Die Gemeinde Großenkneten beabsichtigt einen neuen Kindergarten auf den Flurstücken 130/9 und 132/11 (teilw.), Flur 17, Gemarkung Großenkneten, an der Ahlhorner Straße in Großenkneten zu errichten. Der neu zu errichtende Kindergarten soll sich hinsichtlich der räumlichen und optischen Gestaltung an den 2020 errichteten Ev. Kindergarten Am Lemsen 31b im Ortsteil Ahlhorn orientieren (siehe beigefügte Unterlagen). Dieses Gebäude wurde in Massivbauweise in eingeschossiger Bauweise errichtet und umfasst insgesamt zwei Gruppen inkl. Nebenräume, eine Kindermensa inkl. Nebenräume, eine Krippengruppe inkl. Nebenräume, einen Bewegungsraum inkl. Nebenräume, sowie Personal- und Büroräume. Das Dach wurde in Zink-Stehfalz ausgeführt. Im Erdgeschoss wurde die Fassade verklinkert. Im Ober- bzw. Dachgeschoss wurde eine Plattenfassade (Faserzementfassadenplatten) montiert. Eine Nutzung des Dachgeschosses ist auch bei dem oben genannten Neubau in Großenkneten nicht vorgesehen. Es wird erwartet, dass die ersten Entwürfe dazu durch den Fachbereich Architektur im Juni 2026 vorgestellt werden. Der Beginn der Ausführung soll ab dem 1. Quartal 2027 erfolgen (siehe dazu auch Kapitel Termine). Die Raumliste inkl. der vorhandenen Raumgrößen sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Zzgl. Konstruktionsflächen wird von einer Fläche von ca. 763,00m² BGF in eingeschossiger Bauweise ausgegangen. Das genaue Raumkonzept mit den nach den geltenden Normen und Gesetzen erforderlichen Raumgrößen ist im Zuge der Planung durch den Fachbereich Architektur zu erarbeiten. Bei der Planung des neuen Kindergartens in Großenkneten sind Erweiterungsmöglichkeiten für bis zu zwei Kiga-Gruppen bereits zu berücksichtigen. Die zur Verfügung stehende Grundstücksfläche beträgt insgesamt ca. 5.760,00m². Das Gebäude ist auf dem Grundstück so anzuordnen, dass die spätere Erweiterung um bis zu zwei Kiga-Gruppen problemlos möglich ist. Das Gebäude ist mit einer PV-Anlage mit mindestens 7.15 kWp Leistung inkl. Batteriespeicher und Überschusseinspeisung auszustatten. Im Zuge der Planung für das neu zu errichtende Gebäude soll die Größe der PV-Anlage durch die Fachplanung ELT optimiert werden. Die Beheizung des Gebäudes soll dabei über eine Luftwasser-Wärmepumpe und Fußbodenheizung erfolgen. Im Zuge der Planung für den Neubau des Kindergartens in Großenkneten soll die Möglichkeit hinsichtlich der Umsetzbarkeit durch die Fachplanung HLS geprüft und ggf. berücksichtigt werden, das Gebäude mit Wärme über ein Nahwärmenetz zu betreiben. Dazu laufen derzeit erste Planungen. Die Trinkwassererwärmung des bestehenden Kindergartens erfolgt über Durchlauferhitzer. Die Räume sollen ferner mit moderner LED-Beleuchtung ausgestattet werden. Für die einzelnen Räume ist durch den Fachbereich Architektur ein Schallschutznachweis zu erstellen.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beauftragung von Planungsleistungen (Tragwerksplanung)
Referenznummer: 013-2026
Kurze Beschreibung:
“Die Gemeinde Großenkneten beabsichtigt einen neuen Kindergarten auf den Flurstücken 130/9 und 132/11 (teilw.), Flur 17, Gemarkung Großenkneten, an der...”
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Großenkneten beabsichtigt einen neuen Kindergarten auf den Flurstücken 130/9 und 132/11 (teilw.), Flur 17, Gemarkung Großenkneten, an der Ahlhorner Straße in Großenkneten zu errichten.
Der neu zu errichtende Kindergarten soll sich hinsichtlich der räumlichen und optischen Gestaltung an den 2020 errichteten Ev. Kindergarten Am Lemsen 31b im Ortsteil Ahlhorn orientieren (siehe beigefügte Unterlagen). Dieses Gebäude wurde in Massivbauweise in eingeschossiger Bauweise errichtet und umfasst insgesamt zwei Gruppen inkl. Nebenräume, eine Kindermensa inkl. Nebenräume, eine Krippengruppe inkl. Nebenräume, einen Bewegungsraum inkl. Nebenräume, sowie Personal- und Büroräume. Das Dach wurde in Zink-Stehfalz ausgeführt. Im Erdgeschoss wurde die Fassade verklinkert. Im Ober- bzw. Dachgeschoss wurde eine Plattenfassade (Faserzementfassadenplatten) montiert.
Eine Nutzung des Dachgeschosses ist auch bei dem oben genannten Neubau in Großenkneten nicht vorgesehen.
Es wird erwartet, dass die ersten Entwürfe dazu durch den Fachbereich Architektur im Juni 2026 vorgestellt werden. Der Beginn der Ausführung soll ab dem 1. Quartal 2027 erfolgen (siehe dazu auch Kapitel Termine).
