Bedingungen für die Vertragserfüllung
Mehrkosten für die Hygiene und Gesundheitsschutzmaßnahmen sowie Leistungserschwerungen, die durch die COVID-19-Pandemie verursacht werden, sind mit einzukalkulieren.
Der Auftragnehmer hat Unstimmigkeiten in den Ausführungsunterlagen dem Architekten / Fachplaner vor Ausführung der Arbeiten unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Planunterlagen werden dem AN 2-fach in Papierform zur Verfügung gestellt. Alle weiteren Papierausfertigungen von Planunterlagen sind durch den AN selbst zu vervielfältigen, der AN erhält hierzu die Planunterlagen in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Der AN hat alle Rechnungen inkl. Anlagen 1-fach in Papierform der prüfenden Stelle (sofern die prü-fende Stelle nicht der AG ist), sowie dem AG elektronisch lesbar in PDF Form zu übermitteln.
Der Auftragnehmer hat möglichst vor Beginn seiner Arbeiten zu prüfen, ob die vorgesehene Ausführung sich für die Durchführung seiner Leistung eignet. Bedenken sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Vom Auftraggeber werden Strom- und Wasseranschlüsse zur Verfügung gestellt. Die Kosten werden auf die Auftragnehmer umgelegt, die Kostenbeteiligung beträgt 0,3 % der Bruttoschlussrechnungssumme.
Der Auftraggeber wird bis nach Beendigung der Baumaßnahme Sanitärcontainer aufstellen. Die Kosten werden auf die Auftragnehmer umgelegt, die Kostenbeteiligung beträgt 0,2 % der Bruttoschlussrechnungssumme.
Der Auftraggeber schließt eine Bauwesenversicherung ab. Die Kosten hierfür werden auf die Auftragnehmer umgelegt, es werden 0,2 % der Bruttoschlussrechnungssumme in Abzug gebracht; der Selbstbehalt pro Schaden beträgt 500,00 EUR.
Der Auftraggeber wird bis nach Beendigung der Baumaßnahme ein Bauschild aufstellen.
Die Kosten für die Firmenstreifen werden auf die Auftragnehmer umgelegt, die Kostenbeteiligung beträgt 0,15 % der Bruttoschlussrechnungssumme.
Die Kosten für allgemeine Baureinigungsarbeiten werden auf die Auftragnehmer umgelegt, es werden 0,2 % der Bruttoschlussrechnungssumme in Abzug gebracht; die Punkte 4.1.11 und 4.1.12 DIN 18299 VOB/C bleiben unberührt.
Die Arbeiten sind in enger Absprache mit der Bauleitung und der Fachabteilung des Auftraggebers auszuführen.
Es muss immer ein deutschsprachiger Vorarbeiter auf der Baustelle sein.
Siehe hierzu auch Blatt "09 Allgemeine Vorbemerkungen", in den Vergabeunterlagen.