Auftragsbekanntmachung (2026-04-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauvorhaben "Gewerbegebiet am Karrenberg, Teilgebiet C"
Referenznummer: 2026-03-VgV-Karr-01
Kurze Beschreibung:
“Bauvorhaben "Gewerbegebiet am Karrenberg, Teilgebiet C"”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Beauftragt werden Leistungen gemäß §§ 34 ff. HOAI i.V. Anlage 10 (Abbruch) HOAI über die LPH 5 bis 9.
Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum...”
Beschreibung der Beschaffung
Beauftragt werden Leistungen gemäß §§ 34 ff. HOAI i.V. Anlage 10 (Abbruch) HOAI über die LPH 5 bis 9.
Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor.
1. Grundleistungen
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10 (Abbruch) zu den §§ 34 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil:
(entfällt)
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung)
Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen im Zusammenhang mit etwaig im weiteren Projektverlauf noch benötigten Leistungen der Leistungsphase 4 gemäß HOAI abzurufen, sofern erforderlich.
Hierunter fallen insbesondere – sofern im jeweiligen Fachlos erforderlich – ergänzende, fortschreibende oder neu zu erstellende Leistungen im Rahmen der Genehmigungsplanung, einschließlich der Anpassung von Genehmigungsunterlagen sowie der Bearbeitung behördlicher oder fachlicher Nachforderungen.
Die Vergütung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand auf Grundlage der im Formblatt 4 für diese Besonderen Leistungen angebotenen Stundensätze. Die maximale Vergütung für diese Option ist auf 10.000,00 EUR netto begrenzt.
Übergabe Unterlagen/Datenaustausch
Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Honorar
Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende Honorarparameter verbindlich vor:
Honorarzone II
Anrechenbare Kosten, KG 200 (netto) 5.156.867,93 €
Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen.
Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 35 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen.
Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den
Projektleiter
Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker)
Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter
für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) zu benennen.
Vertragsmuster
Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findende Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt.
Das Vertragsmuster ist der Anlage B zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#”
Ort der Leistung: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-29 📅
Datum des Endes: 2028-09-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung):
- Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen im Zusammenhang...”
Beschreibung der Optionen
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung):
- Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen im Zusammenhang mit etwaig im weiteren Projektverlauf noch benötigten Leistungen der Leistungsphase 4 gemäß HOAI abzurufen, sofern
erforderlich.
Hierunter fallen insbesondere – sofern im jeweiligen Fachlos erforderlich – ergänzende, fortschreibende oder neu zu erstellende Leistungen im Rahmen der Genehmigungsplanung,
einschließlich der Anpassung von Genehmigungsunterlagen sowie der Bearbeitung behördlicher oder fachlicher Nachforderungen.
Die Vergütung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand auf Grundlage der im Formblatt 4 für diese Besonderen Leistungen angebotenen Stundensätze. Die maximale Vergütung für diese
Option ist auf die nach Maßgaben der HOAI für die Erbringung der Lph 4 (Grundleistungen) in diesem Leistungsbild vorgesehene Honorierung unter Berücksichtigung der vom Bieter
angebotenen veränderlichen Honorarparameter begrenzt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 84 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 7,0 (entspricht der Gewichtung von 70,0 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Kostenkriterium (Gewichtung): 70
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Beauftragt werden Leistungen gemäß §§ 39 ff. HOAI i.V. mit Anlage 11.1 HOAI über die LPH 5 bis 9.
Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum...”
Beschreibung der Beschaffung
Beauftragt werden Leistungen gemäß §§ 39 ff. HOAI i.V. mit Anlage 11.1 HOAI über die LPH 5 bis 9.
Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor.
1. Grundleistungen
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil:
(entfällt)
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung)
Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen im Zusammenhang mit etwaig im weiteren Projektverlauf noch benötigten Leistungen der Leistungsphase 4 gemäß HOAI abzurufen, sofern erforderlich.
Hierunter fallen insbesondere – sofern im jeweiligen Fachlos erforderlich – ergänzende, fortschreibende oder neu zu erstellende Leistungen im Rahmen der Genehmigungsplanung, einschließlich der Anpassung von Genehmigungsunterlagen sowie der Bearbeitung behördlicher oder fachlicher Nachforderungen.
Die Vergütung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand auf Grundlage der im Formblatt 4 für diese Besonderen Leistungen angebotenen Stundensätze. Die maximale Vergütung für diese Option ist auf 10.000,00 EUR netto begrenzt.
