Die Kulturstiftung Sachsen-Anhalt ist Eigentümerin des Doms zu Halberstadt St. Stephanus und St. Sixtus. Der Dom wurde in der Zeit des 13. bis 15. Jahrhunderts errichtet. Der kreuzförmige Grundriss bildet eine langgestreckte dreischiffige Basilika ab. Die Klausurgebäude mit dem vierflügeligen Kreuzgang, dem Remter und der Neuenstädter Kapelle schließen sich südlich an. Er ist eine der schönsten gotischen Kathedralen Deutschlands. Die Seitenschiffe sind 14 Meter hoch. Darüber hinaus verfügt der Dom über eine einzigartige Ausstattung, etwa dem marmornen Taufbecken in der Vorhalle, die lebensgroßen Skulpturen an den Pfeilern und die eindrucksvolle Halberstädter Triumphkreuzgruppe. In den letzten Jahren sind bereits größere Baumaßnahmen und vielfältige Restaurierungsleistungen erfolgt. Gleichwohl ist es zu einem Sanierungsstau gekommen. Die Kulturstiftung ist nunmehr durch Finanzmittel des Landes Sachsen-Anhalt in die Lage versetzt worden, am Halberstädter Dom einen großen Schritt bei der Durchführung dieser erforderlichen Maßnahmen voran zu kommen. Es ist beabsichtigt, mit dem Planungsbeginn Mitte 2023 in den nächsten sieben Jahren am Dom zu Halberstadt in Jahresscheiben von zwei Mio. Euro Brutto, in Summe 14 Mio. Euro Brutto, zu investieren. Die Vergabe der hierfür erforderlichen Architekten- und Ing.-leistungen für die Gebäude- und Tragwerksplanung ist bereits in einem EU-weiten VgV-Verfahren erfolgt. Für die erfolgreiche Realisierung des großen und herausfordernden Bauvorhabens wird eine Projektsteuerung benötigt. Diese soll, neben den Grundleistungen der Leistungsbilder für Projektsteuerungsleistungen nach AHO-Schriftenheft Nr. 9 (Ausgabe 2020) Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, auch als Besondere Leistung die Funktion einer Vergabestelle erfüllen mit der vollständigen Abwicklung aller im Zuge der Planungs- und Baumaßnahme anfallenden Aufträge, Nachträge und Maßnahmen bis hin zur Vergabeempfehlung an die Kulturstiftung. Soweit in diesem Kontext im Folgenden auch der Begriff „Projektleiter“ erwähnt wird, ist dies nicht mit dem in § 3 AHO, Heft 9 beschriebenen Leistungsbild Projektleitung gleichzusetzen. Vom Projektsteuerer wird erwartet, dass er im besten Falle Erfahrungen im Bereich Kulturdenkmale, Sakralbauten sowie im öffentlichen Bauen mit Fördermitteln verfügt. Eine federführende Zuarbeit und Mitwirkung bei zu erstellenden und im Verlauf der über mehrere Jahre laufenden Baumaßnahme zu überarbeitenden Antragsunterlagen einer Z-Bau und von Änderungsanträgen wird in der zu beauftragenden Leistung mit abgefordert und vom künftigen Auftragnehmer erwartet. Das Verfahren wird als Verhandlungs-verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV und §§ 97 ff. GWB durchgeführt. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Aufgrund eines bestehenden Sanierungsstaus in der Substanzsicherung und Schadensbildern an der Gebäudehülle sind substanzsichernde Arbeiten an den Außenfassaden, Domfenstern und Dächern in den nächsten Jahren zwingend erforderlich. Durch Sonder-Finanzmittel in Größenordnung von jährlich 2 Mio. Euro brutto für alle Leistungen der KG DIN 276 über 7 Jahre, in Summe 14 Mio. Euro brutto wird es ermöglicht, die Außenfassade und Außenhaut am Halberstädter Dom abschnittweise in der Substanzsicherung zu planen und baulich instand zu setzen. Alle Kosten des Bauvorhabens gemäß der Kostengruppen nach DIN 276 müssen in diesem Finanzmittelrahmen aufgehen. Die Baumaßnahme soll mit dem Planungsbeginn Mitte 2023 in den nächsten 7 Jahren umgesetzt werden. Die Bauleistungen für das Vorhaben müssen so ausgeführt werden, dass der seitens des Auftraggebers vorgesehene Realisierungszeitraum, der sich aus den Zuwendungsunterlagen oder einer Finanzierungsvereinbarung mit dem Land ergibt. Weitere Informationen sind der Vergabevorlage zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-05.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bauvorhaben "Dom zu Halberstadt, Substanzsicherung und Außenfassade"
24/14/04 ZW361”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Kulturstiftung Sachsen-Anhalt ist Eigentümerin des Doms zu Halberstadt St. Stephanus und St. Sixtus. Der Dom wurde in der Zeit des 13. bis 15....”
