemeinschaft müssen im Angebot mindestens drei Referenzen angeben, die die nachfolgend genannte Anforderungen erfüllen.
Hinweis für Bietergemeinschaften und Bieter mit Eignungsleihe: Die Referenzanforderungen müssen von dem Unternehmen/Büro nachgewiesen wer-den, das im Falle der Zuschlagserteilung den betreffenden Bereich überneh-men soll.
Alle drei Referenzen müssen jeweils folgende Anforderungen erfüllen:
• Es müssen die Bauherrenaufgaben für ein Erschließungsgebiet mit mindestens 5 ha erbracht worden sein.
• Die öffentliche Erschließung muss im Zeitraum 01.01.2020 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote bei der Kommune übergeben worden sein.
• Im Angebot muss für jede Referenz ein Ansprechpartner des Referenzgebers für Rückfragen angegeben werden.
• Für jede Referenz muss dem Angebot eine aussagekräftige Projektbeschreibung beigefügt werden.
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Bieter-/Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Vergabeunterlagen
Ausschlussgrund: Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) müssen mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen abgeben:
• Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
• Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB).
• Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
• Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
• Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
• Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
• Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) oder § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegt.
• Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG
• Angabe des Berufs-/Handelsregisters und der Registernummer.
• Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht wird, und Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit Dritten, die für die zu vergebenden Leistungen relevant sind.
• Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung.
• Nur bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung mit Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines bevollmächtigten Vertreters und Darstellung, welches Unternehmen/Büro welchen Bereich übernimmt und wie die Zusammenarbeit erfolgen soll
• Nur, wenn Unterauftragnehmer oder Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe (§ 47 VgV) eingesetzt werden sollen: Darstellung, welches Unternehmen/Büro welchen Bereich übernimmt und wie die Zusammenarbeit erfolgen soll sowie Nachweis, dass dem Bieter die angegebenen Kapazitäten des anderen Unternehmens Im Falle der Zuschlagserteilung zur Verfügung stehen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck
Nationale Registrierungsnummer:
Berichtseinheit-ID 00002313
Postanschrift: Marktstr. 14
Postleitzahl: 73230
Postort: Kirchheim unter Teck
Region: Esslingen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stabsstelle Bauverwaltung
E-Mail: bauverwaltung@kirchheim-teck.de 📧
Telefon: 0 70 21 50 24 62 📞
URL: https://www.kirchheim-teck.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E38991519 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E38991519 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Um einen möglichen Ausschluss zu vermeiden, reichen Sie bitte einen vollständiges Angebot ein.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer:
8-A9866-40
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: 0721 926-8730 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, so-lange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung nach § 134 GWB in-formiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-25+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 142-517293 (2026-07-23)
Auftragsbekanntmachung (2026-07-27)
Verfahren
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Zusätzliche Informationen:
Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-29+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Veröffentlichung
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 4c7efb3b-e321-407b-a11a-6d0d2ce279a4-01
Quelle: OJS 2026/S 144-526104 (2026-07-27)
Verfahren
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Angaben und Unterlagen nach Maßgabe von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV oder Nachweise zu den Eigenerklärungen nachzufordern (Ermessen der Vergabestelle). Bieter/Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass fehlende Angaben oder Unterlagen nachgefordert werden.
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Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung nach § 134 GWB in-formiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-29+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Veröffentlichung
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 4c7efb3b-e321-407b-a11a-6d0d2ce279a4-01
Quelle: OJS 2026/S 144-526104 (2026-07-27)
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