Beförderung von Kindern mit besonderem Betreuungsbedarf im freigestellten Schülerverkehr

Kindertagesstätte Wernhalde e.V.

Gegenstand ist die Beförderung von Kindern mit besonderem Betreuungsbedarf für die Kindertagesstätte Wernhalde e.V. in Stuttgart einschließlich möglicher Sonderfahrten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-05-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-04-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-04-14 Auftragsbekanntmachung
2026-06-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2026-04-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beförderung von Kindern mit besonderem Betreuungsbedarf im freigestellten Schülerverkehr
Referenznummer: KITAWERN-2026-0001
Kurze Beschreibung:
Gegenstand ist die Beförderung von Kindern mit besonderem Betreuungsbedarf für die Kindertagesstätte Wernhalde e.V. in Stuttgart einschließlich möglicher Sonderfahrten.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Beförderung von Kindern des Schulkindergartens Wernhalde von deren Wohnsitz zur Einrichtung und von der Einrichtung zurück zum Wohnsitz. Darüber hinaus können in Einzelfällen anlassbezogene Sonderfahrten erforderlich werden. Die Beförderungsleistungen sind an den Betreuungstagen der Einrichtung zu erbringen. Als Kalkulationsgrundlage werden derzeit ca. 190 Fahrtage pro Jahr zugrunde gelegt. Die zu befördernden Kinder weisen Förderbedarfe insbesondere in den Bereichen
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Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme#>> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: << Bereitstellung der Vergabeunterlagen - Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Registrierung, Nutzung bestimmter Software - Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen. - Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich. Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen - Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter. - Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet. - Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Vergabeplattform auf den Zugang von Informationen jeglicher Art hin zu kontrollieren. Mitteilungen an den Bewerber/Bieter (einschließlich Mitteilungen nach § 134 GWB) werden über das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform bereitgestellt. Das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform hat die Funktion eines (elektronischen) Briefkastens. Mit Bereitstellung der Mitteilung im Bieterpostfach auf der Vergabeplattform gehen die Mitteilungen dem Bewerber/Bieter zu. Der Bewerber/Bieter ist für die Kontrolle des Bewerber-/Bieterpostfachs der Vergabeplattform eigenverantwortlich zuständig. Der Bewerber/Bieter hat unabhängig vom Zugang zusätzlicher Nachrichten über einen Posteingang im Bewerber-/Bieterpostfach dieses selbständig auf das Vorhandensein von Mitteilungen zu kontrollieren. Verwendung der Vergabeplattform, technische Anforderungen, Verwendung technischer Mittel, Verantwortlichkeiten der Benutzung - Der Bewerber/Bieter ist für die Eignung der von ihm verwendeten technischen Mittel verantwortlich. - Der Bewerber/Bieter ist für den rechtzeitigen, vollständigen und fristgemäßen Zugang seiner Erklärungen verantwortlich. Der Bewerber/Bieter trägt damit grundsätzlich das Übermittlungsrisiko, es sei denn, dass der Bewerber/Bieter die unvollständige oder verspätete Übermittlung nicht zu vertreten hat. Der Nachweis obliegt dem Bewerber/Bieter. - Der Bewerber/Bieter hat die technischen Hinweise des Vergabeplattformbetreibers zu beachten, zu berücksichtigen und einzuhalten. Notfalls hat sich der Bewerber/Bieter rechtzeitig mit dem technischen Support des Betreibers der Vergabeplattform in Verbindung zu setzen. - Der Bewerber/Bieter wird darauf hingewiesen, dass die maximale Dateimenge des Angebots 300 MB beträgt. - Der Bewerber/Bieter hat die Systemvoraussetzungen für die ordnungsgemäße Verwendung der Vergabeplattform, insbesondere der Down- und Uploadfunktionen und der sonstigen Anwendungen der verwendeten Vergabeplattform sowie die weiteren Nutzungsbedingungen des Betreibers der Vergabeplattform zu beachten und einzuhalten. - Der Bewerber/Bieter hat sich rechtzeitig vor dem Hochladen von Unterlagen - insbesondere bei fristgebundenen Erklärungen - zu vergewissern, dass eine von Seiten des Bewerbers/ Bieters ungestörte Übermittlung der Erklärungen möglich ist, dazu gehört u.a. die Beachtung der Vorgaben zur Beschränkung der maximalen Gesamtdateimenge und der Folgen bei einer Überschreitung sowie der rechtzeitige Beginn mit der Übermittlung.