Kurze Beschreibung
Die Kulturstiftung Sachsen-Anhalt ist Eigentümerin des Doms zu Halberstadt St. Stephanus und St. Sixtus. Der Dom wurde in der Zeit des 13. bis 15. Jahrhunderts errichtet. Der kreuzförmige Grundriss bildet eine langgestreckte dreischiffige Basilika ab. Die Klausurgebäude mit dem vierflügeligen Kreuzgang, dem Remter und der Neuenstädter Kapelle schließen sich südlich an. Er ist eine der schönsten gotischen Kathedralen Deutschlands. Die Seitenschiffe sind 14 Meter hoch. Darüber hinaus verfügt der Dom über eine einzigartige Ausstattung, etwa dem marmornen Taufbecken in der Vorhalle, die lebensgroßen Skulpturen an den Pfeilern und die eindrucksvolle Halberstädter Triumphkreuzgruppe. In den letzten Jahren sind bereits größere Baumaßnahmen und vielfältige Restaurierungsleistungen erfolgt. Gleichwohl ist es zu einem Sanierungsstau gekommen. Die Kulturstiftung ist nunmehr durch Finanzmittel des Landes Sachsen-Anhalt in die Lage versetzt worden, am Halberstädter Dom einen großen Schritt bei der Durchführung dieser erforderlichen Maßnahmen voran zu kommen. Es ist beabsichtigt, mit dem Planungsbeginn Mitte 2023 in den nächsten sieben Jahren am Dom zu Halberstadt in Jahresscheiben von zwei Mio. Euro Brutto, in Summe 14 Mio. Euro Brutto, zu investieren. Die Vergabe der hierfür erforderlichen Architekten- und Ing.-leistungen für die Gebäude- und Tragwerksplanung ist bereits in einem EU-weiten VgV-Verfahren erfolgt. Für die erfolgreiche Realisierung des großen und herausfordernden Bauvorhabens wird eine Projektsteuerung benötigt. Diese soll, neben den Grundleistungen der Leistungsbilder für Projektsteuerungsleistungen nach AHO-Schriftenheft Nr. 9 (Ausgabe 2020) Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, auch als Besondere Leistung die Funktion einer Vergabestelle erfüllen mit der vollständigen Abwicklung aller im Zuge der Planungs- und Baumaßnahme anfallenden Aufträge, Nachträge und Maßnahmen bis hin zur Vergabeempfehlung an die Kulturstiftung. Soweit in diesem Kontext im Folgenden auch der Begriff „Projektleiter“ erwähnt wird, ist dies nicht mit dem in § 3 AHO, Heft 9 beschriebenen Leistungsbild Projektleitung gleichzusetzen. Vom Projektsteuerer wird erwartet, dass er im besten Falle Erfahrungen im Bereich Kulturdenkmale, Sakralbauten sowie im öffentlichen Bauen mit Fördermitteln verfügt. Eine federführende Zuarbeit und Mitwirkung bei zu erstellenden und im Verlauf der über mehrere Jahre laufenden Baumaßnahme zu überarbeitenden Antragsunterlagen einer Z-Bau und von Änderungsanträgen wird in der zu beauftragenden Leistung mit abgefordert und vom künftigen Auftragnehmer erwartet. Das Verfahren wird als Verhandlungs-verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV und §§ 97 ff. GWB durchgeführt. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Aufgrund eines bestehenden Sanierungsstaus in der Substanzsicherung und Schadensbildern an der Gebäudehülle sind substanzsichernde Arbeiten an den Außenfassaden, Domfenstern und Dächern in den nächsten Jahren zwingend erforderlich. Durch Sonder-Finanzmittel in Größenordnung von jährlich 2 Mio. Euro brutto für alle Leistungen der KG DIN 276 über 7 Jahre, in Summe 14 Mio. Euro brutto wird es ermöglicht, die Außenfassade und Außenhaut am Halberstädter Dom abschnittweise in der Substanzsicherung zu planen und baulich instand zu setzen. Alle Kosten des Bauvorhabens gemäß der Kostengruppen nach DIN 276 müssen in diesem Finanzmittelrahmen aufgehen. Die Baumaßnahme soll mit dem Planungsbeginn Mitte 2023 in den nächsten 7 Jahren umgesetzt werden. Die Bauleistungen für das Vorhaben müssen so ausgeführt werden, dass der seitens des Auftraggebers vorgesehene Realisierungszeitraum, der sich aus den Zuwendungsunterlagen oder einer Finanzierungsvereinbarung mit dem Land ergibt. Weitere Informationen sind der Vergabevorlage zu entnehmen.
