Um den gesetzlichen Anforderungen und der Betreiberverantwortung gerecht zu werden, soll für einen Zeitraum bis 31.12.2028 ab Zuschlag ein qualifiziertes Architektur- und Ingenieurbüro oder ein qualifiziertes Ingenieurbüro für die Bauwerksprüfung nach DIN 1076 und VDI 6200 vertraglich gebunden werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bauwerksprüfung sämtlicher prüfrelevanter Bauteile des gesamten Gebäudekomplexes des ehemaligen Flughafens Tempelhof nach den oben genannten Richtlinien (aufgeteilt in 138 Bauwerke und Bauwerksteile). Hierin sind die bereits einer Prüfung unterliegenden Bauwerke enthalten. Zu den zusätzlichen Bauwerken zählen insbesondere Hochbauten, die nach VDI 6200 den Schadensfolgenklasse CC1 - CC2 zuzuordnen sind, sowie Kanalanlagen, die in Anlehnung an die DIN 1076 zu prüfen sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-04-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-04-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 23-F-Ver-0001
Kurze Beschreibung:
Um den gesetzlichen Anforderungen und der Betreiberverantwortung gerecht zu werden, soll für einen Zeitraum bis 31.12.2028 ab Zuschlag ein qualifiziertes Architektur- und Ingenieurbüro oder ein qualifiziertes Ingenieurbüro für die Bauwerksprüfung nach DIN 1076 und VDI 6200 vertraglich gebunden werden.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bauwerksprüfung sämtlicher prüfrelevanter Bauteile
des gesamten Gebäudekomplexes des ehemaligen Flughafens Tempelhof nach den oben
genannten Richtlinien (aufgeteilt in 138 Bauwerke und Bauwerksteile). Hierin sind die bereits
einer Prüfung unterliegenden Bauwerke enthalten. Zu den zusätzlichen Bauwerken zählen
insbesondere Hochbauten, die nach VDI 6200 den Schadensfolgenklasse CC1 - CC2 zuzuordnen sind, sowie Kanalanlagen, die in Anlehnung an die DIN 1076 zu prüfen sind.
Um den gesetzlichen Anforderungen und der Betreiberverantwortung gerecht zu werden, soll für einen Zeitraum bis 31.12.2028 ab Zuschlag ein qualifiziertes Architektur- und Ingenieurbüro oder ein qualifiziertes Ingenieurbüro für die Bauwerksprüfung nach DIN 1076 und VDI 6200 vertraglich gebunden werden.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bauwerksprüfung sämtlicher prüfrelevanter Bauteile
des gesamten Gebäudekomplexes des ehemaligen Flughafens Tempelhof nach den oben
genannten Richtlinien (aufgeteilt in 138 Bauwerke und Bauwerksteile). Hierin sind die bereits
einer Prüfung unterliegenden Bauwerke enthalten. Zu den zusätzlichen Bauwerken zählen
insbesondere Hochbauten, die nach VDI 6200 den Schadensfolgenklasse CC1 - CC2 zuzuordnen sind, sowie Kanalanlagen, die in Anlehnung an die DIN 1076 zu prüfen sind.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-04-25 📅
Einreichungsfrist: 2023-05-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-28 📅
Datum des Beginns: 2023-07-25 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 084-259262
ABl. S-Ausgabe: 84
Zusätzliche Informationen
Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Um den gesetzlichen Anforderungen und der Betreiberverantwortung gerecht zu werden, soll für einen Zeitraum bis 31.12.2028 ab Zuschlag ein qualifiziertes Architektur- und Ingenieurbüro oder ein qualifiziertes Ingenieurbüro für die Bauwerksprüfung nach DIN 1076 und VDI 6200 vertraglich gebunden werden.
Um den gesetzlichen Anforderungen und der Betreiberverantwortung gerecht zu werden, soll für einen Zeitraum bis 31.12.2028 ab Zuschlag ein qualifiziertes Architektur- und Ingenieurbüro oder ein qualifiziertes Ingenieurbüro für die Bauwerksprüfung nach DIN 1076 und VDI 6200 vertraglich gebunden werden.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bauwerksprüfung sämtlicher prüfrelevanter Bauteile
des gesamten Gebäudekomplexes des ehemaligen Flughafens Tempelhof nach den oben
genannten Richtlinien (aufgeteilt in 138 Bauwerke und Bauwerksteile). Hierin sind die bereits
einer Prüfung unterliegenden Bauwerke enthalten. Zu den zusätzlichen Bauwerken zählen
insbesondere Hochbauten, die nach VDI 6200 den Schadensfolgenklasse CC1 - CC2 zuzuordnen sind, sowie Kanalanlagen, die in Anlehnung an die DIN 1076 zu prüfen sind.
