Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 7 HOAI 2021 Teil 1 Allgemeine Vorschriften gemäß § 3 Abs. 1 HOAI und Anlage 1, Ziffer 1.2.3 „Wärmeschutz- und Energiebilanzierung“ Die Gemeinde Großenkneten beabsichtigt einen neuen Kindergarten auf in Großenkneten an der Ahlhorner Straße zu errichten. Der neu zu errichtende Kindergarten soll sich hinsichtlich der räumlichen und optischen Gestaltung an den 2020 errichteten Ev. Kindergarten Am Lemsen 31b im Ortsteil Ahlhorn orientieren. Ein Plansatz ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Dieses Gebäude wurde in Massivbauweise in eingeschossiger Bauweise errichtet und umfasst insgesamt zwei Gruppen inkl. Nebenräume, eine Kindermensa inkl. Nebenräume, eine Krippengruppe inkl. Nebenräume, einen Bewegungsraum inkl. Nebenräume, sowie Personal- und Büroräume. Das Dach wurde in Zinkstehfalz ausgeführt. Im Erdgeschoss wurde die Fassade verklinkert. Im Ober- bzw. Dachgeschoss wurde eine Plattenfassade (Faserzementfassadenplatten) montiert. Eine Nutzung des Dachgeschosses ist auch bei dem geplanten Neubau in Großenkneten nicht vorgesehen. Zzgl. Konstruktionsflächen wird von einer Fläche von ca. 763,00m² BGF in eingeschossiger Bauweise ausgegangen. Das genaue Raumkonzept mit den nach den geltenden Normen und Gesetzen erforderlichen Raumgrößen ist im Zuge der Planung durch den Fachbereich Architektur zu erarbeiten. Bei der Planung des neuen Kindergartens in Großenkneten sind Erweiterungsmöglichkeiten für bis zu zwei Kiga-Gruppen bereits zu berücksichtigen. Die zur Verfügung stehende Grundstücksfläche beträgt insgesamt ca. 5.760,00m². Das Gebäude ist auf dem Grundstück so anzuordnen, dass die spätere Erweiterung um bis zu zwei Kiga-Gruppen problemlos möglich ist. Das Gebäude ist mit einer PV-Anlage mit mindestens 7.15 kWp Leistung inkl. Batteriespeicher und Überschusseinspeisung auszustatten. Im Zuge der Planung für das neu zu errichtende Gebäude soll die Größe der PV-Anlage durch die Fachplanung ELT optimiert werden. Die Beheizung des Gebäudes soll dabei über eine Luftwasser-Wärmepumpe und Fußbodenheizung erfolgen. Im Zuge der Planung für den Neubau des Kindergartens in Großenkneten soll die Möglichkeit hinsichtlich der Umsetzbarkeit durch die Fachplanung HLS geprüft und ggf. berücksichtigt werden, das Gebäude mit Wärme über ein Nahwärmenetz zu betreiben. Dazu laufen derzeit erste Planungen. Die Trinkwassererwärmung des bestehenden Kindergartens erfolgt über Durchlauferhitzer. Die Räume sollen ferner mit moderner LED-Beleuchtung ausgestattet werden. Für die einzelnen Räume ist durch den Fachbereich Architektur ein Schallschutznachweis zu erstellen. Die Beantragung eines geeigneten Kfw Förderprogramms ist beabsichtigt, die möglichen Förderprogramme sind dafür aufzuzeigen und gegenüberzustellen. Des Weiteren die Erstellung eines Gebäudeenergieberichtes.
Auftragsbekanntmachung (2026-08-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beauftragung von Planungsleistungen (Wärmeschutz- und Energiebilanzierung)
Referenznummer: 031-2026
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 7 HOAI 2021 Teil 1 Allgemeine Vorschriften gemäß § 3 Abs. 1 HOAI und Anlage 1, Ziffer 1.2.3 „Wärmeschutz- und Energiebilanzierung“
Die Gemeinde Großenkneten beabsichtigt einen neuen Kindergarten auf in Großenkneten an der Ahlhorner Straße zu errichten. Der neu zu errichtende Kindergarten soll sich hinsichtlich der räumlichen und optischen Gestaltung an den 2020 errichteten Ev. Kindergarten Am Lemsen 31b im Ortsteil Ahlhorn orientieren. Ein Plansatz ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Dieses Gebäude wurde in Massivbauweise in eingeschossiger Bauweise errichtet und umfasst insgesamt zwei Gruppen inkl. Nebenräume, eine Kindermensa inkl. Nebenräume, eine Krippengruppe inkl. Nebenräume, einen Bewegungsraum inkl. Nebenräume, sowie Personal- und Büroräume. Das Dach wurde in Zinkstehfalz ausgeführt. Im Erdgeschoss wurde die Fassade verklinkert. Im Ober- bzw. Dachgeschoss wurde eine Plattenfassade (Faserzementfassadenplatten) montiert.