Lph 9: Überwachungsleistungen für a) Entwicklungs- und Unterhaltungspflege; b) Mängelbeseitigung
Übergabe Unterlagen/Datenaustausch
Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Honorar
Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende Honorarparameter verbindlich vor:
Honorarzone III
Anrechenbare Kosten, KG 500 (netto) 213.853,62 €
Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen.
Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 40 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen.
Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den
Projektleiter
Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker)
Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter
für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) zu benennen.
Vertragsmuster
Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findende Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt.
Das Vertragsmuster ist der Anlage B zu entnehmen.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung):
- Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen im Zusammenhang...”
Beschreibung der Optionen
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung):
- Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen im Zusammenhang mit etwaig im weiteren Projektverlauf noch benötigten Leistungen der Leistungsphase 4 gemäß HOAI abzurufen, sofern
erforderlich.
Hierunter fallen insbesondere – sofern im jeweiligen Fachlos erforderlich – ergänzende, fortschreibende oder neu zu erstellende Leistungen im Rahmen der Genehmigungsplanung,
einschließlich der Anpassung von Genehmigungsunterlagen sowie der Bearbeitung behördlicher oder fachlicher Nachforderungen.
Die Vergütung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand auf Grundlage der im Formblatt 4 für diese Besonderen Leistungen angebotenen Stundensätze. Die maximale Vergütung für diese
Option ist auf die nach Maßgaben der HOAI für die Erbringung der Lph 4 (Grundleistungen) in diesem Leistungsbild vorgesehene Honorierung unter Berücksichtigung der vom Bieter
angebotenen veränderlichen Honorarparameter begrenzt.
- Lph 9: Überwachungsleistungen für a) Entwicklungs- und Unterhaltungspflege; b) Mängelbeseitigung
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Beauftragt werden Leistungen gemäß § 41 HOAI i.V. mit Anlage 12 HOAI über die LPH 5 bis 9
Das Leistungsbild umfasst folgende Objekte gemäß Anlage 12.2...”
Beschreibung der Beschaffung
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 41 HOAI i.V. mit Anlage 12 HOAI über die LPH 5 bis 9
Das Leistungsbild umfasst folgende Objekte gemäß Anlage 12.2 HOAI:
Gruppe 1 (Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgung): Löschwasserversorgung
Gruppe 2 (Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung): Regenwasserkanal, Regenwasserrückhaltung
1. Grundleistungen
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 43 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 12 HOAI zu den § 43 Abs. 4 und § 44 Abs. 5 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil:
(entfällt)
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung)
Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen im Zusammenhang mit etwaig im weiteren Projektverlauf noch benötigten Leistungen der Leistungsphase 4 gemäß HOAI abzurufen, sofern erforderlich.
Hierunter fallen insbesondere – sofern im jeweiligen Fachlos erforderlich – ergänzende, fortschreibende oder neu zu erstellende Leistungen im Rahmen der Genehmigungsplanung, einschließlich der Anpassung von Genehmigungsunterlagen sowie der Bearbeitung behördlicher oder fachlicher Nachforderungen.
Die Vergütung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand auf Grundlage der im Formblatt 4 für diese Besonderen Leistungen angebotenen Stundensätze. Die maximale Vergütung für diese Option ist auf 10.000,00 EUR netto begrenzt.
Lph 8: Örtliche Bauüberwachung inklusive aller gemäß Anlage 12.1 HOAI dazugehörigen Aufgaben (Bitte reichen Sie Ihre Angebotskalkulation für diese Leistung mit ein)
Übergabe Unterlagen/Datenaustausch
Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Honorar
Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende Honorarparameter verbindlich vor:
Anrechenbare Kosten, Regenwasserkanal, KG 500 netto) 890.940,00 €, HZ III
Anrechenbare Kosten, Regenwasserrückhaltung, KG 500 (netto) 375.705,00 €, HZ II
Anrechenbare Kosten, Löschwasserversorgung, KG 500 (netto) 205.487,00 €, HZ III
Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen.
Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 44 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen.
Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den
Projektleiter
Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker)
Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter
für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) zu benennen.
Vertragsmuster
Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt.
Das Vertragsmuster ist der Anlage B zu entnehmen. xxx
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung):
- Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen im...”
Beschreibung der Optionen
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung):
- Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen im Zusammenhang mit etwaig im weiteren Projektverlauf noch benötigten Leistungen der Leistungsphase 4 gemäß HOAI abzurufen, sofern
erforderlich.