1️⃣
Ort der Leistung: Harz🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Halberstadt, DE
Beschreibung der Beschaffung:
“Beauftragt werden gemäß § 2 AHO die Grundleistungen der Projektsteuerung über alle Handlungsbereiche der Projektstufen I bis V. Der Auftraggeber sieht eine...”
Beschreibung der Beschaffung
Beauftragt werden gemäß § 2 AHO die Grundleistungen der Projektsteuerung über alle Handlungsbereiche der Projektstufen I bis V. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die Projektstufen I bis II beauftragt. Eine Beauftragung der Projektstufen III bis V erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Projektstufen I bis II hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Projektstufen I bis II des § 2 Abs. 2 AHO Heft 9 Dabei sind die Grundleistungen in allen Handlungsbereichen auszuführen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage (Leistungsbild Projektsteuerung) zum Vertrag.
2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): Übernehmen von Funktionen der Vergabestelle gemäß § 6 Abs. 2 c) AHO Heft 9 i.V.m. Katalog Besondere Leistung III B 1 sowie der Kommentierung zu den Besonderen Leistungen III B1 Übernehmen von Funktionen einer Vergabestelle in der AHO (vgl. Heft Nr. 9, Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft- Standards für Leistungen und Vergütung, Stand März 2020, erarbeitet von der AHO Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement, 5. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, 5.3. III B 1, Seite 128). (Zur Vergleichbarkeit der Angebote ist für die Vergabe und damit beschriebenen Leistungen eine Anzahl von 5 Stück VgV/UvGO anzunehmen). 3. Zusätzliche Leistung: Federführende Zuarbeit und Mitwirkung bei zu erstellenden und im Verlauf der über mehrere Jahre laufenden Baumaßnahme zu überarbeitenden Antragsunterlagen einer Z-Bau und von Änderungsanträgen. (Zur Vergleichbarkeit der Angebote ist für die Vergabe und damit beschriebenen Leistungen eine Anzahl von 2 Änderungsanträgen anzunehmen). Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen ist durch den Auftragnehmer die Projektstufe III des § 2 Abs. 2 AHO Heft 9. Dabei sind die Grundleistungen in allen Handlungsbereichen auszuführen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage (Leistungsbild Projektsteuerung) zum Vertrag. 2. Besondere Leistungen: - Übernehmen von Funktionen der Vergabestelle gemäß § 6 Abs. 2 c) AHO Heft 9 i.V.m. Katalog Besondere Leistung III B 1 sowie der Kommentierung zu den Besonderen Leistungen III B1 Übernehmen von Funktionen einer Vergabestelle in der AHO (vgl. Heft Nr. 9, Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft- Standards für Leistungen und Vergütung, Stand März 2020, erarbeitet von der AHO Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement, 5. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, 5.3. III B 1, Seite 128). (Zur Vergleichbarkeit der Angebote ist für die Vergabe und damit beschriebenen Leistungen eine Anzahl von 10 Stück VOB/A, VgV anzunehmen). 3. Zusätzliche Leistung: Federführende Zuarbeit und Mitwirkung bei zu erstellenden und im Verlauf der über mehrere Jahre laufenden Baumaßnahme zu überarbeitenden Antragsunterlagen einer Z-Bau und von Änderungsanträgen. (Zur Vergleichbarkeit der Angebote ist für die Vergabe und damit beschriebenen Leistungen eine Anzahl von 2 Änderungsanträgen anzunehmen). Die Beauftragung der 3. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 3. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Projektstufen IV und V des § 2 Abs. 2 Heft 9 AHO. Dabei sind die Grundleistungen in allen Handlungsbereichen auszuführen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage (Leistungsbild Projektsteuerung) zum Vertrag. 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): Übernehmen von Funktionen der Vergabestelle gemäß § 6 Abs. 2 c) AHO Heft 9 i.V.m. Katalog Besondere Leistung III B 1 sowie der Kommentierung zu den Besonderen Leistungen III B1, Übernehmen von Funktionen einer Vergabestelle in der AHO (vgl. Heft Nr. 9, Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft - Standards für Leistungen und Vergütung, Stand März 2020, erarbeitet von der AHO Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement, 5. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, 5.3. III B 1, Seite 128). (Zur Vergleichbarkeit der Angebote ist für die Vergabe und damit beschriebenen Leistungen eine Anzahl von 5 Stück VOB/A anzunehmen). 3. Zusätzliche Leistung:
Federführende Zuarbeit und Mitwirkung bei zu erstellenden und im Verlauf der über mehrere Jahre laufenden Baumaßnahme zu überarbeitenden Antragsunterlagen einer Z-Bau und von Änderungsanträgen. (Zur Vergleichbarkeit der Angebote ist für die Vergabe und damit beschriebenen Leistungen eine Anzahl von 2 Änderungsanträgen anzunehmen). Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Organisations- u. Durchführungsphilosophie der Projektsteuerung; Kurzfassung: euerungs- und Koordinationsaufwand für die spezielle Projektsteuerungsaufgabe...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Organisations- u. Durchführungsphilosophie der Projektsteuerung; Kurzfassung: euerungs- und Koordinationsaufwand für die spezielle Projektsteuerungsaufgabe inkl. der besonderen Leistungen sowie der Umgang mit den Planungsbeteiligten plausibel und nachvollziehbar dargestellt werden. Der Bieter soll darstellen, wie er die Abarbeitung der vertraglich geschuldeten Leistungen unter Berücksichtigung der zugrundeliegenden Anforderungen, Vorgaben, Besonderheiten, Projektziele und Projektrisiken beabsichtigt. Die Konzeptbeschreibung soll folgende Aspekte berücksichtigen und erläutern: - Herangehensweise - Erreichbarkeit, - Kommunikation, - Berichtswesen, - Steuerungselemente zum reibungslosen Projektablauf, - externe Schnittstellen - Umgang mit Projektrisiken (Benennung und Ansätze zur Behebung). Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form der Darstellung ist frei wählbar, jedoch auf maximal sechs Seiten DIN A4 einzuschränken.
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Qualitätskriterium (Gewichtung): 35 %, 42 von 120 Punkten
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Kostenmanagement; Kurzfassung: Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll zudem Aussagen zu folgenden Fragen enthalten: - Zu welchem Zeitpunkt wird der...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Kostenmanagement; Kurzfassung: Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll zudem Aussagen zu folgenden Fragen enthalten: - Zu welchem Zeitpunkt wird der Auftraggeber über Kostenveränderungen informiert? - Wie erfolgt die Aufbereitung der Konfliktsituation gegenüber dem Auftraggeber? - Welche lösungsorientierten Methoden oder Ansätze kommen zum Einsatz? - Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten des Auftraggebers angestrebte Budgetgröße zu erwarten sind. - Darstellung des Fördermittelmanagements (Mittelbabruf, Verwendungsnachweis). Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal vier Seiten DIN A4 einzuschränken.