Eine Nutzung des Dachgeschosses ist auch bei dem geplanten Neubau in Großenkneten nicht vorgesehen.
Zzgl. Konstruktionsflächen wird von einer Fläche von ca. 763,00m² BGF in eingeschossiger Bauweise ausgegangen.
Das genaue Raumkonzept mit den nach den geltenden Normen und Gesetzen erforderlichen Raumgrößen ist im Zuge der Planung durch den Fachbereich Architektur zu erarbeiten.
Bei der Planung des neuen Kindergartens in Großenkneten sind Erweiterungsmöglichkeiten für bis zu zwei Kiga-Gruppen bereits zu berücksichtigen.
Die zur Verfügung stehende Grundstücksfläche beträgt insgesamt ca. 5.760,00m². Das Gebäude ist auf dem Grundstück so anzuordnen, dass die spätere Erweiterung um bis zu zwei Kiga-Gruppen problemlos möglich ist.
Das Gebäude ist mit einer PV-Anlage mit mindestens 7.15 kWp Leistung inkl. Batteriespeicher und Überschusseinspeisung auszustatten. Im Zuge der Planung für das neu zu errichtende Gebäude soll die Größe der PV-Anlage durch die Fachplanung ELT optimiert werden. Die Beheizung des Gebäudes soll dabei über eine Luftwasser-Wärmepumpe und Fußbodenheizung erfolgen. Im Zuge der Planung für den Neubau des Kindergartens in Großenkneten soll die Möglichkeit hinsichtlich der Umsetzbarkeit durch die Fachplanung HLS geprüft und ggf. berücksichtigt werden, das Gebäude mit Wärme über ein Nahwärmenetz zu betreiben. Dazu laufen derzeit erste Planungen. Die Trinkwassererwärmung des bestehenden Kindergartens erfolgt über Durchlauferhitzer. Die Räume sollen ferner mit moderner LED-Beleuchtung ausgestattet werden.
Für die einzelnen Räume ist durch den Fachbereich Architektur ein Schallschutznachweis zu erstellen.
Die Beantragung eines geeigneten Kfw Förderprogramms ist beabsichtigt, die möglichen Förderprogramme sind dafür aufzuzeigen und gegenüberzustellen. Des Weiteren die Erstellung eines Gebäudeenergieberichtes.
Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 7 HOAI 2021 Teil 1 Allgemeine Vorschriften gemäß § 3 Abs. 1 HOAI und Anlage 1, Ziffer 1.2.3 „Wärmeschutz- und Energiebilanzierung“
Die Gemeinde Großenkneten beabsichtigt einen neuen Kindergarten auf in Großenkneten an der Ahlhorner Straße zu errichten. Der neu zu errichtende Kindergarten soll sich hinsichtlich der räumlichen und optischen Gestaltung an den 2020 errichteten Ev. Kindergarten Am Lemsen 31b im Ortsteil Ahlhorn orientieren. Ein Plansatz ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Dieses Gebäude wurde in Massivbauweise in eingeschossiger Bauweise errichtet und umfasst insgesamt zwei Gruppen inkl. Nebenräume, eine Kindermensa inkl. Nebenräume, eine Krippengruppe inkl. Nebenräume, einen Bewegungsraum inkl. Nebenräume, sowie Personal- und Büroräume. Das Dach wurde in Zinkstehfalz ausgeführt. Im Erdgeschoss wurde die Fassade verklinkert. Im Ober- bzw. Dachgeschoss wurde eine Plattenfassade (Faserzementfassadenplatten) montiert.
Eine Nutzung des Dachgeschosses ist auch bei dem geplanten Neubau in Großenkneten nicht vorgesehen.
Zzgl. Konstruktionsflächen wird von einer Fläche von ca. 763,00m² BGF in eingeschossiger Bauweise ausgegangen.
Das genaue Raumkonzept mit den nach den geltenden Normen und Gesetzen erforderlichen Raumgrößen ist im Zuge der Planung durch den Fachbereich Architektur zu erarbeiten.
Bei der Planung des neuen Kindergartens in Großenkneten sind Erweiterungsmöglichkeiten für bis zu zwei Kiga-Gruppen bereits zu berücksichtigen.
Die zur Verfügung stehende Grundstücksfläche beträgt insgesamt ca. 5.760,00m². Das Gebäude ist auf dem Grundstück so anzuordnen, dass die spätere Erweiterung um bis zu zwei Kiga-Gruppen problemlos möglich ist.