Hierunter fallen insbesondere – sofern im jeweiligen Fachlos erforderlich – ergänzende, fortschreibende oder neu zu erstellende Leistungen im Rahmen der Genehmigungsplanung,
einschließlich der Anpassung von Genehmigungsunterlagen sowie der Bearbeitung behördlicher oder fachlicher Nachforderungen.
Die Vergütung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand auf Grundlage der im Formblatt 4 für diese Besonderen Leistungen angebotenen Stundensätze. Die maximale Vergütung für diese
Option ist auf die nach Maßgaben der HOAI für die Erbringung der Lph 4 (Grundleistungen) in diesem Leistungsbild vorgesehene Honorierung unter Berücksichtigung der vom Bieter
angebotenen veränderlichen Honorarparameter begrenzt.
- Lph 8: Örtliche Bauüberwachung inklusive aller gemäß Anlage 12.1 HOAI dazugehörigen Aufgaben (Bitte reichen Sie Ihre Angebotskalkulation für diese Leistung mit ein)
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Beauftragt werden Leistungen gemäß §§ 45 ff. HOAI i.V. mit Anlage 13 HOAI über die LPH 5 bis 9.
Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum...”
Beschreibung der Beschaffung
Beauftragt werden Leistungen gemäß §§ 45 ff. HOAI i.V. mit Anlage 13 HOAI über die LPH 5 bis 9.
Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor.
Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen zu erbringen:
1. Grundleistungen
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 45 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 13 HOAI zu den §§ 45 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil:
(entfällt)
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung)
Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen im Zusammenhang mit etwaig im weiteren Projektverlauf noch benötigten Leistungen der Leistungsphase 4 gemäß HOAI abzurufen, sofern erforderlich.
Hierunter fallen insbesondere – sofern im jeweiligen Fachlos erforderlich – ergänzende, fortschreibende oder neu zu erstellende Leistungen im Rahmen der Genehmigungsplanung, einschließlich der Anpassung von Genehmigungsunterlagen sowie der Bearbeitung behördlicher oder fachlicher Nachforderungen.
Die Vergütung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand auf Grundlage der im Formblatt 4 für diese Besonderen Leistungen angebotenen Stundensätze. Die maximale Vergütung für diese Option ist auf 10.000,00 EUR netto begrenzt.
Lph 8: Örtliche Bauüberwachung inklusive aller gemäß Anlage 13 HOAI dazugehörigen Aufgaben (Bitte reichen Sie Ihre Kalkulation für diese Leistung mit ein)
Übergabe Unterlagen/Datenaustausch
Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Honorar
Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende Honorarparameter verbindlich vor:
Honorarzone II
Anrechenbare Kosten, KG 500 (netto) 485.261,70 €
Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen.
Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 48 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen.
Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den
Projektleiter
Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker)
Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter
für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) zu benennen.
Vertragsmuster
Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt.
Das Vertragsmuster ist der Anlage Konvolut B zu entnehmen.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung):
- Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen im Zusammenhang...”
Beschreibung der Optionen
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung):
- Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen im Zusammenhang mit etwaig im weiteren Projektverlauf noch benötigten Leistungen der Leistungsphase 4 gemäß HOAI abzurufen, sofern
erforderlich.
Hierunter fallen insbesondere – sofern im jeweiligen Fachlos erforderlich – ergänzende, fortschreibende oder neu zu erstellende Leistungen im Rahmen der Genehmigungsplanung,
einschließlich der Anpassung von Genehmigungsunterlagen sowie der Bearbeitung behördlicher oder fachlicher Nachforderungen.
Die Vergütung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand auf Grundlage der im Formblatt 4 für diese Besonderen Leistungen angebotenen Stundensätze. Die maximale Vergütung für diese
Option ist auf die nach Maßgaben der HOAI für die Erbringung der Lph 4 (Grundleistungen) in diesem Leistungsbild vorgesehene Honorierung unter Berücksichtigung der vom Bieter
angebotenen veränderlichen Honorarparameter begrenzt.
- Lph 8: Örtliche Bauüberwachung inklusive aller gemäß Anlage 13 HOAI dazugehörigen Aufgaben (Bitte reichen Sie Ihre Kalkulation für diese Leistung mit ein)
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-26 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-26 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 122
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der fachlichen Eignung Referenzliste (Formblatt 3):
Zum Nachweis der fachlichen Eignung verlangt der Auftraggeber den Nachweis, dass der Bieter...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der fachlichen Eignung Referenzliste (Formblatt 3):
Zum Nachweis der fachlichen Eignung verlangt der Auftraggeber den Nachweis, dass der Bieter Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in der Vergangenheit bereits erbracht hat. Dieser Nachweis ist durch die Angabe von Referenzleistungen zu führen.