Die Raumliste inkl. der vorhandenen Raumgrößen sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Zzgl. Konstruktionsflächen wird von einer Fläche von ca. 763,00m² BGF in eingeschossiger Bauweise ausgegangen.
Das genaue Raumkonzept mit den nach den geltenden Normen und Gesetzen erforderlichen Raumgrößen ist im Zuge der Planung durch den Fachbereich Architektur zu erarbeiten.
Bei der Planung des neuen Kindergartens in Großenkneten sind Erweiterungsmöglichkeiten für bis zu zwei Kiga-Gruppen bereits zu berücksichtigen.
Die zur Verfügung stehende Grundstücksfläche beträgt insgesamt ca. 5.760,00m². Das Gebäude ist auf dem Grundstück so anzuordnen, dass die spätere Erweiterung um bis zu zwei Kiga-Gruppen problemlos möglich ist.
Das Gebäude ist mit einer PV-Anlage mit mindestens 7.15 kWp Leistung inkl. Batteriespeicher und Überschusseinspeisung auszustatten. Im Zuge der Planung für das neu zu errichtende Gebäude soll die Größe der PV-Anlage durch die Fachplanung ELT optimiert werden. Die Beheizung des Gebäudes soll dabei über eine Luftwasser-Wärmepumpe und Fußbodenheizung erfolgen. Im Zuge der Planung für den Neubau des Kindergartens in Großenkneten soll die Möglichkeit hinsichtlich der Umsetzbarkeit durch die Fachplanung HLS geprüft und ggf. berücksichtigt werden, das Gebäude mit Wärme über ein Nahwärmenetz zu betreiben. Dazu laufen derzeit erste Planungen.
Die Trinkwassererwärmung des bestehenden Kindergartens erfolgt über Durchlauferhitzer. Die Räume sollen ferner mit moderner LED-Beleuchtung ausgestattet werden.
Für die einzelnen Räume ist durch den Fachbereich Architektur ein Schallschutznachweis zu erstellen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 46 900 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Tragwerksplanung für die Leistungsphasen 1 bis 6 gemäß §§ 49 ff HOAI 2021”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Ort der Leistung: Oldenburg, Landkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-01 📅
Datum des Endes: 2028-06-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-04 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 26
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben zum Umsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023 bis 2025), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben zum Umsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023 bis 2025), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit den Vergabeunterlagen sind zur Prüfung folgende Erklärungen / Unterlagen beizufügen:
• Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit den Vergabeunterlagen sind zur Prüfung folgende Erklärungen / Unterlagen beizufügen:
• Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen
(Mindestanforderung):
- Mindestens 1,5 Mio EUR für Personenschäden
- Mindestens 1,0 Mio EUR für Sach- und Vermögensschäden
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens die zweifache Höhe der jeweils oben genannten Deckungssumme pro Jahr betragen. Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o.g. Höhe zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bieters über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und
muss bei der Angebotsabgabe beigelegt werden.
Hinweis:
Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis durch verbindliche
Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Erklärung im Auftragsfall durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft beizubringen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Eintragung als Tragwerksplaner in die dafür eingerichtete Tragwerksplanerliste bei der Ingenieurkammer Niedersachsen (vgl. § 65 Abs. 2 Nr. 1,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Eintragung als Tragwerksplaner in die dafür eingerichtete Tragwerksplanerliste bei der Ingenieurkammer Niedersachsen (vgl. § 65 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 1 NBauO) oder gleichwertig.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Das Unternehmen / das Büro muss über eine durch entsprechende Erfahrungen (Referenzen)
nachgewiesene hinreichende berufliche Leistungsfähigkeit hinsichtlich...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Das Unternehmen / das Büro muss über eine durch entsprechende Erfahrungen (Referenzen)
nachgewiesene hinreichende berufliche Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Durchführung vergleichbarer Leistungen als Planer für die Fachplanung nach HOAI, Teil 4, Abschnitt 1, Tragwerksplanung, verfügen.
Diese werden im Rahmen der Eignung berücksichtigt.
Für die Leistung sind mindestens 3 dieser Baumaßnahme entsprechenden Referenzprojekte zu benennen, bei denen die Fachplanung „Tragwerksplanung“ im Bereich von vergleichbaren Objekten in den letzten 5 Jahren durchgeführt wurde.
Ein Muster der Referenzen liegt den Vergabeunterlagen an.
“Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die Eigenerklärung "Erklärung zu EU-Russland-Sanktionen in der...”
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die Eigenerklärung "Erklärung zu EU-Russland-Sanktionen in der BRD gem. Artikel 5k der Verordnung (EU 2022/576)"auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Bieterfragen werden bis zum 28.05.2026 ausschließlich über die gemäß den Vergabeunterlagen angegebene Kommunikation entgegen genommen. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung wie folgt:
Hinsichtlich des Leistungsbildes „Tragwerksplanung“
Stufe A: Leistungsphasen 1 bis 2 HOAI
Stufe B: Leistungsphasen 3 bis 4 HOAI
Stufe C: Leistungsphasen 5 bis 6 HOAI
Beauftragt werden zunächst nur die Leistungen der Stufe A. Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung der Stufen B und C. Die Beauftragung der Stufe B bzw. C erfolgt gesondert schriftlich.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID: t:04131153308
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß den Regelungen der §§ 160 ff Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß den Regelungen der §§ 160 ff Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB),
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 082-289244 (2026-04-27)