Die Charité – Universitätsmedizin Berlin, Campus Virchow-Klinikum (CVK), Augustenburger Platz 1, 13353 Berlin schreibt die LBM Erneuerung der Infrastruktur Süd | 51-0137 aus. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist die Baulogistik des Baufeldes 1 nach erfolgter Baufeldfreimachung bis zur Fertigstellung des neuen Technikgebäudes. Mit dem Projekt „Erneuerung der Infrastruktur Süd, CVK“ soll die Elektroversorgung (Notstrom) des südlichen Entwicklungsabschnitts des Campus Virchow-Klinikum erschlossen werden. Des Weiteren verbessert die Charité die Versorgung des Campus Virchow Klinikum mit den Medien Kälte und Wärme und baut die Daten- und Telekommunikationsinfrastruktur aus. Mit der Umsetzung der Landesbaumaßnahme „Erneuerung der Infrastruktur Süd, CVK“ wird der südwestliche Campusbereich erschlossen und gleichzeitig mit dem neu entstehenden Gebäude „Technischer Knotenpunkt“ ein wichtiger Baustein für die Campusversorgung errichtet. Im Rahmen der Landesbaumaßnahme werden im südwestlichen Bereich des Campus Virchow Klinikum folgende Medien in die vorhandene Campus Infrastruktur eingebunden und zukunftsfähig erweitert: - Abwasser- und Wasseranlagen, - Wärmeversorgungsanlagen, - Kälteversorgungsanlagen, - Starkstromanlagen, - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen. Nach Umsetzung der Maßnahme wird neben der technischen Erschließung auch die logistische Erschließung des südlichen Campus an die Bedürfnisse der modernen medizinischen Versorgung am Campus Virchow Klinikum entsprechen. Die Ausführung erfolgt unter Aufrechterhaltung des Krankenhausbetriebes. Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen. Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baulogistik, CVK, Geb. 3090
Referenznummer: AB 78/26
Kurze Beschreibung:
Die Charité – Universitätsmedizin Berlin, Campus Virchow-Klinikum (CVK), Augustenburger Platz 1, 13353 Berlin schreibt die LBM Erneuerung der Infrastruktur Süd | 51-0137 aus.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist die Baulogistik des Baufeldes 1 nach erfolgter Baufeldfreimachung bis zur Fertigstellung des neuen Technikgebäudes.
Mit dem Projekt „Erneuerung der Infrastruktur Süd, CVK“ soll die Elektroversorgung (Notstrom) des südlichen Entwicklungsabschnitts des Campus Virchow-Klinikum erschlossen werden. Des Weiteren verbessert die Charité die Versorgung des Campus Virchow Klinikum mit den Medien Kälte und Wärme und baut die Daten- und Telekommunikationsinfrastruktur aus.
Mit der Umsetzung der Landesbaumaßnahme „Erneuerung der Infrastruktur Süd, CVK“ wird der südwestliche Campusbereich erschlossen und gleichzeitig mit dem neu entstehenden Gebäude „Technischer Knotenpunkt“ ein wichtiger Baustein für die Campusversorgung errichtet.
Im Rahmen der Landesbaumaßnahme werden im südwestlichen Bereich des Campus Virchow Klinikum folgende Medien in die vorhandene Campus Infrastruktur eingebunden und zukunftsfähig erweitert:
- Abwasser- und Wasseranlagen,
- Wärmeversorgungsanlagen,
- Kälteversorgungsanlagen,
- Starkstromanlagen,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen.
Nach Umsetzung der Maßnahme wird neben der technischen Erschließung auch die logistische Erschließung des südlichen Campus an die Bedürfnisse der modernen medizinischen Versorgung am Campus Virchow Klinikum entsprechen.
Die Ausführung erfolgt unter Aufrechterhaltung des Krankenhausbetriebes.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Die Charité – Universitätsmedizin Berlin, Campus Virchow-Klinikum (CVK), Augustenburger Platz 1, 13353 Berlin schreibt die LBM Erneuerung der Infrastruktur Süd | 51-0137 aus.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist die Baulogistik des Baufeldes 1 nach erfolgter Baufeldfreimachung bis zur Fertigstellung des neuen Technikgebäudes.