Um den gesetzlichen Anforderungen und der Betreiberverantwortung gerecht zu werden, soll für einen Zeitraum bis 31.12.2028 ab Zuschlag aus gelten, ein qualifiziertes Architektur- und Ingenieurbüro oder ein qualifiziertes Ingenieurbüro für die Bauwerksprüfung
Um den gesetzlichen Anforderungen und der Betreiberverantwortung gerecht zu werden, soll für einen Zeitraum bis 31.12.2028 ab Zuschlag aus gelten, ein qualifiziertes Architektur- und Ingenieurbüro oder ein qualifiziertes Ingenieurbüro für die Bauwerksprüfung
nach DIN 1076 und VDI 6200 vertraglich gebunden werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder eine Kopie desselben, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe möglichst nicht älter als 6 Monate sein),
3) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - siehe Formular "Eigenerklaerung_Eignung_EU_Dienstleistung",
4) Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG –siehe Formular "Eigenerklaerung_Eignung_EU_Dienstleistung",
7) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern,
Ersatzweise für vorgenannte Bescheinigungen/Erklärungen Nr. 1)-4): Nachweis der Eintragung in der Liste Präqualifizierter Unternehmen (PQL) oder der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) des Firmensitzes für die ausgeschriebene Leistung bzw. Mitteilung der PQL/ULV Nummern – siehe Formular "Eigenerklaerung_Eignung_EU_Dienstleistung".
Ersatzweise für vorgenannte Bescheinigungen/Erklärungen Nr. 1)-4): Nachweis der Eintragung in der Liste Präqualifizierter Unternehmen (PQL) oder der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) des Firmensitzes für die ausgeschriebene Leistung bzw. Mitteilung der PQL/ULV Nummern – siehe Formular "Eigenerklaerung_Eignung_EU_Dienstleistung".
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache. Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bieter oder im Falle des Vorliegens einer Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bietergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen zum Nachweis der Eignung zurückgegriffen wird, sind die Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/ Nachunternehmer/ konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache. Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bieter oder im Falle des Vorliegens einer Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bietergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen zum Nachweis der Eignung zurückgegriffen wird, sind die Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/ Nachunternehmer/ konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zum Umsatz: Gesamtumsatz der Jahre 2022, 2021, 2020 (in EUR netto) - siehe Formular "Eigenerklaerung_Eignung_EU_Dienstleistung"
Mindeststandards:
Als Mindestanforderung muss ein mittlerer Jahresumsatz aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2021, 2020) von mindestens 750.000 € netto erzielt worden sein.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) Eigenerklärung zur grundsätzlichen personellen Ausstattung der Jahre 2022, 2021, 2020 - siehe Formular "Eigenerklaerung_Eignung_EU_Dienstleistung",
B) Eigenerklärung zur fachlichen personellen Ausstattung der Jahre 2022, 2021, 2020 - siehe Formular "Eigenerklaerung_Eignung_EU_Dienstleistung",
C) Eigenerklärung zu unternehmensbezogenen Referenzen - siehe Formular "Eigenerklaerung_Eignung_EU_Dienstleistung".
Mindeststandards:
zu A) Als Mindestanforderung müssen im Mittel der Jahre 2020, 2021, 2022 mindestens 15 Mitarbeitende, davon 10 Ingenieurinnen und Ingenieure beschäftigt worden sein.
zu B) Als Mindestanforderung müssen 2 Personen ein gültiges VFIB Zertifikat und 1 Person ein gültiges VFIB Zertifikat mit zusätzlichem Wahlpflichtlehrgang „Stahl- und Stahlverbundbrücken“ nachweisen. Weiterhin müssen 2 Personen über die Qualifikation „fachkundige Person“ und 1 Person über die Qualifikation „besonders fachkundige Person“ verfügen.
zu B) Als Mindestanforderung müssen 2 Personen ein gültiges VFIB Zertifikat und 1 Person ein gültiges VFIB Zertifikat mit zusätzlichem Wahlpflichtlehrgang „Stahl- und Stahlverbundbrücken“ nachweisen. Weiterhin müssen 2 Personen über die Qualifikation „fachkundige Person“ und 1 Person über die Qualifikation „besonders fachkundige Person“ verfügen.
zu C) Mindestens 1 abgeschlossenes vergleichbares Referenzprojekt des bietenden Unternehmens aus den letzten 10 Jahren, bei denen eine Prüfung nach DIN 1076 und mindestens 1 abgeschlossenes vergleichbares Referenzprojekt des bietenden Unternehmens aus den letzten 10 Jahren, bei denen eine Prüfung nach VDI 6200 Leistungsgegenstand war.
zu C) Mindestens 1 abgeschlossenes vergleichbares Referenzprojekt des bietenden Unternehmens aus den letzten 10 Jahren, bei denen eine Prüfung nach DIN 1076 und mindestens 1 abgeschlossenes vergleichbares Referenzprojekt des bietenden Unternehmens aus den letzten 10 Jahren, bei denen eine Prüfung nach VDI 6200 Leistungsgegenstand war.
Die Referenzen sind vergleichbar, wenn der auf die Bauwerksprüfungen entfallende Auftragswert der Referenzen mindestens 50.000,00 € netto beträgt oder Prüfungen an mindestens 10 Bauwerken innerhalb eines Auftrags durchgeführt wurden und mindestens eine Referenz einen denkmalgeschützten Bereich aufweist. Die Anforderungen können jeweils in einer Referenz kumulativ erfüllt werden. Als erbracht gelten ausschließlich Leistungen, die ab 2012 erbracht wurden.