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Dauer: 24 Monate
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar
Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Wiederkehrende Fahrdienstleistung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Die Leistungserbringung beginnt am 01.09.2026. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst zwei Kindergartenjahre bis einschließlich Kindergartenjahr 2027/2028. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zweimal um jeweils ein weiteres Kindergartenjahr zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit endet somit spätestens mit Ablauf des Kindergartenjahres 2029/2030. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit 4 Jahre.
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Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Postleitzahl: 70184
Stadt: Stuttgart
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-15 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-15 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): (erfolgt elektronisch)
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 48 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-05-15 14:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: (erfolgt elektronisch)
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt: Technische Ausstattung (ANLAGE 4, 21) • Eigenerklärung zur Anzahl und Fahrzeugart der zur auftragsgegenständlichen Personenbeförderung benutzbaren Fahrzeuge. - Anzahl PKWs mit vier Fahrgastplätzen (Sitzplätzen) Kürzel "PKW" - Anzahl PKWs mit sieben oder acht Fahrgastplätzen (Sitzplätze), Kürzel "Kleinbus" • Eigenerklärung, dass die zur auftragsgegenständlichen Personenbeförderung eingesetzten Fahrzeuge den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere denen der StVZO und der Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (DGUV Vorschrift 70) genügen. • Eigenerklärung (ANLAGE 21), dass die zur auftragsgegenständlichen Personenbeförderung eingesetzten Fahrzeuge den "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Kindern besonders eingesetzt werden" (Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr vom 14. Juli 2005; Az: S 33/S 37/S 02/36.38.02, VkBl. 2005 S. 604) (ANLAGE "11_KITAWERN-2026-0001_ANFORDERUNGSKATALOG-BO-KRAFT") genügen.
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Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt: Unternehmensorganisation (ANLAGE 6) • Eigenerklärung - zum Vorhandensein schriftliche Verfahrensanweisung Umgang mit Betriebsstörungen - zum Vorhandensein einer schriftlichen Arbeitsanweisung für Sicherheit im Fahrdienst - zum Vorhandensein eines Beschwerdemanagementsystem im Unternehmen - zum Vorhandensein eines Systems zur Ermittlung der Kundenzufriedenheit - zur Durchführung von dokumentierten Schulungen für das Fahr- und Begleitpersonal mindestens 2x / Jahr - zur Durchführung von Mitarbeiterschulungen gem. Anlage 2 des "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Kindern besonders eingesetzt werden" (Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr vom 14. Juli 2005; Az: S 33/S 37/S 02/36.38.02, VkBl. 2005 S. 604) (ANLAGE) - zur Überprüfung des Zustands und der Einsatzfähigkeit der zu verwendenden Fahrzeugen vor Fahrtantritt - zur konkreten Zuordnung des Fahrpersonals zu den konkreten Fahrzeugen und zur Einweisung bei kurzfristigen Wechseln - zur Einbindung von Nachunternehmen, Tochtergesellschaften oder andere Dritte nur nach Bestätigung und Unterschrift dieser Erklärung beauftragen werde. Die Verpflichtung entfällt, wenn die Nachunternehmen über ein gültiges Zertifikat "Sichere Personenbeförderung für Menschen mit Behinderung" verfügen.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt: Referenzen (ANLAGE 3) Eigenerklärung über die Erbringung von mindestens drei in Bezug auf den Gegenstand vergleichbaren Leistungen (konkret: Beförderungsdienstleistungen im freigestellten Schülerverkehr - Beförderung von Kindergartenkindern oder Schülern mit Einschränkungen oder herausforderndem Verhalten) aus den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren. Die Angaben sind in einer Referenzliste aufzuführen. In der Referenzliste sind zu benennen: - Leistungsumfang, - Auftragswert, - Leistungszeit, - Leistungsjahr, - Auftraggeber, - Ansprechpartner mit Kontaktdaten, - Versicherung, dass die Leistung mangelfrei erbracht wurde Der Auftraggeber behält sich vor, eine Bestätigung des Referenzgebers einzufordern. Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