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Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %, 48 von 120 Punkten
Kostenkriterium (Name):
“Honorar/Preis; Kurzfassung: Unveränderliche Parameter: Anrechenbare Kosten: Als anrechenbare Kosten sind dem Angebot 11,00 Mio. Euro netto zugrunde zu...”
Kostenkriterium (Name)
Honorar/Preis; Kurzfassung: Unveränderliche Parameter: Anrechenbare Kosten: Als anrechenbare Kosten sind dem Angebot 11,00 Mio. Euro netto zugrunde zu legen. Der Gesamtkostenrahmen ist als feste Budgetgröße zu betrachten und ein wesentlicher Anforderungspunkt bei der Durchführung. Die Abrechnung des Honorars für die vom AN erbrachten Leistungen erfolgt nach den Bestimmungen des abzuschließenden Projektsteuerungsvertrages. Honorarzone: Die von der Projektsteuerung zu erbringenden Leistungen für das Vorhaben werden gemäß § 6 Abs. 2 AHO, Heft 9 der Honorarzone III zugeordnet. Veränderliche Honorarparameter Honorarsatz: Der Honorarsatz ist vom Bieter anzugeben. Honorarerhöhung Projektsteuerungsleistung im Bestand: Anzubieten ist die Honorarerhöhung für beauftragte Projektsteuerungsleistungen im Bestand gemäß § 6 Abs. 2 lit. d) AHP Heft 9. Diese muss mind. 25 % betragen, darf aber nicht 50 % des Honorars überschreiten. NK-Pauschale: Anzubieten ist ein NK-Pausch. Diese kann auch "0" sein.
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Kostenkriterium (Gewichtung): 25 %, 30 von 120 Punkten
Dauer
Datum des Endes: 2030-12-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Wertung der vollständig vorliegenden Teilnahmeanträge für die Auswahl der Bieter für die Angebotsphase aus dem Kreis der Bewerber, die die geforderten...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Wertung der vollständig vorliegenden Teilnahmeanträge für die Auswahl der Bieter für die Angebotsphase aus dem Kreis der Bewerber, die die geforderten Eignungsnachweise vorgelegt haben, erfolgt gemäß § 51 VgV auf Grundlage der genannten Nachweise zur Eignung (Formblätter 3 und 4 sowie schriftliche Darstellung „Projektteam“) in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei werden die geforderte Referenzliste (Formblatt 3), die Einzelreferenz (Formblatt 4) sowie das Kriterium „Projektteam“ gemäß dem nachfolgenden Maßstab gewertet: Referenzliste des Unternehmens (Formblatt 3): 18,00 von 54,00 Punkten; Referenz „Modernisierung und Sanierung eines Gebäudes […]“ (Formblatt 4): 18,00 von 54,00 Punkten; Projektteam (formlos): 18,00 von 54,00 Punkten. Höchstpunktzahl: 54,00 von 54,00 Punkten. Hinweise zur Punkteverteilung finden sich auf den Formblättern. Nach dem Ablauf der Antragsfrist werden nach Maßgabe dieser Bedingungen sowie bei Beachtung der Anforderungen gemäß § 57 Abs. 1 VgV mindestens drei, höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen der Verhandlungsphase nach vorab genannten Prüflauf aufgefordert. Sofern eine Mehrzahl von Bewerbern mit gleicher Punktzahl auf einem wertungsrelevanten Rang liegt, werden diese auch bei Überschreitung der vorgenannten maximalen Teilnehmerzahl gleichbehandelt. Ausschließlich in diesem Fall kann der Teilnehmerkreis für die zweite Stufe mehr als fünf Bieter umfassen.
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Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“1. Stufe: Eine Beauftragung der Projektstufen III bis V erfolgt optional.
