Die Branddirektion Karlsruhe beschäftigt ca. 350 Mitarbeitende, die in mindestens zehn unterschiedlichen Dienstplanungs- und Arbeitszeitmodellen beschäftigt werden. Die aktuelle Dienstplanung für die Beamten des Einsatzdienstes auf den Feuerwachen und der Integrierten Leitstelle erfolgt in selbst entwickelten Access-Datenbanken, die in der Branddirektion Karlsruhe programmiert und gewartet werden. Für den Bereich der Dienstplanung der Führungsdienste existiert aktuell keine Softwarelösung. Sie wird händisch geführt, was einen erheblichen Zusatzaufwand verursacht. Die Mitarbeitenden im reinen Tagdienst erfassen ihre Stunden ebenfalls über eine Excel-Lösung. Eine Prozessunterstützung ist nicht gegeben. Die bisherigen Datenbanken sind nicht rechtssicher. Die Grundsätze des Datenschutzes und der Datensicherheit können nicht eingehalten werden. Mit der Beschaffung und dem Einsatz einer Dienstplanungssoftware für die Branddirektion soll die Ablösung der bisherigen Access-Dienstplansoftware sowie der Access-Lösung zur Ermittlung des Entgelts für den Dienst zu ungünstigen Zeiten erfolgen. Die Erfassung aller Dienstzeiten der Mitarbeitenden der Branddirektion sollen über eine Software erfolgen. Die mehrmals täglich wechselnde Funktionseinteilung des Einsatzdienstes soll über die Software in Echtzeit abgebildet werden können. Diese Einteilung soll auch Drittanwendungen zur Verfügung stehen. Der Datenschutz und die Datensicherheit sollen gewährleistet sein. Arbeitszeit- und Urlaubsprozesse sollen transparent und ohne Medienbruch abgebildet werden. Für die Mitarbeitenden soll hierfür eine App zur Verfügung stehen. Die auszahlungsrelevanten Daten inklusive Zuschlägen und Sonderzahlungen werden an SAP übergeben. Eine moderne Dienstplanungssoftware soll mit maximaler Flexibilität auf Veränderungen reagieren können, um den Betrieb und die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr Karlsruhe zu jeder Zeit garantieren zu können. Die Einführung der neuen Softwarelösung erfolgt im laufenden Betrieb. Es sind bereits mehrere Vorprojekte erfolgreich durchgeführt worden, um die Anforderungen an die komplexe Dienstplanung des Schichtdienstes der Einsatzbeamten vorab zu skizzieren. Parallel werden die Kernprozesse bereits vormodelliert. Der Go Live Zeitpunkt muss mit der Urlaubsplanung, welche im September für das kommende Jahr startet, abgestimmt werden, um die Datenübertragung zu vereinfachen. Anzustreben ist der Go Live zum Jahreswechsel 2027 auf 2028. Die Software soll on premise bei der Stadt Karlsruhe innerhalb der städtischen IT-Infrastrukur betrieben werden. Die Software soll gemietet werden. Alle weiteren Informationen und Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auftragsbekanntmachung (2026-10-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: BD26006 Dienstplanungssoftware für die Feuerwehr Karlsruhe
Referenznummer: HA26010
Kurze Beschreibung:
Die Branddirektion Karlsruhe beschäftigt ca. 350 Mitarbeitende, die in mindestens zehn unterschiedlichen Dienstplanungs- und Arbeitszeitmodellen beschäftigt werden. Die aktuelle Dienstplanung für die Beamten des Einsatzdienstes auf den Feuerwachen und der Integrierten Leitstelle erfolgt in selbst entwickelten Access-Datenbanken, die in der Branddirektion Karlsruhe programmiert und gewartet werden. Für den Bereich der Dienstplanung der Führungsdienste existiert aktuell keine Softwarelösung. Sie wird händisch geführt, was einen erheblichen Zusatzaufwand verursacht. Die Mitarbeitenden im reinen Tagdienst erfassen ihre Stunden ebenfalls über eine Excel-Lösung. Eine Prozessunterstützung ist nicht gegeben. Die bisherigen Datenbanken sind nicht rechtssicher. Die Grundsätze des Datenschutzes und der Datensicherheit können nicht eingehalten werden.