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Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt: Mitarbeiter (ANLAGE 5) • Eigenerklärung zur Anzahl und Alter der Mitarbeiter, die für die jeweilige auftragsgegenständliche Personenbeförderung eingesetzt werden, getrennt nach Fahrer und Begleitpersonen. • Eigenerklärung über die Befähigung der Mitarbeiter gem. den einschlägigen Regelungen über die Personenbeförderung, der Fahrerlaubnisverordnung und des Straßenverkehrsgesetzes, die zur auftragsgegenständlichen Personenbeförderung eingesetzt werden. Die als Fahrer eingesetzten Mitarbeiter müssen über eine gültige Fahrerlaubnis einschließlich der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (soweit erforderlich) verfügen, eine Fahrerlaubnis auf Probe ist unzureichend. Der Führerschein darf nicht eingezogen sein. • Eigenerklärung, dass die einzusetzenden Mitarbeiter, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind, gem. den gesetzlichen Vorgaben des Masernschutzgesetz über einen Masernschutz verfügen. • Eigenerklärung über erfolgreiche Teilnahme der Mitarbeiter, die für die Auftragsabwicklung eingesetzt werden, an einem Erste-Hilfe-Kurs. Der Kurs muss innerhalb der letzten zwei vollen Kalenderjahre vor Beginn der Tätigkeit mit den vertragsgegenständlichen Leistungen absolviert worden sein. • Eigenerklärung über die Qualifikation der als Begleitperson einzusetzenden Mitarbeiter in Bezug auf die Betreuung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf. • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von einschlägigen Vorstrafen gem. § 72a Abs. 1 SGB VIII bei den Mitarbeitern, die zur auftragsgegenständlichen Personenbeförderung eingesetzt werden. Der Auftraggeber behält sich im Fall der Auftragserteilung vor, vom Auftragnehmer für jeden Mitarbeiter, der eingesetzt wird, ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis zu verlangen. Soweit im Laufe der Vertragsabwicklung neue Mitarbeiter eingesetzt werden, behält sich der Auftraggeber weiter vor, für diese Mitarbeiter ein erweitertes Führungszeugnis vor dem ersten Einsatz des Mitarbeiters zu verlangen.
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt: Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 2) • Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung je zweifach maximiert mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall - für Sachschäden und Vermögensschäden i.H.v. 5.000.000 EUR, - für Personenschäden i.H.v. 5.000.000 EUR die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt höchstens 10 Millionen EUR. durch - Vorlage Kopie Versicherungsschein oder - Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird. Hinweis: Eine Eigenerklärung ist nicht ausreichend. Es sind neben der ANLAGE 2 die benannten Versicherungserklärungen vorzulegen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bietergemeinschaften können den Nachweis über die Betriebshaftpflichtversicherung entweder für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft oder für die Bietergemeinschaft erbracht werden (Nachweis der Haftung der Bietergemeinschaft).
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Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt: • Eigenerklärung: Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, IHK, HWK • Registerauszug (z.B. HRA, HRB, GnR, PR, VR) Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bieter, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/ oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen. Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Kindertagesstätte Wernhalde e.V.