2. Stufe: Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag.
3. Stufe:...”
Beschreibung der Optionen
1. Stufe: Eine Beauftragung der Projektstufen III bis V erfolgt optional.
2. Stufe: Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag.
3. Stufe: Die Beauftragung der 3. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag.
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Zusätzliche Informationen:
“Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen...”
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Kulturstiftung Sachsen-Anhalt, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weiter Informationen können Sie bitte der Vergabeunterlage entnehmen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemein-schaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bewerbergemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen möglich. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach ‒ sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer ‒ an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bewerbergemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen möglich.
Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach ‒ sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer ‒ an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen. Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Nicht eignungsrele-vante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen. Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Formblatt 2, Punkt B).
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die über eine langjährige Berufserfahrung im Bereich der Projektsteuerung verfügen. Daneben werden auch juristische Personen zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der über diese Berufserfahrung verfügt. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die vorgenannten Anforderungen erfüllen. Folgender Nachweis ist als Anlage zum Formblatt 2, Punkt B zu erbringen:
• Vorgesehener Projektleiter – Eigenerklärung über das Vorliegen einer einschlägigen Berufserfahrung von mindestens sieben Jahren im Fachbereich Projektsteuerung mit Kurzdarstellung des beruflichen Werdegangs als Projektsteuerer. • Stellvertretender Projektleiter - Eigenerklärung über das Vorliegen einer einschlägigen Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren im Fachbereich Projektsteuerung mit Kurzdarstellung des beruflichen Werdegangs als Projektsteuerer.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formblatt 2, Punkt C): Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formblatt 2, Punkt C): Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. - Erklärung zur Haftpflichtversicherung (Formblatt 2, Punkt D): Eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und 3,0 Mio. für Sach- und Vermögensschäden, je mit zweifacher Maximierung pro Jahr, ist zu erklären. Alternativ kann der Bieter eine Bestätigung einer Versicherungsgesell-schaft vorlegen, wonach eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Versicherung für jedes Mitglied zu führen. Die Erklärung bzw. die Nachweise dürfen frühestens am 01.09.2022 ausgestellt worden sein. - Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenzahl der letzten drei Jahre (Formblatt 2, Punkt E): Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens (gesamt), die Zahl seiner Führungskräfte sowie die Zahl der Architekten/Ingenieure in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (2020, 2021, 2022). Mindestanforderung: Die durchschnittliche Beschäftigungszahl (gesamt) der vergangenen drei Geschäftsjahre muss mindestens 3 Mitarbeiter betragen.
“Die durchschnittliche Beschäftigungszahl (gesamt) der vergangenen drei Geschäftsjahre muss mindestens 3 Mitarbeiter betragen.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der fachlichen Eignung verlangt der Auftraggeber den Nachweis, dass der Bieter Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der fachlichen Eignung verlangt der Auftraggeber den Nachweis, dass der Bieter Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in der Vergangenheit bereits erbracht hat. Dieser Nachweis ist durch die Angabe von insgesamt drei Referenzleistungen zu führen. Hinweis: Die genannten Referenzen werden nur einmal gewertet. Es wird daher empfohlen, verschiedene Referenzen darzustellen. 1. Referenzliste des Unternehmens (Formblatt 3): Es ist eine Übersicht von zwei gesteuerten Projekten der letzten sieben Jahre einzureichen. Das Formblatt 3 ist zu verwenden. Die Referenzleistungen müssen dabei die im Folgenden definierten Angaben erfüllen: - Ansprechpartner Bauherr (Name, Anschrift, Telefonnummer), - Angaben zur Verwendung von Fördermitteln, erbrachte Handlungsbereiche/ Projektstufen gemäß § 2 Abs. 2 AHO, Heft 9, - Gesamtkosten (ohne KG 710) des Projekts nach Kostenfeststellung (KF) netto gemäß DIN 276 prozentual bezogen auf die erbachten Projektstufen gemäß § 6 Abs. 4 lit. a) AHO Heft 9, - Honorarvolumen Grundleistungen der Projektsteuerung in % bezogen auf die vorstehenden Gesamtkosten
