Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der AG lässt Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder beim Verein für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (PQ-VOB) erworben wurden. Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Bitte beachten Sie, dass im Falle der Bezugnahme auf die Präqualifikation, Nachweise und
Erklärungen (insbesondere vergleichbare Referenzen), die im AVPQ/PQ-VOB enthalten sind, aber nicht den Mindestanforderungen des AG entsprechen, nicht
nachgefordert werden können.
Entsprechende Nachweise sind zusätzlich zum Zertifikat mit dem Angebot einzureichen. Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten
Erklärungen und Nachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
ergänzt durch geforderte Einzelnachweise und Bescheinigungen vorzulegen.
Im Einzelnen sind folgende Angaben zu tätigen und Nachweise zu erbringen:
Mit dem Angebot:
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, insbesondere zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. (Der AG behält sich vor, ab einem
geschätzten Auftragswert von 30.000 € exkl. USt. einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und dem Wettbewerbsregister für das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, bei der zuständigen Stelle abzufordern.)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (vgl. § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB)
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)
- Angaben über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (vgl. § 44 Abs. 1 VgV)
- RAP Stra 15 Prüfstelle, Anerkennung in mind. zwei Fachgebieten, davon eins im Fachbereich A, H oder I inkl. Teilnahme von mind. zwei Mitarbeitern an Schulungen* im Bereich Bauabfälle/Kreislaufwirtschaft in den letzten drei Jahren
oder
- Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 inkl. Teilnahme von mind. zwei Projektmitarbeitern an Schulungen* im Bereich Probenahme Boden/Gesteinskörnungen/Abfall in den letzten zwei Jahren
oder
- DAkkS Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 oder DIN EN ISO/IEC 17065 inkl. Teilnahme von mind. Projektmitarbeitn an Schulungen* im Bereich Probenahme Boden/Gesteinskörnungen/Abfall in den letzten zwei Jahren
oder
- Teilnahme von mind. zwei Projektmitarbeitern an Schulungen* im Bereich Probenahme Boden/Gesteinskörnungen/Abfall in den letzten zwei Jahren.
* Schulungen im Bereich Probenahme Voden/Gesteinskörnungen/Abfall/Kreislaufwirtschaft werden mit den folgenden Themen anerkannt: Probenahme Gesteinskörnungen gemäß DIN EN 932-1, Beprobung von Böden und Bauschutt, Umgang mit gefährlichen Bauabfällen, Bodenschutz und Altlasten, Sachkundenahcweis Probenahme Abfall nach LAGA PN 98.
- Sachkundenachweis "Probenahme von festen und stichfesten Abfällen sowie von abgelagerten Materialien gem. LAGA PN 98" (max. 3 Jahre alt) für verantwortlichen Probenehmer
Die Nachweise der o.g. Qualiätsanforderungen erfolgen über die jeweilige Kopie der Zertifizierungs-/Akkreditierungsurkunde und der Teilnahmebescheinigungen von den Schulungen. Es müssen die Schulungen der Mitarbeiter nachgewiesen werden, die die Leistung tatsächlich erbringen.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung (§ 42 VgV i. V. m. § 125 GWB)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (falls beitragspflichtig) und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (falls das
Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben
wurde)
- Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug,
Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und
Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise
- Urkalkulation des Angebots