Mit dem Projekt „Erneuerung der Infrastruktur Süd, CVK“ soll die Elektroversorgung (Notstrom) des südlichen Entwicklungsabschnitts des Campus Virchow-Klinikum erschlossen werden. Des Weiteren verbessert die Charité die Versorgung des Campus Virchow Klinikum mit den Medien Kälte und Wärme und baut die Daten- und Telekommunikationsinfrastruktur aus.
Mit der Umsetzung der Landesbaumaßnahme „Erneuerung der Infrastruktur Süd, CVK“ wird der südwestliche Campusbereich erschlossen und gleichzeitig mit dem neu entstehenden Gebäude „Technischer Knotenpunkt“ ein wichtiger Baustein für die Campusversorgung errichtet.
Im Rahmen der Landesbaumaßnahme werden im südwestlichen Bereich des Campus Virchow Klinikum folgende Medien in die vorhandene Campus Infrastruktur eingebunden und zukunftsfähig erweitert:
- Abwasser- und Wasseranlagen,
- Wärmeversorgungsanlagen,
- Kälteversorgungsanlagen,
- Starkstromanlagen,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen.
Nach Umsetzung der Maßnahme wird neben der technischen Erschließung auch die logistische Erschließung des südlichen Campus an die Bedürfnisse der modernen medizinischen Versorgung am Campus Virchow Klinikum entsprechen.
Die Ausführung erfolgt unter Aufrechterhaltung des Krankenhausbetriebes.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Baustelleneinrichtung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 1
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Charité - Universitätsmedizin Berlin, Campus Virchow-Klinikum (CVK)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Zentrale Vergabestelle der Charité - Universitätsmedizin Berlin
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es sind keine Bieter zum Submissionstermin zugelassen (e-Vergabe).
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 32 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-07-30 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Zentrale Vergabestelle der Charité - Universitätsmedizin Berlin
Zusätzliche Informationen: Es sind keine Bieter zum Submissionstermin zugelassen (e-Vergabe).
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Gemäß der gesetzlichen Bedingungen können Unterlagen nachgefordert werden.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Befähigung zur Berufsausübung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder ULV (Amtliches Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis) nachgewiesen werden, sofern dort ein entsprechender Nachweis hinterlegt ist.
Bei nicht präqualifizierten Unternehmen ist das Formblatt V 124.H F "Eigenerklärung zur Eignung" ausgefüllt einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung der in dem Formblatt genannten Nachweise vor Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Etwaige Maßnahmen des Bewerbers zu einer Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung einzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Befähigung zur Berufsausübung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder ULV (Amtliches Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis) nachgewiesen werden, sofern dort ein entsprechender Nachweis hinterlegt ist.
Bei nicht präqualifizierten Unternehmen ist das Formblatt V 124.H F "Eigenerklärung zur Eignung" ausgefüllt einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung der in dem Formblatt genannten Nachweise vor Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Etwaige Maßnahmen des Bewerbers zu einer Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung einzureichen.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Gefordert ist der Gesamtjahresumsatz (netto) der Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024. Nachzuweisen ist der Gesamtjahresumsatz in jedem der drei Geschäftsjahre (2022, 2023 und 2024).
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Gefordert sind drei Unternehmensreferenzen aus den letzten 5 Jahren (2021 bis 2025 oder aktueller) über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen.
Vergleichbare Leistungen sind Aufträge im Bereich der Herstellung von Baustromverteilernetzen, Bauwasseranschlüsse und Videoüberwachung.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Bitte beachten Sie, dass die Ausschreibungsunterlagen erst ca. drei Tage nach der Weiterleitung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU auf dem Bieterportal zur Verfügung stehen.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Bitte beachten Sie, dass die Ausschreibungsunterlagen erst ca. drei Tage nach der Weiterleitung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU auf dem Bieterportal zur Verfügung stehen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 98137_10113819
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 30 9013 8316📞 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-28+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 122-443416 (2026-06-26)