Nationale Registrierungsnummer: 0022446688
Postanschrift: Wernhaldenstr. 66
Postleitzahl: 70184
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabeberatung@staatsanzeiger.de 📧
Telefon: +49 71166601496 📞
URL: https://www.wernhalde.de/ 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.wernhalde.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Bildung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19d4d85ad1f-7dbae961527119a2 🌏
Teilnahme-URL: https://www.tender24.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
>>Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Selbstreinigung<< Der Bieter hat in diesem Zusammenhang folgende Erklärung abzugeben: • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (ANLAGE 7) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister (ANLAGE 8) • Eigenerklärung Russlandsanktionen (ANLAGE 9) • Eigenerklärung über Selbstreinigungsmaßnahmen (ANLAGE 10) Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Liegen Ausschlussgründe gem. §§ 123, 134 GWB oder Eintragungen im Gewerbezentralregister vor sind die notwendigen Angaben für die Prüfung einer Vergabesperre gem. § 126 GWB zu machen. Dazu gehören bei Ausschlussgründen gem. § 123 GWB die Benennung des Datums der Rechtskraft der Verurteilung und bei Ausschlussgründen gem. § 124 GWB die Benennung des den Ausschluss begründenden Ereignisses. Soweit der Bieter infolge des Vorliegens von Ausschlussgründen Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB vorgenommen hat sind diese umfassend darzulegen, so dass der Auftraggeber die Rechtsfolgen bezüglich der darlegten Selbstreinigung beurteilen kann. >>Sonstige Erklärungen<< • Bietererklärung (ANLAGE 1) • Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Versicherungsbestätigung (ANLAGE 2) • Eigenerklärung Referenzen (ANLAGE 3) • Eigenerklärung technische Ausstattung (ANLAGE 4) • Eigenerklärung Mitarbeiter (ANLAGE 5) • Eigenerklärung Unternehmensorganisation (ANLAGE 6) • Verpflichtungserklärung öffentliche Aufträge Verkehrsdienstleistungen (ANLAGE 11) • Angaben zur Fahrzeugen gem. SaubFahrzeugBeschG (ANLAGE 12) • Scientology Schutzklausel (ANLAGE 13) • Eigenerklärung Eignungsleihe (ANLAGE 14) • Verpflichtungserklärung eignungsvermittelndes Unternehmen (ANLAGE 15) • Eigenerklärung Nachunternehmer (ANLAGE 16) • Erklärung Nachunternehmer (ANLAGE 17) • Erklärung Bietergemeinschaft (ANLAGE 18) • Erklärung Nichtvorliegen von Wettbewerbsbeschränkungen (ANLAGE 19) • Eigenerklärung über die sichere Beförderung von Menschen mit Förderbedarf (ANLAGE 20) • Eigenerklärung zur Einhaltung des Anforderungskatalogs für Fahrzeuge (ANLAGE 21) Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstrasse 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219268730 📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/_DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdf wird hingewiesen.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-14+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 073-255115 (2026-04-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-06-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): -1 EUR 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
>> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: << Bereitstellung der Vergabeunterlagen - Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Registrierung, Nutzung bestimmter Software - Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen. - Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich. Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen - Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter. - Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet. - Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Vergabeplattform auf den Zugang von Informationen jeglicher Art hin zu kontrollieren. Mitteilungen an den Bewerber/Bieter (einschließlich Mitteilungen nach § 134 GWB) werden über das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform bereitgestellt. Das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform hat die Funktion eines (elektronischen) Briefkastens. Mit Bereitstellung der Mitteilung im Bieterpostfach auf der Vergabeplattform gehen die Mitteilungen dem Bewerber/Bieter zu. Der Bewerber/Bieter ist für die Kontrolle des Bewerber-/Bieterpostfachs der Vergabeplattform eigenverantwortlich zuständig. Der Bewerber/Bieter hat unabhängig vom Zugang zusätzlicher Nachrichten über einen Posteingang im Bewerber-/Bieterpostfach dieses selbständig auf das Vorhandensein von Mitteilungen zu kontrollieren. Verwendung der Vergabeplattform, technische Anforderungen, Verwendung technischer Mittel, Verantwortlichkeiten der Benutzung - Der Bewerber/Bieter ist für die Eignung der von ihm verwendeten technischen Mittel verantwortlich. - Der Bewerber/Bieter ist für den rechtzeitigen, vollständigen und fristgemäßen Zugang seiner Erklärungen verantwortlich. Der Bewerber/Bieter trägt damit grundsätzlich das Übermittlungsrisiko, es sei denn, dass der Bewerber/Bieter die unvollständige oder verspätete Übermittlung nicht zu vertreten hat. Der Nachweis obliegt dem Bewerber/Bieter. - Der Bewerber/Bieter hat die technischen Hinweise des Vergabeplattformbetreibers zu beachten, zu berücksichtigen und einzuhalten. Notfalls hat sich der Bewerber/Bieter rechtzeitig mit dem technischen Support des Betreibers der Vergabeplattform in Verbindung zu setzen. - Der Bewerber/Bieter wird darauf hingewiesen, dass die maximale Dateimenge des Angebots 300 MB beträgt. - Der Bewerber/Bieter hat die Systemvoraussetzungen für die ordnungsgemäße Verwendung der Vergabeplattform, insbesondere der Down- und Uploadfunktionen und der sonstigen Anwendungen der verwendeten Vergabeplattform sowie die weiteren Nutzungsbedingungen des Betreibers der Vergabeplattform zu beachten und einzuhalten. - Der Bewerber/Bieter hat sich rechtzeitig vor dem Hochladen von Unterlagen - insbesondere bei fristgebundenen Erklärungen - zu vergewissern, dass eine von Seiten des Bewerbers/ Bieters ungestörte Übermittlung der Erklärungen möglich ist, dazu gehört u.a. die Beachtung der Vorgaben zur Beschränkung der maximalen Gesamtdateimenge und der Folgen bei einer Überschreitung sowie der rechtzeitige Beginn mit der Übermittlung.