Als Mindestanforderung gilt: - Für alle Projekte: Datum der Fertigstellung nicht vor dem 01.09.2016, - Mindestens ein Projekt: Modernisierung oder Sanierung eines Objekts (Gebäude) und/oder Umbau eines Objekts (Gebäude oder Freianlagen im Umfeldbereich in einem denkmalgeschützten Gebäudeensemble) aus dem Bereich „Kultur-/Sakralbauten“ in Anlehnung an § 2 HOAI und Anlage 10.2. zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI. Gewertet werden die zwei benannten Projekte gemäß Formblatt 3. Die Vorlage von jeweils mehr als zwei Referenzen ist nicht erwünscht. Die nachfolgend unter 2. geforderte Referenz über die Modernisierung eines Gebäudes mit vergleichbarer Komplexität wird im Rahmen dieser Wertung nicht berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein. Die Wertung ist dem Formblatt 3 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Das Formblatt 3 ist zwingend zu verwenden. Weitere Anlagen sollen nicht eingereicht werden, da diese für die Bewertung nicht relevant sind. 2. Referenz: Modernisierung oder Sanierung eines Gebäudes mit vergleichbarer Komplexität (Formblatt 4): Der Auftraggeber fordert von den Bietern, dass eine Referenz (die Referenz darf nicht im Rahmen der Referenzliste bereits vorgetragen sein) entsprechend den unten beschriebenen Anforderungen nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein. Ausreichend sind nur solche Projekte, bei denen die Leistungen des Bieters abgeschlossen sind und mindestens die Projektstufen II bis IV gemäß § 2 Abs. 2 AHO Heft 9 erbracht wurden. Die Referenz hat weiterhin folgende Parameter zu berücksichtigen: Leistungsbild Projektsteuerung, mindestens Projektstufen II bis IV gemäß § 2 Abs. 2 AHO, mindestens Honorarzone III gemäß § 6 Abs. 2 AHO Heft 9,
Projektsteuerungsaufgabe in Bestandssubstanz oder im Umfeld eines denkmalgeschützten Gebäudeensembles. Angaben dazu, ob der Auftraggeber ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB war und Fördermittel verwendet wurden, Honorarvolumen Grundleistungen in % v. Gesamtkosten netto. Als Mindestanforderung gilt: - Datum der Fertigstellung nicht vor dem 01.09.2016, - Projektvolumen (ohne KG 100, 710, 800) mindestens 2,0 Mio. Euro brutto. Das Formblatt 4 ist zwingend zu verwenden. Weitere Anlagen sind nicht einzureichen, da diese für die Bewertung nicht relevant sind. Die zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt 18,00 Punkte. Die Einzelwertung ist dem Formblatt 4 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. 3. Projektteam (formlos): Der Auftraggeber wertet im Weiteren die personelle Organisation des Bieters für das Projekt. Die Bieter müssen mit dem Angebot eine schriftliche Darstellung einreichen, aus der ersichtlich wird, wie das Projekt personell abgewickelt werden soll, um die qualitativen Anforderungen, den angestrebten Fertigstellungstermin und den Kostenrahmen einhalten zu können.
Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll insbesondere Aussagen zu folgenden Teilaspekten erhalten: - Aufgaben des Projektleiters (Mindestanforderung); Shnittstellen, - Aufgaben des Stellvertretenden Projektleiters (Mindestanforderung); Schnittstellen, - Verantwortlicher des Projektteams für die Besondere Leistung „Übernehmen von Funktionen einer Vergabestelle“; Arbeitsabläufe und Schnittstelle zur Projektleitung, - Darstellung des Personaleinsatzes für die auszuführenden Koordinationsleistungen unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit vor Ort und ggf. Reaktionszeit im Bedarfsfall. - Erläuterung zum internen Qualitätsmanagement unter Berücksichtigung der Einbindung des Auftraggebers, sowie zur Art der Anwendung bzw. Umsetzung für das Vorhaben. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung gebeten. Die Ausführungen sind auf maximal 4 Seiten DIN A4 zu begrenzen. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der vorgegebenen maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“- Für alle Projekte: Datum der Fertigstellung nicht vor dem 01.09.2016,
- Mindestens ein Projekt: Modernisierung oder Sanierung eines Objekts (Gebäude)...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
- Für alle Projekte: Datum der Fertigstellung nicht vor dem 01.09.2016,
- Mindestens ein Projekt: Modernisierung oder Sanierung eines Objekts (Gebäude) und/oder Umbau eines Objekts (Gebäude oder Freianlagen im Umfeldbereich in
einem denkmalgeschützten Gebäudeensemble) aus dem Bereich „Kultur-/Sakralbauten“ in Anlehnung an § 2 HOAI und Anlage 10.2. zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI.