Mit der Beschaffung und dem Einsatz einer Dienstplanungssoftware für die Branddirektion soll die Ablösung der bisherigen Access-Dienstplansoftware sowie der Access-Lösung zur Ermittlung des Entgelts für den Dienst zu ungünstigen Zeiten erfolgen. Die Erfassung aller Dienstzeiten der Mitarbeitenden der Branddirektion sollen über eine Software erfolgen. Die mehrmals täglich wechselnde Funktionseinteilung des Einsatzdienstes soll über die Software in Echtzeit abgebildet werden können. Diese Einteilung soll auch Drittanwendungen zur Verfügung stehen. Der Datenschutz und die Datensicherheit sollen gewährleistet sein. Arbeitszeit- und Urlaubsprozesse sollen transparent und ohne Medienbruch abgebildet werden. Für die Mitarbeitenden soll hierfür eine App zur Verfügung stehen. Die auszahlungsrelevanten Daten inklusive Zuschlägen und Sonderzahlungen werden an SAP übergeben.
Eine moderne Dienstplanungssoftware soll mit maximaler Flexibilität auf Veränderungen reagieren können, um den Betrieb und die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr Karlsruhe zu jeder Zeit garantieren zu können.
Die Einführung der neuen Softwarelösung erfolgt im laufenden Betrieb. Es sind bereits mehrere Vorprojekte erfolgreich durchgeführt worden, um die Anforderungen an die komplexe Dienstplanung des Schichtdienstes der Einsatzbeamten vorab zu skizzieren. Parallel werden die Kernprozesse bereits vormodelliert. Der Go Live Zeitpunkt muss mit der Urlaubsplanung, welche im September für das kommende Jahr startet, abgestimmt werden, um die Datenübertragung zu vereinfachen. Anzustreben ist der Go Live zum Jahreswechsel 2027 auf 2028.
Die Software soll on premise bei der Stadt Karlsruhe innerhalb der städtischen IT-Infrastrukur betrieben werden. Die Software soll gemietet werden.
Alle weiteren Informationen und Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Branddirektion Karlsruhe beschäftigt ca. 350 Mitarbeitende, die in mindestens zehn unterschiedlichen Dienstplanungs- und Arbeitszeitmodellen beschäftigt werden. Die aktuelle Dienstplanung für die Beamten des Einsatzdienstes auf den Feuerwachen und der Integrierten Leitstelle erfolgt in selbst entwickelten Access-Datenbanken, die in der Branddirektion Karlsruhe programmiert und gewartet werden. Für den Bereich der Dienstplanung der Führungsdienste existiert aktuell keine Softwarelösung. Sie wird händisch geführt, was einen erheblichen Zusatzaufwand verursacht. Die Mitarbeitenden im reinen Tagdienst erfassen ihre Stunden ebenfalls über eine Excel-Lösung. Eine Prozessunterstützung ist nicht gegeben. Die bisherigen Datenbanken sind nicht rechtssicher. Die Grundsätze des Datenschutzes und der Datensicherheit können nicht eingehalten werden.
Mit der Beschaffung und dem Einsatz einer Dienstplanungssoftware für die Branddirektion soll die Ablösung der bisherigen Access-Dienstplansoftware sowie der Access-Lösung zur Ermittlung des Entgelts für den Dienst zu ungünstigen Zeiten erfolgen. Die Erfassung aller Dienstzeiten der Mitarbeitenden der Branddirektion sollen über eine Software erfolgen. Die mehrmals täglich wechselnde Funktionseinteilung des Einsatzdienstes soll über die Software in Echtzeit abgebildet werden können. Diese Einteilung soll auch Drittanwendungen zur Verfügung stehen. Der Datenschutz und die Datensicherheit sollen gewährleistet sein. Arbeitszeit- und Urlaubsprozesse sollen transparent und ohne Medienbruch abgebildet werden. Für die Mitarbeitenden soll hierfür eine App zur Verfügung stehen. Die auszahlungsrelevanten Daten inklusive Zuschlägen und Sonderzahlungen werden an SAP übergeben.
