Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Der Bieter erklärt mit der Angebotsabgabe,
- dass gegen ihn keine rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften
vorliegt,
- dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften des PBefG bzw. der auf diesem Gesetz beruhenden
Rechtsverordnungen vorliegen,
- dass keine schweren Verstöße gegen arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten, insbesondere gegen die
Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals, vorliegen,
- dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften, die im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit
erlassen wurden (insbesondere die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrs-Ordnung
oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), vorliegen,
- dass keine schweren Verstöße gegen umweltschützende Vorschriften, dabei insbesondere des
BundesImmissionsschutzgesetzes, vorliegen,
- dass keine schweren Verstöße gegen die abgaberechtlichen Pflichten, die sich aus unternehmerischer
Tätigkeit ergeben, vorliegen und dass der Bieter der Zahlung von Steuern und Abgaben nach den
Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates des Auftraggebers nachgekommen ist,
- dass keine schweren Verstöße gegen § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (BGBI I, S.
213) in der jeweils geltenden Fassung vorliegen und dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der
Sozialbeiträge nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist, oder nach den
Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates des Auftraggebers erfüllt hat,
- dass keine schweren Verstöße gegen Bestimmungen zu Arbeitsschutz- und Arbeitsrecht vorliegen,
- dass die Verpflichtung von Zahlung von Mindestlohn (§ 19 MiloG) erfüllt wird