Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste der Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, betreffend Bauleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Nachweise gem. §6eEU VOB/A
Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Folgende sonstige Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
Unbedenklichkeitsbescheinigung von Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, Finanzamt
Anschrift, Bankverbindung sowie Geschäftszeichen des zuständigen Finanzamtes
Haftpflichtversicherung
Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnorm
Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit
Erklärung zum Mindestlohngesetz
Die benannten Unterlagen müssen bis zum Ablauf der Bindefrist jeweils gültig sein.
Dokumente ohne Gültigkeitsdauer dürfen nicht älter als 3 Monate sein.