Die Referenzen sind vergleichbar, wenn der auf die Bauwerksprüfungen entfallende Auftragswert der Referenzen mindestens 50.000,00 € netto beträgt oder Prüfungen an mindestens 10 Bauwerken innerhalb eines Auftrags durchgeführt wurden und mindestens eine Referenz einen denkmalgeschützten Bereich aufweist. Die Anforderungen können jeweils in einer Referenz kumulativ erfüllt werden. Als erbracht gelten ausschließlich Leistungen, die ab 2012 erbracht wurden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9.April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Hierzu sind die Formblätter Eigenerklärung Bezug zu Russland sowie Wirt 124.1Einhaltung restriktiver Maßnahmen ggü. Russland zu beachten.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9.April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Hierzu sind die Formblätter Eigenerklärung Bezug zu Russland sowie Wirt 124.1Einhaltung restriktiver Maßnahmen ggü. Russland zu beachten.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-07-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-05-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung des einzusetzenden Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Angebote sind ausschließlich digital in Textform über die Vergabeplattform des Landes
Berlin einzureichen. Angebote mit digitaler Signatur sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat...“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigungen der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigungen der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.“
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 084-259262 (2023-04-25)
Ergänzende Angaben (2023-05-24) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Um den gesetzlichen Anforderungen und der Betreiberverantwortung gerecht zu werden, soll für einen Zeitraum bis 31.12.2028 ab Zuschlag ein qualifiziertes Architektur- und Ingenieurbüro oder ein qualifiziertes Ingenieurbüro für die Bauwerksprüfung nach DIN 1076 und VDI 6200 vertraglich gebunden werden.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bauwerksprüfung sämtlicher prüfrelevanter Bauteile des gesamten Gebäudekomplexes des ehemaligen Flughafens Tempelhof nach den oben genannten Richtlinien (aufgeteilt in 138 Bauwerke und Bauwerksteile). Hierin sind die bereits
einer Prüfung unterliegenden Bauwerke enthalten. Zu den zusätzlichen Bauwerken zählen insbesondere Hochbauten, die nach VDI 6200 den Schadensfolgenklasse CC1 - CC2 zuzuordnen sind, sowie Kanalanlagen, die in Anlehnung an die DIN 1076 zu prüfen sind.
Um den gesetzlichen Anforderungen und der Betreiberverantwortung gerecht zu werden, soll für einen Zeitraum bis 31.12.2028 ab Zuschlag ein qualifiziertes Architektur- und Ingenieurbüro oder ein qualifiziertes Ingenieurbüro für die Bauwerksprüfung nach DIN 1076 und VDI 6200 vertraglich gebunden werden.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bauwerksprüfung sämtlicher prüfrelevanter Bauteile des gesamten Gebäudekomplexes des ehemaligen Flughafens Tempelhof nach den oben genannten Richtlinien (aufgeteilt in 138 Bauwerke und Bauwerksteile). Hierin sind die bereits
einer Prüfung unterliegenden Bauwerke enthalten. Zu den zusätzlichen Bauwerken zählen insbesondere Hochbauten, die nach VDI 6200 den Schadensfolgenklasse CC1 - CC2 zuzuordnen sind, sowie Kanalanlagen, die in Anlehnung an die DIN 1076 zu prüfen sind.
Gesamtwert des Auftrags: 714932.21 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Angebote sind ausschließlich digital in Textform über die Vergabeplattform des Landes
Berlin einzureichen. Angebote mit digitaler Signatur sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bauwerksprüfung sämtlicher prüfrelevanter Bauteile des gesamten Gebäudekomplexes des ehemaligen Flughafens Tempelhof nach den oben genannten Richtlinien (aufgeteilt in 138 Bauwerke und Bauwerksteile). Hierin sind die bereits
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bauwerksprüfung sämtlicher prüfrelevanter Bauteile des gesamten Gebäudekomplexes des ehemaligen Flughafens Tempelhof nach den oben genannten Richtlinien (aufgeteilt in 138 Bauwerke und Bauwerksteile). Hierin sind die bereits
einer Prüfung unterliegenden Bauwerke enthalten. Zu den zusätzlichen Bauwerken zählen insbesondere Hochbauten, die nach VDI 6200 den Schadensfolgenklasse CC1 - CC2 zuzuordnen sind, sowie Kanalanlagen, die in Anlehnung an die DIN 1076 zu prüfen sind.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-21 📅
Name: ZETCON Ingenieure GmbH
Postort: Bochum
Land: Deutschland 🇩🇪 Bochum, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 714932.21 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle Tempelhof Projekt GmbH
Adresse des Käuferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform🌏
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Tempelhof Projekt GmbH
Postanschrift: Columbiadamm 10, A2
Postleitzahl: 12101
Telefon: +49 302000374-520📞
Fax: +49 302000374-505 📠
Quelle: OJS 2023/S 164-518127 (2023-08-23)