Das Gebäude ist mit einer PV-Anlage mit mindestens 7.15 kWp Leistung inkl. Batteriespeicher und Überschusseinspeisung auszustatten. Im Zuge der Planung für das neu zu errichtende Gebäude soll die Größe der PV-Anlage durch die Fachplanung ELT optimiert werden. Die Beheizung des Gebäudes soll dabei über eine Luftwasser-Wärmepumpe und Fußbodenheizung erfolgen. Im Zuge der Planung für den Neubau des Kindergartens in Großenkneten soll die Möglichkeit hinsichtlich der Umsetzbarkeit durch die Fachplanung HLS geprüft und ggf. berücksichtigt werden, das Gebäude mit Wärme über ein Nahwärmenetz zu betreiben. Dazu laufen derzeit erste Planungen. Die Trinkwassererwärmung des bestehenden Kindergartens erfolgt über Durchlauferhitzer. Die Räume sollen ferner mit moderner LED-Beleuchtung ausgestattet werden.
Für die einzelnen Räume ist durch den Fachbereich Architektur ein Schallschutznachweis zu erstellen.
Die Beantragung eines geeigneten Kfw Förderprogramms ist beabsichtigt, die möglichen Förderprogramme sind dafür aufzuzeigen und gegenüberzustellen. Des Weiteren die Erstellung eines Gebäudeenergieberichtes.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 4 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 031-2026
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 7 HOAI 2021 Teil 1 Allgemeine Vorschriften gemäß § 3 Abs. 1 HOAI und Anlage 1, Ziffer 1.2.3 „Wärmeschutz- und Energiebilanzierung“
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Postleitzahl: 26197
Stadt: Großenkneten
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Oldenburg, Landkreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-01 📅
Datum des Endes: 2028-06-30 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 100 % Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Postanschrift: Ahlhorner Str.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-22 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 38 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Zertifizierung als Energieberater
Befähigung zur Einreichung von KfW- und BAFA-Anträgen
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Benennung von mind. 3 Referenzprojekten imRahmen der Wärmeschutz- und
Energiebilanzierung im Bereich von Mehrfamilienwohnhäusern oder öffentlichen Gebäuden
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Bieter/Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen. Formblätter liegen den Vergabeunterlagen bei.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gemeinde Großenkneten
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID Gemeinde 034580007007-0-07
Abteilung: Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Markt 1
Postleitzahl: 26197
Postort: Großenkneten
Region: Oldenburg, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Gemeinde Großenkneten
E-Mail: vergabe@grossenkneten.de📧
Telefon: +49(4435)600-0📞
Fax: +49(4435)600-200 📠
URL: https://www.grossenkneten.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D462523751🌏
Teilnahme-URL: https://bi-medien.de🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die Eigenerklärung "Erklärung zu EU-Russland-Sanktionen in der BRD gem. Artikel 5k der Verordnung (EU 2022/576)"auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Bieterfragen werden bis zum 15.09.2026 ausschließlich über die gemäß den Vergabeunterlagen angegebene Kommunikation entgegengenommen. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung hinsichtlich des Leistungsbildes „Bauphysik" wie folgt:
Stufe A: Leistungsphasen 1 bis 2 HOAI
Stufe B: Leistungsphasen 3 bis 4 HOAI
Stufe C: Leistungsphasen 5 bis 7 HOAI
Beauftragt werden zunächst nur die Leistungen der Stufe A. Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung der Stufen B und C. Die Beauftragung der Stufe B bzw. C erfolgt gesondert schriftlich.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die Eigenerklärung "Erklärung zu EU-Russland-Sanktionen in der BRD gem. Artikel 5k der Verordnung (EU 2022/576)"auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Bieterfragen werden bis zum 15.09.2026 ausschließlich über die gemäß den Vergabeunterlagen angegebene Kommunikation entgegengenommen. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung hinsichtlich des Leistungsbildes „Bauphysik" wie folgt:
Stufe A: Leistungsphasen 1 bis 2 HOAI
Stufe B: Leistungsphasen 3 bis 4 HOAI
Stufe C: Leistungsphasen 5 bis 7 HOAI
Beauftragt werden zunächst nur die Leistungen der Stufe A. Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung der Stufen B und C. Die Beauftragung der Stufe B bzw. C erfolgt gesondert schriftlich.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID: t:04131153308
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß den Regelungen der §§ 160 ff Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB),
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß den Regelungen der §§ 160 ff Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB),
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-14+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 157-566546 (2026-08-14)