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Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben
Fahrzeugkategorie: M1
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-06-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -1 EUR 💰
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Deutsches Rotes Kreuz
Nationale Registrierungsnummer: 147216680
Postanschrift: Henri-Dunant-Straße 1
Postleitzahl: 71334
Postort: Waiblingen
Region: Rems-Murr-Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: utz.bergmann@drk-rems-murr.de 📧
Telefon: +49 7151200254 📞
Fax: +49 7151200252 📠
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
>>Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Selbstreinigung<< Der Bieter hat in diesem Zusammenhang folgende Erklärung abzugeben: • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (ANLAGE 7) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister (ANLAGE 8) • Eigenerklärung Russlandsanktionen (ANLAGE 9) • Eigenerklärung über Selbstreinigungsmaßnahmen (ANLAGE 10) Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Liegen Ausschlussgründe gem. §§ 123, 134 GWB oder Eintragungen im Gewerbezentralregister vor sind die notwendigen Angaben für die Prüfung einer Vergabesperre gem. § 126 GWB zu machen. Dazu gehören bei Ausschlussgründen gem. § 123 GWB die Benennung des Datums der Rechtskraft der Verurteilung und bei Ausschlussgründen gem. § 124 GWB die Benennung des den Ausschluss begründenden Ereignisses. Soweit der Bieter infolge des Vorliegens von Ausschlussgründen Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB vorgenommen hat sind diese umfassend darzulegen, so dass der Auftraggeber die Rechtsfolgen bezüglich der darlegten Selbstreinigung beurteilen kann. >>Sonstige Erklärungen<< • Bietererklärung (ANLAGE 1) • Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Versicherungsbestätigung (ANLAGE 2) • Eigenerklärung Referenzen (ANLAGE 3) • Eigenerklärung technische Ausstattung (ANLAGE 4) • Eigenerklärung Mitarbeiter (ANLAGE 5) • Eigenerklärung Unternehmensorganisation (ANLAGE 6) • Verpflichtungserklärung öffentliche Aufträge Verkehrsdienstleistungen (ANLAGE 11) • Angaben zur Fahrzeugen gem. SaubFahrzeugBeschG (ANLAGE 12) • Scientology Schutzklausel (ANLAGE 13) • Eigenerklärung Eignungsleihe (ANLAGE 14) • Verpflichtungserklärung eignungsvermittelndes Unternehmen (ANLAGE 15) • Eigenerklärung Nachunternehmer (ANLAGE 16) • Erklärung Nachunternehmer (ANLAGE 17) • Erklärung Bietergemeinschaft (ANLAGE 18) • Erklärung Nichtvorliegen von Wettbewerbsbeschränkungen (ANLAGE 19) • Eigenerklärung über die sichere Beförderung von Menschen mit Förderbedarf (ANLAGE 20) • Eigenerklärung zur Einhaltung des Anforderungskatalogs für Fahrzeuge (ANLAGE 21) Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Mehr anzeigen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/_DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdf wird hingewiesen.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-29+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 123-446522 (2026-06-29)