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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Erdbewegungsarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Baustelleneinrichtung📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bayernkaserne MU 1 (13) München
Beschreibung der Beschaffung:
“Zur Sicherung der Baugrube soll eine wieder rückbaubare Spundwand mit z. T. Rückverankerung zur Ausführung kommen. Die Baugrube muss aufgrund des hohen...”
Beschreibung der Beschaffung
Zur Sicherung der Baugrube soll eine wieder rückbaubare Spundwand mit z. T. Rückverankerung zur Ausführung kommen. Die Baugrube muss aufgrund des hohen Grundwasserstands vollständig wasserdicht umschlossen werden (Trogausbildung). Der
wasserdichte Trog muss mit Betrieb der Wasserhaltung gelenzt und weiteres anfallendes Wasser gefasst und abgeleitet werden. Die Baugrube muss bis auf das festgelegte Übergabeniveau
ausgehoben werden. In Teilbereichen, in welchen das Tertiär aufsteigt, werden zur Vereinheitlichung der Baugrubensohle Bodenaustauschmaßnahmen erforderlich. Die Baustelle muss während der Arbeiten ordnungsgemäß gesichert werden. Alle gesetzlichen Vorgaben sind vollumfänglich vom AN
sicherzustellen. Nach Erreichen der Auftriebssicherheit des Neubaus muss die Spundwand wieder rückgebaut werden.
Grobmassen:
Spundwand: 2.000 m²
Anker: 25 Stk bzw. 300 lfm
Gurt-SpW: 7,5 t
Träger: 135 stgm
Gurt-Träger: 3,5 t
Aushub: 6.800 m³
Wasserhaltung: Trogwasserhaltung mit 10 Förder- und 3 Schluckbrunnen
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beschreibung
Dauer: 142
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“§ 6a Abs. 2 Nr. 4 VOB/A bzw. § 6a Nr. 1 EU VOB/A (Eintragung Berufsregister)
§ 6a Abs. 2 Nr. 9 VOB/A bzw. § 6a Nr. 1 EU VOB/A (Anmeldung Berufsgenossenschaft)” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“§ 6a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A bzw. § 6a Nr. 2 c) EU VOB/A (Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre)
§ 6a Abs. 2 Nr. 5 VOB/A bzw. § 6e Abs. 6 Nr. 2 EU VOB/A (Angabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
§ 6a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A bzw. § 6a Nr. 2 c) EU VOB/A (Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre)
§ 6a Abs. 2 Nr. 5 VOB/A bzw. § 6e Abs. 6 Nr. 2 EU VOB/A (Angabe über Insolvenzverfahren)
§ 6a Abs. 2 Nr. 6 VOB/A bzw. § 6e Abs. 6 Nr. 2 EU VOB/A (Angabe über Liquidation)
§ 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A bzw. § 6e Abs. 6 Nr. 3 EU VOB/A (keine schwere Verfehlung)
§ 6a Abs. 2 Nr. 8 VOB/A bzw. § 6a Abs. 4 EU VOB/A (Zahlung von Steuern und Abgaben)
- Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Mindestlohns
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Gewerbezentralregister)
- Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft
- Erklärung zum voraussichtlichen Nachunternehmer
- Anlage Nachunternehmer
Erklärung zum voraussichtlichen Nachunternehmereinsatz, soweit ein Nachunternehmereinsatz bejaht wird, ist zusätzlich die:
§ 6a Abs. 2 Nr. 4 VOB/A bzw. § 6a Nr. 1 EU VOB/A (Eintragung Berufsregister)
§ 6a Abs. 2 Nr. 9 VOB/A bzw. § 6a Nr. 1 EU VOB/A (Anmeldung Berufsgenossenschaft)
§ 6a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A bzw. § 6a Nr. 2 c) EU VOB/A (Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre)
§ 6a Abs. 2 Nr. 2 VOB/A bzw. § 6a Nr. 3 a) EU VOB/A (Referenzen über vergleichbare Leistungen)
§ 6a Abs. 2 Nr. 5 VOB/A bzw. § 6e Abs. 6 Nr. 2 EU VOB/A (Angabe über Insolvenzverfahren)
§ 6a Abs. 2 Nr. 6 VOB/A bzw. § 6e Abs. 6 Nr. 2 EU VOB/A (Angabe über Liquidation)
§ 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A bzw. § 6e Abs. 6 Nr. 3 EU VOB/A (keine schwere Verfehlung)
§ 6a Abs. 2 Nr. 8 VOB/A bzw. § 6a Abs. 4 EU VOB/A (Zahlung von Steuern und Abgaben)
- Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Mindestlohns
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Gewerbezentralregister)
- Erklärung zur Einhaltung des Wettbewerbs und zur Antikorruption
- Erklärung zur Einhaltung des Verhaltenskodex für Geschäftspartner
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“§ 6a Abs. 2 Nr. 2 VOB/A bzw. § 6a Nr. 3 a) EU VOB/A (Referenzen über vergleichbare Leistungen)
§ 6a Abs. 2 Nr. 3 VOB/A bzw. § 6a Nr. 3 g) EU VOB/A (Zahl der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
§ 6a Abs. 2 Nr. 2 VOB/A bzw. § 6a Nr. 3 a) EU VOB/A (Referenzen über vergleichbare Leistungen)
§ 6a Abs. 2 Nr. 3 VOB/A bzw. § 6a Nr. 3 g) EU VOB/A (Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Ausführungsfristen:
Der Abruf der Leistung erfolgt 12 Werktage vor dem Ausführungsbeginn, der zwischen dem 15.12.2023 und dem 26.01.2024 ist.
Die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Ausführungsfristen:
Der Abruf der Leistung erfolgt 12 Werktage vor dem Ausführungsbeginn, der zwischen dem 15.12.2023 und dem 26.01.2024 ist.
Die Leistung/en ist/sind innerhalb von 142 Kalendertagen zu erbringen.
Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung i.H.v. 5% / Mängelansprüche i.H.v. 3%
Zahlung nach Baufortschritt
Rechtsform Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigen Vertretern
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-16
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-16
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): GEWOFAG Holding GmbH
Gustav-Heinemann-Ring 111
81739 München
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es sind keine Bieter zugelassen
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6F6VVL
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer (§156 GWB), Regierung von Oberbayern, Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 173-539697 (2023-09-05)