BBVG - VF Kanal- und Straßenbauleistungen für die Erschließung des Baugebietes Amerkamp

Bielefelder Beteiligungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH (BBVG)

Die BBVG, die Bielefelder Beteiligungs- und Vermögensgesellschaft mbH, plant die Erschließung des Baugebietes "Amerkamp" in Bielefeld. Für die Erschließung dieses Gebietes werden Kanal- und Straßenbauleistungen benötigt. Diese Leistungen werden in zwei Losen ausgeschrieben und sind Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.

Deadline

Deadline 2026-08-21

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-07-15 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-07-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: BBVG - VF Kanal- und Straßenbauleistungen für die Erschließung des Baugebietes Amerkamp
Referenznummer: 14071/25
Kurze Beschreibung:
Die BBVG, die Bielefelder Beteiligungs- und Vermögensgesellschaft mbH, plant die Erschließung des Baugebietes "Amerkamp" in Bielefeld. Für die Erschließung dieses Gebietes werden Kanal- und Straßenbauleistungen benötigt. Diese Leistungen werden in zwei Losen ausgeschrieben und sind Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2

1️⃣
Interne Kennung: 0001
Titel: Kanalbauarbeiten (LOS 1)
Beschreibung der Beschaffung:
Für die Erschließung des Baugebietes "Amerkamp" in Bielefeld werden Bauleistungen in Form von Kanalbauleistungen benötigt. Die Kanalbauleistungen umfassen die Herstellung einer RW-und SW-Kanalisation im Freispiegelgefälle, die Herstellung einer Schmutzwasserdruckentwässerung einschl. der erforderlichen Pumpentechnik. Die Entwässerungsarbeiten umfassen die Herstellung eines offenen Regenrückhaltbe-ckens mit einem Rückhaltevolumen von ca. 1350 m³, einer Regenkanalisation im Frei-spiegelgefälle mit Stahlbetonrohren in den Dimensionen DN 300 bis DN 1200, einer Schmutzwasserkanalisation im Freispiegelgefälle mit Steinzeugrohren der Hochlastreihe in der Dimension DN 250, sowie einer Schmutzwasser-Druckrohrleitung aus verschweißten PE Rohren DA 180 einschl. einer Doppel-Pumpstation. Die neu verlegten SW-Leitungen werden über die Pumpstation und die Druckrohrleitung an das bestehende Entwässerungsnetz südwestlich des neuen Baugebietes im Bereich des Knotenpunktes Hillegosser Straße/Krähenwinkel angeschlossen. Die neu verlegten RW-Leitungen münden zunächst in ein herzustellendes offenes, mit eiern Tondichtungs-bahn gegen drückendes Grundwasser abgedichtetes Regenrückhaltebecken welches, über ein Drossel- und Ablaufbauwerk und eine neu herzustellende Ablaufmulde nördlich des Baugebietes in den Oldentruper Bach abfließt. Im Leistungsumfang enthalten ist auch die Verlegung von Hausanschlussleitungen aus Kunststoffrohren DN 150, getrennt in eine SW- und eine RW-Entwässerung.
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Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bielefeld, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 6 Monate
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: 0002
Titel: Straßenbauarbeiten (LOS 2)
Beschreibung der Beschaffung:
Die BBVG plant die Erschließung des Baugebietes "Amerkamp" in Bielefeld. Für dieses Vorhaben werden u.a. Straßenbauleistungen benötigt. Gegenstand der Straßenbauleistungen sind die für das Erschließungsvorhaben erforderlichen Straßenbauarbeiten in der Hillegosser Straße. Zunächst sind hierbei die Straßenabläufe zu setzen und anzuschließen. Die Regelquerschnitte der Erschließungsstraßen setzen sich zusammen zum einen aus ni-veaugleichen Mischverkehrsflächen unterteilt in eine asphaltierte Fahrgasse und gepflas-terte Seitenstreifen mit einer Regelbreite von 6,00 m und zum anderen aus 11,00 m bis 20,00 m breiten Zufahrtstraßen aufgeteilt in eine ca. 6,00 breite asphaltierte Fahrbahn und einem ca. 2,50 m breiten Gehweg auf Hochbord, unterbrochen von ca. 2,00 m breiten Grünstreifen sowie 5,00 m breiten – teils öffentlichen, teils privaten – Stellplatzanlagen. Zur Herstellung der Baustraßen in den Mischverkehrsflächen wird Schotter in einer Stärke von ca. 36 cm auf voller Breite der Straßenparzelle sowie eine 10 cm starke Asphalttragschicht eingebaut. Die Breite der asphaltierten Baustraßen beträgt in Abhängigkeit von der Breite der Straßenparzellen im öffentlichen Bereich ca. 5,50 m bis 5,85 m. Die Asphaltierung erfolgt unter Berücksichtigung des Quergefälles gemäß den Regelquerschnitten. Im Bereich der Zufahrtstraßen wird im Bereich der Fahrbahn Schotter in einer Stärke von ca. 46 cm und im Bereich des Gehweges Schotter in einer Stärke von ca. 20 cm eingebaut. Der spätere Gehweg wird, wie in den Mischverkehrsflächen, mit einer 10 cm starken Asphalttragschicht geschützt. Auch im Fahrbahnbereich wird auf der Schottertrag-schicht eine ca. 10 cm starke Asphalttragschicht aufgebracht. Die Asphalttragschichten der Gehwege und der Mischverkehrsflächen werden im Zuge des Straßenendausbaus aufgefräst und der Schottertragschicht zugeschlagen. Die Asphalttragschicht im Bereich der Fahrbahn der Zufahrtstraßen dient im Straßenendausbau dagegen als Unterlage für den Einbau der abschließenden Asphaltdeckschicht. Vor diesem Hintergrund ist unbe-dingt auf die höhenegerechten Lage der Asphalttragschicht in diesem Bereich zu achten. Aufwendungen für Korrekturen wegen fehlerhafter Höhenlage gehen zu Lasten des AN. Vor dem Einbau des Schotters ist eine intensive Nachverdichtung des Erdplanums durch-zuführen. Soweit erforderlich, ist eine Untergrundverbesserung durch Bodenaustausch, vorzugsweise eine Bodenverbesserung durch Einfräsen eines Bindemittels vorzunehmen.
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Produkte/Dienstleistungen: Straßenbauarbeiten 📦
Dauer: 12 Monate
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Straßenbauarbeiten 📦

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-21 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 56 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
"Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bieterunterlagen" nur dann nachfordert, wenn dies vergaberechtlich zulässig ist. Der Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, An-gaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzu-legen waren ( vgl. § 16a EU Abs. 1 VOB/A). Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Angebote, die nicht die geforderten Preisangaben i.S.d. § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A enthalten, sind auszuschließen. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. Der Auftraggeber fordert den Bieter in diesem Fall auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen (vgl. § 16a EU Abs. 2 S. 1-5 VOB/A). Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.“
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Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bieterunterlagen" nur dann nachfordert, wenn dies vergaberechtlich zulässig ist. Der Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren ( vgl. § 16a EU Abs. 1 VOB/A). Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Angebote, die nicht die geforderten Preisangaben i.S.d. § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A enthalten, sind auszuschließen. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. Der Auftraggeber fordert den Bieter in diesem Fall auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen (vgl. § 16a EU Abs. 2 S. 1-5 VOB/A). Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
(LOS 1) Bieter haben Angaben zur Verpflichtung zur Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer zu machen. Bei bestehenden Eintragungspflichten sind Angaben zur erfolgten Eintragung zu machen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung“ (Formular 124) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, genügt die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, müssen zur Bestätigung der Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen vorlegen: Gewerbeanmeldung und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
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Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
(LOS 1 und LOS 2) Bieter haben Angaben zu der Verpflichtung zur Eintragung im Handelsregister zu machen. Bei bestehender Eintragungspflicht sind Angaben zur erfolgten Eintragung zu machen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung“ (Formular 124) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, genügt die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, müssen zur Bestätigung der Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen vorlegen: Handelsregisterauszug.
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Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
(LOS 1 und LOS 2) Erklärungen zu Insolvenz und Liquidation: Bieter haben Angaben zur etwaigen Beantragung oder (Nicht-)Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens, zum Nichtvorliegen einer Liquidation sowie zur etwaigen Bestätigung eines Insolvenzplans zu machen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Eignungskriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
(LOS 1 und LOS 2) Erklärung zum Umsatz: Bieter/Bietergemeinschaften müssen Angaben zu ihrem Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Bauleistungen und anderen, mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Leistungen machen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
(LOS 1 und LOS 2) Mindestanforderung Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Bieter/Bietergemeinschaften haben eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall für Personen und Sachschäden in Höhe von jeweils 1.500.000,00 Euro sowie für Vermögensschäden in Höhe von 1.500.000,00 Euro und einer Maximierung der Ersatzleistung auf das Doppelte der Versicherungssumme bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut nachzuweisen. Besteht ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen versichert werden.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
(LOS 1) Mindestanforderung Referenzen Kanalbau: Bieter/Bietergemeinschaften müssen mindestens drei Referenzen nachweisen, bei der sie Leistungen ausgeführt haben, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Die Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein (Leistungen fertiggestellt nach dem 01.07.2021). Das Auftragsvolumen der erbrachten Kanalbauarbeiten muss jeweils mindestens 4 Mio Euro netto betragen. Der Nachweis ist mittels Eigenerklärung zu erbringen. Für Mitglieder einer Bietergemeinschaft gelten die vorgenannten Anforderungen dahingehend, dass das Mitglied, eine entsprechende Referenz für diejenigen Teilleistung(en) nachweisen muss, die das Mitglied der Bietergemeinschaft im Auftragsfall übernehmen soll.
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Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
(LOS 1) Mindestanforderung Nachweis Güteschutz Kanalbauarbeiten: Bieter/Bietergemeinschaft haben anzugeben, dass sie über eine Zertifizierung nach der Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 Beurteilungsgruppe AK2 verfügen. Bieter/Bietergemeinschaften haben einen entsprechenden Nachweis mit ihrem Angebot einzureichen. Verfügt ein Bieter/Bietergemeinschaft nicht über den vorstehenden Nachweis, können die Anforderungen durch Einreichen einer Zertifizierung nachgewiesen werden, die mit der Zertifizierung Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 Beurteilungsgruppe AK2 inhaltlich und technisch vergleichbar ist. Für Mitglieder einer Bietergemeinschaft gelten die vorgenannten Anforderungen dahingehend, dass das Mitglied eine entsprechende Nachweis für diejenigen Teilleistung(en) erbringen muss, die das Mitglied der Bietergemeinschaft im Auftragsfall übernehmen soll.