Es ist eine Übersicht der geplanten und gebauten Projekte der einzureichen. Das Formblatt 3 ist zwingend pro Los zu verwenden. Die Referenzleistungen müssen dabei die im Folgenden definierten Angaben erfüllen:
- Ansprechpartner Bauherr (Name, Anschrift, Telefonnummer)
- erbrachte Leistungen / Leistungsphasen gemäß HOAI
- losbezogene Bruttobaukosten KG 200 und KG 500 nach Kostenberechnung und Kostenfeststellung
Als Mindestanforderung (MF) gilt:
- Für alle Projekte: Datum der Fertigstellung nicht vor dem 31.06.2017
- Mindestens ein Projekt: Erbringung von Planungsleistungen in Zusammenhang mit der Entwicklung, Erschließung oder Ertüchtigung eines Wirtschafts- oder Gewerbe-
standortes. Das Referenzprojekt muss hinsichtlich Art und Umfang der Planungsleistungen mit der ausgeschriebenen Leistung des jeweiligen Loses, auf das sich der Bieter
bewirbt, vergleichbar sein
- Mindestens ein Projekt: Bruttobaukosten der Gesamtmaßnahme über die KG 200 bis 500 von mindestens 2,0 Mio. Euro brutto.
- Mindestens ein Projekt: Auftraggeber (AG) gemäß § 99 GWB (öffentlicher AG) oder ein sonstiger AG mit Einsatz Fördermittel
Die Nichterfüllung der vorstehend aufgeführten Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des Angebotes, ohne dass eine Nachforderung erfolgt; § 56 Abs. 2 S. 2 VgV.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung zur Haftpflichtversicherung (Formblatt 2, Punkt D):
Das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 1,5 Mio...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung zur Haftpflichtversicherung (Formblatt 2, Punkt D):
Das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 1,5 Mio Euro für Personenschäden und 0,5 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden, je mit dreifacher Maximierung pro Jahr, ist zu erklären. Alternativ kann der Bieter eine Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft vorlegen, wonach eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Versicherung für jedes Mitglied zu führen. Es ist darüber hinaus zu erklären, dass dieser Versicherungsschutz, während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen für jedes Mitglied abzugeben.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ein Angebot können alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bietergemeinschaften,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ein Angebot können alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bietergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bietergemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen möglich. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach ‒ sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer ‒ an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen.
Bietergemeinschaften:
Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. Bietergemeinschaften stehen Einzelbietern gleich.
Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Eignungsleihe / Unterauftragnehmer:
Ein Bieter kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bieter das Unternehmen ersetzt. Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind zu benennen. Die Prüfung der geforderten Unterlagen erfolgt auf Vollständigkeit und Plausibilität i. V. mit § 57 Abs. 1 VgV:
Angebotserklärung (Formblatt 1)
Das Formblatt „Angebotserklärung“ ist vollständig ausgefüllt einzureichen.
Formale Erklärungen und Nachweise (Formblatt 2):
- Angaben zum Bieter (Formblatt 2, Punkt A):
Bitte tragen Sie die Angaben zum Bieter/zur Bewerbergemeinschaft und/oder Eignungsleihe in das Angebotsformular ein.
- Qualifikation als Architekt und/oder Ingenieur sowie der Bauvorlageberechtigung (Formblatt 2, Punkt B):
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ bzw. „Landschaftsarchitekt“ (im Los 4) berechtigt sind oder über sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet sind. Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ bzw. „Landschaftsarchitekt“ (im Los 4) berechtigt ist. Die Berechtigung der Bauvorlage ist gesondert nachzuweisen. Der Nachweis zur Bauvorlage für die Lose 2 bis 4 ist optional zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die vorgenannten Anforderungen erfüllen.
Der Nachweis/die Nachweise sind beizulegen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Vergütung der Leistungen erfolgt gemäß den einschlägigen Vorschriften des BGB und der HOAI sowie den vertraglich zu treffenden Abreden.”
“Besonders geeignet für Selbständige und Freiberufler” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: post@lds.sachsen.de📧
Telefon: 00493419773800📞
URL: http://www.lds.sachsen.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: post@lds.sachsen.de📧
Telefon: 00493419773800📞
URL: http://www.lds.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 078-276357 (2026-04-21)