Eine moderne Dienstplanungssoftware soll mit maximaler Flexibilität auf Veränderungen reagieren können, um den Betrieb und die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr Karlsruhe zu jeder Zeit garantieren zu können.
Die Einführung der neuen Softwarelösung erfolgt im laufenden Betrieb. Es sind bereits mehrere Vorprojekte erfolgreich durchgeführt worden, um die Anforderungen an die komplexe Dienstplanung des Schichtdienstes der Einsatzbeamten vorab zu skizzieren. Parallel werden die Kernprozesse bereits vormodelliert. Der Go Live Zeitpunkt muss mit der Urlaubsplanung, welche im September für das kommende Jahr startet, abgestimmt werden, um die Datenübertragung zu vereinfachen. Anzustreben ist der Go Live zum Jahreswechsel 2027 auf 2028.
Die Software soll on premise bei der Stadt Karlsruhe innerhalb der städtischen IT-Infrastrukur betrieben werden. Die Software soll gemietet werden.
Alle weiteren Informationen und Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 BD26006
Titel: BD26006 Dienstplanungssoftware für die Feuerwehr der Stadt Karlsruhe
Zusätzliche Informationen:
Alle Fragen von Bietern sind bis spätestens 17. November 2026 über subreport/ELViS an die ausschreibende Stelle zu richten.
Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden.
Alle Fragen von Bietern sind bis spätestens 17. November 2026 über subreport/ELViS an die ausschreibende Stelle zu richten.
Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Dauer: 5 Jahre Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Automatische Verlängerung um jeweils ein Jahr, wenn nicht sechs Monate vor Ende der Laufzeit gekündigt wird.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-24 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-11-24 11:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 97 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-11-24 11:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-11-17 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen: gemäß § 56 VgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
- nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, d.h. keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (auch Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig verurteilt wurde und gegen das Unternehmen auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig festgesetzt wurde,
- der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt, - nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
- eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
- der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist; Begründung soweit keine
gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht
- der Bieter nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen
- der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
- eine Betriebshaftpflichtversicherung gemäß Nr. 9 EVB-IT_Überlassung-AGB_Typ B vorliegt.
Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende
Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von sieben Tagen abgeschlossen wird, abzugeben. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines
Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über
- Referenzprojekte (Mindestanzahl zwei):
Erklärung, dass Sie innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Projekte ausgeführt habe/haben. Mindestens eines der anzugebenden Referenzprojekte ist mit einer Feuerwehr/Polizei/Krankenhaus (mit ähnlichen Schichtdiensteinteilung und Komplexitätsebene) und ähnlicher Größe in Baden-Württemberg umgesetzt worden.
Es sind jeweils Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, Email-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit zu benennen.
- ggfls. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Formular 235)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
- nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, d.h. keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (auch Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig verurteilt wurde und gegen das Unternehmen auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig festgesetzt wurde,
- der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt, - nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
- eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
- der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist; Begründung soweit keine
gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht
- der Bieter nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen
- der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
- eine Betriebshaftpflichtversicherung gemäß Nr. 9 EVB-IT_Überlassung-AGB_Typ B vorliegt.
Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende
Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von sieben Tagen abgeschlossen wird, abzugeben. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines
Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über
- Referenzprojekte (Mindestanzahl zwei):
Erklärung, dass Sie innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Projekte ausgeführt habe/haben. Mindestens eines der anzugebenden Referenzprojekte ist mit einer Feuerwehr/Polizei/Krankenhaus (mit ähnlichen Schichtdiensteinteilung und Komplexitätsebene) und ähnlicher Größe in Baden-Württemberg umgesetzt worden.
Es sind jeweils Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, Email-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit zu benennen.
- ggfls. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Formular 235)
Ausschlussgrund: Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe ergeben sich aus § 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (siehe auch Eigenerklärung)
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Karlsruhe Hauptamt
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID DE143589000
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 14-18
Postleitzahl: 76133
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@ha.karlsruhe.de📧
Telefon: +49721133-0📞
URL: https://www.karlsruhe.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E52376429🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E52376429🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk-bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 207-737868 (2026-10-23)