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Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
(LOS 1 und LOS 2) Angaben zu Arbeitskräften: Bieter/Bietergemeinschaften müssen durch Eigenerklärung bestätigen, dass ihnen die für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, müssen auf gesonderte Aufforderung die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
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(LOS 1 und LOS 2) Erklärung zu Abgaben und Steuern: Bieter/Bietergemeinschaften müssen bestätigen, dass sie ihren Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben. Bieter, deren Angebot in die engere Wahl kommt, müssen auf gesonderte Aufforderung Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkassen, der Berufsgenossenschaft, des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG vorlegen.
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(LOS 2) Mindestanforderung Referenzen Straßenbau: Bieter/Bietergemeinschaften müssen mindestens drei Referenzen nachweisen, bei der sie Leistungen ausgeführt haben, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Die Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein (Leistungen fertiggestellt nach dem 01.07.2021). Das Auftragsvolumen der erbrachten Straßenbauleistungen muss mindestens 1,8 Mio. Euro netto betragen. Der Nachweis ist mittels Eigenerklärung zu erbringen. Für Mitglieder einer Bietergemeinschaft gelten die vorgenannten Anforderungen dahingehend, dass das Mitglied, eine entsprechende Referenz für diejenigen Teilleistung(en) nachweisen muss, die das Mitglied der Bietergemeinschaft im Auftragsfall übernehmen soll.
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(LOS 2) Bieter haben Angaben zur Verpflichtung zur Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer zu machen. Bei bestehenden Eintragungspflichten sind Angaben zur erfolgten Eintragung zu machen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung“ (Formular 124) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, genügt die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, müssen zur Bestätigung der Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen vorlegen: Gewerbeanmeldung und Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer. (LOS 2) Mindestanforderung: Bieter müssen in die Handwerksrolle für das Handwerk "Straßenbau" eingetragen sein. Mit dem Angebot ist der Nachweis über die vorstehend beschriebene Eintragung einzureichen.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Es gilt das Tarifreue- und Vergabegesetz NRW. Die Besonderen Vertragsbedingungen zum TVgG NRW werden Vertragsbestandteil. 2. Eigenerklärung Russland-Sanktionspaket: Bieter und alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen die Anforderungen zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 22.07.2022 erfüllen („Russland-Sanktionspaket“) und die entsprechenden Eigenerklärungen abgeben (Formblatt 523 EU).
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bielefelder Beteiligungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH (BBVG)
Nationale Registrierungsnummer: 14713
Postanschrift: Jahnplatz 5
Postleitzahl: 33602
Postort: Bielefeld
Region: Bielefeld, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bbvg.bielefeld@bielefeld.de 📧
Telefon: +49 521515200 📞
URL: https://www.bbvg-bielefeld.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/073dc882-7a3a-4177-9d23-7ceaa79e704c 🌏
Teilnahme-URL: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/073dc882-7a3a-4177-9d23-7ceaa79e704c 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Gemäß Ziff. 5.1.10 der Auftragsbekanntmachung wird das Zuschlagskriterium Preis bei beiden Losen mit 100% gewichtet. Bietern ist es möglich einen Rabatt für den Fall anzubieten, dass Ihnen der Zuschlag sowohl auf ihr jeweiliges Angebot für das Los 1 (Kanalbauarbeiten) als auch für das Los 2 (Straßenbauarbeiten) erteilt wird („Kombinationsrabatt“). Hat ein Bieter einen Kombinationsrabatt angeboten, wird dieser bei der Ermittlung des Bewertungspreises für jedes Los berücksichtigt. Stellt sich heraus, dass die jeweiligen rabattierten Angebote für die Lose 1 und 2 nach preislicher Wertung nicht die jeweils wirtschaftlichsten Angebote sind, bleibt der Kombinationsrabatt bei der Ermittlung des Bewertungspreises für jedes Los unberücksichtigt. Maßgeblich für die Ermittlung des Bewertungspreises ist dann der Preis ohne Berücksichtigung des Kombinationsrabatts. Der entsprechend rabattierte Preis je Los wird für die Wertung also nur dann berücksichtigt, wenn dieser im Hinblick auf die Wertung jedes einzelnen Loses dazu führt, dass der Bieter bezogen auf jedes Teillos – nach preislicher Wertung – das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Auf die Hinweise zur Angebotsbewertung (Anlage A-2) wird verwiesen.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 4377d17f-92c0-4360-9500-017b5d5ffeae
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: +49 2514111604 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-15+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 135-491876 (2026-07-15)