- Datum der Fertigstellung nicht vor dem 01.09.2016, - Projektvolumen (ohne KG 100, 710, 800) mindestens 2,0 Mio. Euro brutto.
Für das Projektteam:
- Aufgaben des Projektleiters
- Aufgaben des Stellvertretenden Projektleiters
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-07
11:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-12-05 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-03-29 📅
“Sämtliche Fragen und Anmerkungen sind ausschließlich mittels Vergabeplattform zu stellen unter: www.evergabe.de
Bieterfragen, die per Email, schriftlich...”
Sämtliche Fragen und Anmerkungen sind ausschließlich mittels Vergabeplattform zu stellen unter: www.evergabe.de
Bieterfragen, die per Email, schriftlich oder mündlich an die Verfahrensbegleitung bzw. den Auftraggeber herangetragen werden, können nicht berücksichtigt werden. Fragen, die nicht bis zum 31.10.2023 in Textform eingereicht wurden, können grundsätzlich nicht mehr vor Ablauf der Teilnahmefrist beantwortet werden. Bieterfragen und deren Antworten werden grundsätzlich als Nachlieferung innerhalb von 7 Kalendertagen für alle Bieter zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie: Antworten zu rechtzeitig eingehenden Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, welche sämtliche Interessenten und Bewerber im Verfahren betreffen, werden unter vorstehend genanntem Link zur Verfügung gestellt. Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahme-antrags prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind. Verbindlicher Bestandteil der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb werden die unter nachstehendem Link veröffentlichten Antworten und Informationen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Der vollständige Teilnahmeantrag muss elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das Online-Vergabeportal unter folgendem Link www.evergabe.de bis spätestens 07.11.2023, 11:00 Uhr eingereicht werden. Die Dateien müssen im Dateiformat „PDF“ erstellt sein. Die Übermittlung des Teilnahmeantrags hat mithilfe elektronischer Mittel über das Online-Vergabeportal evergabe.de zu erfolgen. Diese erfolgt über den Menüpunkt „Teilnahmeantrag“. Es ist möglich, die Daten über den Webauftritt hochzuladen. Alternativ kann das Bietertool „AI-Bietercockpit“ verwendet werden. Voraussetzung für die Nutzung des Bietertools ist eine entsprechende Java-Laufzeitumgebung (JRE), welche kostenfrei unter http://www.java.com/ bezogen werden kann, sofern diese nicht bereits auf dem Rechner installiert ist. Je nach Betriebsumgebung sind für die Installation der Laufzeitumgebung bzw. des Bietertools u.U. administrative Rechte erforderlich. Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Ende der Teilnahmefrist die Übermittlung des Teilnahmeantrags zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang finden Sie unter https://www.evergabe.de/hilfe-und-service/index weitergehende Informationen. Die Vergabestelle kann zu technischen Fragen im Zusammenhang mit der Abgabe des Teilnahmeantrags grundsätzlich keine Auskünfte erteilen. Anderweitig auf elektronischem oder postalischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie z.B. per Telefax oder E-Mail, sind nicht zugelassen. Ergänzende Einreichungen, z.B. postalischer Art, sind nicht gefordert und werden bei der Bewertung der Anträge nicht berücksichtigt. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Kulturstiftung Sachsen-Anhalt, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können der Vergabeunterlage entnommen werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2023/S 195-609297 (2023-10-05)