Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachstehenden Unterlagen a) bis d) sind, soweit nicht
anders angegeben, mit dem Angebot einzureichen, bei
Bietergemeinschaften von jedem Mitglied. Beruft sich der
Bieter hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten
anderer Unternehmen (Eignungsleihe), sind die
entsprechenden Unterlagen, soweit nicht anders angegeben,
auch für diese Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der
Bieter, Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu
lassen, sind diese Leistungen mit dem Angebot anzugeben
und auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers die
Unternehmen zu benennen und die Unterlagen auch für diese
einzureichen. Empfohlen wird, für die Angaben und
Erklärungen die hierfür vorgesehenen Formblätter zu
verwenden, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Für in
ausländischer Sprache abgefasste Nachweise ist eine
Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
a) Eigenerklärung, ob einer der in § 123 oder 124 GWB
aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt; für den Fall des
Vorliegens eines Ausschlusstatbestandes zudem
Erläuterungen, mit denen Umstände geltend gemacht werden,
nach denen von einem Ausschluss abgesehen werden kann.
b) Sofern es sich bei dem Bieter um eine natürliche Person
handelt, sind auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers
zum Zweck der Anforderung eines Auszugs aus dem
Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO sowie der
Abfrage gemäß § 6 WRegG durch den Auftraggeber vor
Zuschlagserteilung außerdem anzugeben: Vorname(n),
Geburtsname, Familienname (falls abweichend vom
Geburtsnamen), Geburtsdatum, Geburtsort,
Staatsangehörigkeit;
c) Erklärung (Eigenerklärung) oder Nachweis, dass der Bieter
nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er
niedergelassen ist, in einem Berufs- oder Handelsregister
dieses Staates eingetragen ist, oder Nachweis der erlaubten
Berufsausübung auf andere Weise (§ 44 VgV).
d) Im Fall von Bietergemeinschaften zusätzlich ein Verzeichnis
der Mitglieder mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters
und eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass
der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber vertritt, er berechtigt ist, mit uneingeschränkter
Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, und dass
alle Mitglieder für die Vertragserfüllung und etwaige
Schadensersatzansprüche der Stadt gesamtschuldnerisch
haften.
Empfohlen wird, für die vorstehenden Angaben und Erklärungen die hierfür vorgesehenen Formblätter zu verwenden, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind.